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Darf man als als Erwachsener homosexuellen Kontakt zu einem 16 jährigen haben?

gefragt von christianno1970 am 01.05.2009 um 12:23 Uhr
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sexualität x 813 jugendschutz x 266

Baiana
beantwortet von Baiana am 1. Mai 2009 12:27
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Wenn es im beiderseitigen Einverständnis ist und keiner der Partner gegen seinen Willen zur sexuellen Befriedigung des anderen missbraucht wird: Ja, natürlich.

http://www.planet-liebe.de/portal_index.php?page=gesetz

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 1. Mai 2009 12:30

Endlich mal eine richtige Antwort.


freto
beantwortet von freto am 1. Mai 2009 12:24
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Nein. Und das ist auch gut so.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 1. Mai 2009 12:28

Falsch. Und das ist erst recht gut so. Warum sollte eine Ungleichbehandlung bestehen?


anonym
beantwortet von kleinerPinguin am 1. Mai 2009 12:24
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nein, erst ab 18

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 1. Mai 2009 12:28

Falsch. Es gilt dasselbe Recht wie bei Heterosexuellen.

Kommentar von kleinerPinguin am 2. Mai 2009 08:58

Auch bei Heterosexuellen darf rechtlich ein Erwachsener kein Sex mit einer 16 jährigen haben. Das heißt wenn einer mehr als 3 jahre älter ist. Die Rechte sind bei beiden varianten gleich das stimmt.


wim50
beantwortet von wim50 am 1. Mai 2009 12:30
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§ 182 StGB

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie

unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kommentar von christianno1970 am 1. Mai 2009 12:30

Aha UNTER 16 Jahre...

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 1. Mai 2009 12:31

Von Missbrauch war ja nicht die Rede...

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 1. Mai 2009 12:32

Das spielt keine Rolle, darunter fällt jegliche sexuelle Handlung.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 1. Mai 2009 12:34

"unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt" steht dort. Ansonsten gilt als unterstes Schutzalter 14 Jahre.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 1. Mai 2009 12:42

Eben, darauf bezieht sich der Begriff Missbrauch.

Kommentar von christianno1970 am 1. Mai 2009 12:32

genau...man ich freu mich :)


CrazyDaisy
beantwortet von CrazyDaisy am 1. Mai 2009 12:27
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Pmoen
beantwortet von Pmoen am 1. Mai 2009 12:25
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Können kann man, dürfen darf man nicht! Das ist Verführung minderjähriger - wenns hart auf hart kommt, auch wenn der sechzehnjährige will

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 1. Mai 2009 12:29

Falsch. Und warum soll denn ein erwachsener Mann minderjährige Mädchen verführen dürfen, bloß, weil er hetero ist.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 1. Mai 2009 12:34

Einen Verführungs-Paragraphen gibt es nicht.


lidi97
beantwortet von lidi97 am 1. Mai 2009 12:24
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NEIN !!! wie kommst du denn da drauf ???

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 1. Mai 2009 12:29

Natürlich - wie kommst Du auf "NEIN"?


goldloeckchen
beantwortet von goldloeckchen am 1. Mai 2009 16:22
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minderjährig ist minderjährig... egal ob homo- oder heterosexuell! also ist es verboten.


Birgit010965
beantwortet von Birgit010965 am 1. Mai 2009 12:37
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Mir persönlich ist es vollkommen egal was im Gesetz steht. Ich persönlich finde, dass KEIN Erwachsener etwas mit einem Minderjährigen anfangen DARF

Kommentar von christianno1970 am 1. Mai 2009 12:38

Mittelfinger hoch


conni75
beantwortet von conni75 am 1. Mai 2009 12:27
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es könnte dir negativ ausgelegt werden weil der junge seine entwicklung noch nicht abgeschlossen hat und du ihn vielleicht beeinflussen könntest, bei heten ist es ja so das wenn die eltern einverstanden sind nichts weiter passieren kann, wie es bei homosexuellen kontakten ist weiss ich nicht ganz genau


rhino24
beantwortet von rhino24 am 1. Mai 2009 12:25
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Als Schutzbefohlener (z.B. Ausbilder, Lehrer, Vorgesetzter) auf keinen Fall. Dann ist es 'ne Straftat.


kaorichan
beantwortet von kaorichan am 25. Mai 2009 06:43
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Sexuelle handlung an personen unter 18 Jahren sind nur dann strafbar wennn sie unter der Ausnutzung einer Zwangslage oder mitbezahlung eines entgelds stattfinden Außerdem werden sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren nach § 174 StGB bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde. http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter16Jahre

Also so lange keiner missbraucht oder am ende dafür bezahlt wird und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht darf man als Erwachsener mit 16 jährigen sexuellen Kontakt haben! Dabei ist es vollkommen egal ob man hetero, schwul, lesbisch, bi oder transsexuell ist!


anonym
beantwortet von daeumchendreh am 1. Mai 2009 12:26
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Dürfen oder nicht, wenn ihr BEIDE das WOLLT, macht halt.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 1. Mai 2009 12:29

Wenn sich keiner mehr an Gesetze halten würde....


FantaBlue
beantwortet von FantaBlue am 1. Mai 2009 12:24
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kommt darauf an wie alt du bist.


krankovader
beantwortet von krankovader am 1. Mai 2009 12:24
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wiso....is das jetz wider was anderes nur weil man homosexuell is??? is doch alles dumm....wenn der das will dann geht das auch!!!! (bin übrigens hetero) ^^


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