mein freund is 19 und ich weiß nich genau wie die rechtslage ist, weil die ja alles geändert haben! dürfte ich mit ihm schlafen??

Um das ganze mal klar zu stellen:
Der Paragraph § 182 über den Sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen sagt u.a. "(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren (und über 14 Jahre) dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, UND dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."
Ich gehe mal davon aus, dass du zur sexuellen Selbstbestimmung fähig bist und damit wäre es keine Straftat.

ja. ich hoffe, du informierst dich vorher genau zum thema verhütung !!! nicht das dann noch mehr schwangerschaftsfragen kommen :)
:D:D würde ich vorher schon tun, keine sorge!
Nicoli am 24. Juli 2009 01:49 überlege dir nur, ob es auch schon der richtige zeitpunkt ist, um sex zu haben ! ganz ehrlich : ich finde, du bist noch zu jung !
ich hab ja schon gesagt das war THEORIE! ich hab das gar nicht vor das war nur mal so ne frage mein gott... :D

jupp, darf man !
das darf man? ich hab gedacht dass das alles erst am 16 so richtig "legal" is
sicher? Er ist volljährig und sie minderjährig.
romeo27 am 24. Juli 2009 01:42 ganz sicher @ Halbwissen !
mit 17 biste auch minderjährig, aber du darfst sex haben

Mit 14 bist du kein Kind mehr und du darfst es mit ihm....und er auch mit dir....da hat keiner etwas dreinzureden, auch das Gesetz nicht. Viel Spass.
das war theoretisch!
aber da er volljährig ist,könnten deine eltern in anzeigen, wegen verführung minderjähriger
whopper am 24. Juli 2009 01:44 Wo kein Kläger da kein Richter, ich hatte mit 21 eine 16 jährige, deren Vater bei der Kripo war....
frag mich nur immer wieder was kerle dazu treibt,was mit kids anzufangen...
genau meine meinung rotius ^^
"Verführung Minderjäriger" gibt es nicht mehr! Das Schutzalter ist in D auf 14 Jahre runtergesetzt worden!
wirklich?naja dann wird mir einiges klar...
jacques2008 am 24. Juli 2009 02:03 na dann wenn des so ist muss ich rotius zustimmen kein wunder gibt es so viele schwangere kidis

Gehst du bitte vorher zum Frauenarzt und wartest dann bitte auch den Monat ab, bis du geschützt bist! Schau dir mal die vorhergehenden Fragen der anderen Schwangerschaftsfragenden heute an, da gibt es interessante Parallelen. Hast du wenigstens schon ein Kondom im Portemonaie und weißt, wie man ihm das anzieht?
darfste nicht, aber solang ihrs nicht öffentlich macht siehts ja keener

Gesetzlich erlaubt ist :
Du bist 14 oder 15. Dein Sexpartner ist 14 oder älter aber unter 21.
http://filmpirat.de/sexunterjugendlichen.html

bei 14-15jährigen darf der partner höchstens 20 sein. die ausnahme: eine echte liebesbeziehung und keine flüchtige affäre
Katha44 am 24. Juli 2009 02:30 allerdings dürfen dir deine eltern diese beziehung verbieten, wenn sie der meinung sind, dass die beziehung nicht gut für dich ist!!
ähm ab 14 doch nur mit höchstens 1 Jahr unterschied oda
du müsstest min. 16 sein
Ne, sie darf schon mit 14.
bin mir nich sicher aber ich glaub deine eltern könnten den dan anzeigen
Das können sie nicht.

also normalerweise darf man es nicht, man könnte die volljährige Person Anzeigen, aber wenn du es nicht vor hast und auch deine Eltern nicht, kannst du es gerne mit ihm treiben.
nein, s.o,!
Hat sich was geändert. Die sind doch heute weiter, als wir mit 17 damals!! Laut Gesetz ist 14 ok!

Er darf mit dir nicht! Das ist strafbar.
Nein! Das Schutzalter liegt in D bei 14!
Da hat sich was geändert, die dürfen jetzt schon ab 14.

Nein! Sonst droht: Verführung Minderjähriger
Nicoli am 24. Juli 2009 01:45 falsch. mit 14 darf sie entscheiden, mit wem sie schläft. weiß das leider zu genau aus dem eigenen bekanntenkreis, wo die tochter einer bekannten ne beziehung mit einem fast 40jährigen hat.laut jugendamt kann sie das selbst entscheiden, da sie ja "schon" 14 ist !
ne es fällt unter dem Jugentschutzgesetzt
whopper am 24. Juli 2009 01:42 Quatsch mit sosse
Erkundig Doch vorher, dass Du keinen Müll schreibst. Da hat sich nämlich war geändert. Als ich jung war, war die Grenze dafür noch bei 16. Ist auf 14 herabgesetzt worden. Früher durfte man doch mit 16 oder 17 nur bis 22:00 Uhr in die Disko, jetzt bis 24:00 Uhr!