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Darf man als Arbeitnehmer im Urlaub einen Nebenjob annehmen?

gefragt von ecomind am 03.07.2008 um 10:29 Uhr

ist das rechtlich möglich oder muss der Arbeitgeber vorher zustimmen?


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anonym
beantwortet von ChiemStar am 3. Juli 2008 10:30
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Im Urlaub sollte sich ein Arbeitnehmer in erster Linie erholen. So sieht es das Bundesurlaubsgesetz vor. Es verbietet dem Arbeitnehmer eine diesem "Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit" (§ 8 BUrlG).


anonym
beantwortet von rainermurt am 3. Juli 2008 10:35
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Eine anstrengende Tätigkeit, die bezahlt wird, ist dem Arbeitnehmer im Urlaub in der Regel nicht gestattet. Beispiel: Wenn ein Maurer seine Ferien nutzt, um dem Nachbarn gegen Bezahlung eine Garage zu bauen, so verstößt er damit gegen die gesetzliche Urlaubsregelung.


anonym
beantwortet von anjanni am 3. Juli 2008 10:39
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Wenn der Arbeitgeber auch sonst einer Nebentätigkeit zustimmen müßte, bestimmt nicht.

Und wenn die Tätigkeit Dich davon abhält, Dich zu erholen, gewiß auch nicht.


anonym
beantwortet von segalo am 3. Juli 2008 10:40
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Ehrenamtliche Arbeit ist kein Problem. Wer ohnehin einen vom Arbeitgeber genehmigten Nebenjob hat, darf den auch im Urlaub ausüben. Allerdings nur im bisherigen Umfang. Und auch so genannte Ausgleichstätigkeiten sind gestattet. Das sind leichte Jobs, die auch einen gewissen Erholungswert haben, wie zum Beispiel die Tätigkeit als Tennis- oder Skilehrer, oder etwa die Leitung von Malkursen oder Kinderfreizeiten. Dafür darf der Arbeitnehmer dann auch ein Honorar beziehen, dessen Höhe nicht begrenzt ist.


anonym
beantwortet von MisterRR am 4. Juli 2008 22:42
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Unter keinen Umständen. Das wäre ein Kündigungsgrund. Ehrenamtliche Arbeit ist dagegen erlaubt. Nebenjobs sind immer beim Hauptarbeitgeber genehmigungspflichtig. Im Urlaub sollst Du Dich erholen und nicht malochen.


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