
Wenn es im beiderseitigen Einverständnis ist und keiner der Partner gegen seinen Willen zur sexuellen Befriedigung des anderen missbraucht wird: Ja, natürlich.

Nein. Und das ist auch gut so.
CrazyDaisy am 1. Mai 2009 12:28 Falsch. Und das ist erst recht gut so. Warum sollte eine Ungleichbehandlung bestehen?
nein, erst ab 18
CrazyDaisy am 1. Mai 2009 12:28 Falsch. Es gilt dasselbe Recht wie bei Heterosexuellen.
Auch bei Heterosexuellen darf rechtlich ein Erwachsener kein Sex mit einer 16 jährigen haben. Das heißt wenn einer mehr als 3 jahre älter ist. Die Rechte sind bei beiden varianten gleich das stimmt.

§ 182 StGB
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aha UNTER 16 Jahre...
CrazyDaisy am 1. Mai 2009 12:31 Von Missbrauch war ja nicht die Rede...
wim50 am 1. Mai 2009 12:32 Das spielt keine Rolle, darunter fällt jegliche sexuelle Handlung.
CrazyDaisy am 1. Mai 2009 12:34 "unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt" steht dort. Ansonsten gilt als unterstes Schutzalter 14 Jahre.
wim50 am 1. Mai 2009 12:42 Eben, darauf bezieht sich der Begriff Missbrauch.
genau...man ich freu mich :)
wim50 am 1. Mai 2009 12:33 
Können kann man, dürfen darf man nicht! Das ist Verführung minderjähriger - wenns hart auf hart kommt, auch wenn der sechzehnjährige will
CrazyDaisy am 1. Mai 2009 12:29 Falsch. Und warum soll denn ein erwachsener Mann minderjährige Mädchen verführen dürfen, bloß, weil er hetero ist.
wim50 am 1. Mai 2009 12:34 Einen Verführungs-Paragraphen gibt es nicht.

NEIN !!! wie kommst du denn da drauf ???
Baiana am 1. Mai 2009 12:29 Natürlich - wie kommst Du auf "NEIN"?
minderjährig ist minderjährig... egal ob homo- oder heterosexuell! also ist es verboten.

Mir persönlich ist es vollkommen egal was im Gesetz steht. Ich persönlich finde, dass KEIN Erwachsener etwas mit einem Minderjährigen anfangen DARF
Mittelfinger hoch

es könnte dir negativ ausgelegt werden weil der junge seine entwicklung noch nicht abgeschlossen hat und du ihn vielleicht beeinflussen könntest, bei heten ist es ja so das wenn die eltern einverstanden sind nichts weiter passieren kann, wie es bei homosexuellen kontakten ist weiss ich nicht ganz genau

Als Schutzbefohlener (z.B. Ausbilder, Lehrer, Vorgesetzter) auf keinen Fall. Dann ist es 'ne Straftat.
Sexuelle handlung an personen unter 18 Jahren sind nur dann strafbar wennn sie unter der Ausnutzung einer Zwangslage oder mitbezahlung eines entgelds stattfinden Außerdem werden sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren nach § 174 StGB bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde. http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter16Jahre
Also so lange keiner missbraucht oder am ende dafür bezahlt wird und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht darf man als Erwachsener mit 16 jährigen sexuellen Kontakt haben! Dabei ist es vollkommen egal ob man hetero, schwul, lesbisch, bi oder transsexuell ist!
Dürfen oder nicht, wenn ihr BEIDE das WOLLT, macht halt.
WilliWinzig am 1. Mai 2009 12:29 Wenn sich keiner mehr an Gesetze halten würde....

wiso....is das jetz wider was anderes nur weil man homosexuell is??? is doch alles dumm....wenn der das will dann geht das auch!!!! (bin übrigens hetero) ^^
Endlich mal eine richtige Antwort.