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darf man als 14jährige mit nem 19jährigen schlafen??

gefragt von sarahundlilly am 24.07.2009 um 1:40 Uhr

mein freund is 19 und ich weiß nich genau wie die rechtslage ist, weil die ja alles geändert haben! dürfte ich mit ihm schlafen??

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Liebe x 13.530 Sex x 3.810

SickChickJay
beantwortet von SickChickJay am 24. Juli 2009 01:54
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Um das ganze mal klar zu stellen:

Der Paragraph § 182 über den Sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen sagt u.a. "(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren (und über 14 Jahre) dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, UND dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."

Ich gehe mal davon aus, dass du zur sexuellen Selbstbestimmung fähig bist und damit wäre es keine Straftat.


Nicoli
beantwortet von Nicoli am 24. Juli 2009 01:42
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ja. ich hoffe, du informierst dich vorher genau zum thema verhütung !!! nicht das dann noch mehr schwangerschaftsfragen kommen :)

Kommentar von sarahundlilly am 24. Juli 2009 01:42

:D:D würde ich vorher schon tun, keine sorge!

Kommentar von C191de01083bd853375fd63271305666smallNicoli am 24. Juli 2009 01:49

überlege dir nur, ob es auch schon der richtige zeitpunkt ist, um sex zu haben ! ganz ehrlich : ich finde, du bist noch zu jung !

Kommentar von sarahundlilly am 24. Juli 2009 01:52

ich hab ja schon gesagt das war THEORIE! ich hab das gar nicht vor das war nur mal so ne frage mein gott... :D


Emrye
beantwortet von Emrye am 24. Juli 2009 01:52
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romeo27
beantwortet von romeo27 am 24. Juli 2009 01:40
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jupp, darf man !

Kommentar von Simple_avatar2smallChillchecka am 24. Juli 2009 01:41

das darf man? ich hab gedacht dass das alles erst am 16 so richtig "legal" is

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 24. Juli 2009 01:41

sicher? Er ist volljährig und sie minderjährig.

Kommentar von 0b1a0edfacc8e26cb5bce52ae8aa54a7smallromeo27 am 24. Juli 2009 01:42

ganz sicher @ Halbwissen !

Kommentar von hamburGer2009 am 24. Juli 2009 01:43

mit 17 biste auch minderjährig, aber du darfst sex haben


whopper
beantwortet von whopper am 24. Juli 2009 01:40
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Mit 14 bist du kein Kind mehr und du darfst es mit ihm....und er auch mit dir....da hat keiner etwas dreinzureden, auch das Gesetz nicht. Viel Spass.

Kommentar von sarahundlilly am 24. Juli 2009 01:41

das war theoretisch!

Kommentar von rotius am 24. Juli 2009 01:41

aber da er volljährig ist,könnten deine eltern in anzeigen, wegen verführung minderjähriger

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 24. Juli 2009 01:44

Wo kein Kläger da kein Richter, ich hatte mit 21 eine 16 jährige, deren Vater bei der Kripo war....

Kommentar von rotius am 24. Juli 2009 01:52

frag mich nur immer wieder was kerle dazu treibt,was mit kids anzufangen...

Kommentar von shizoMiststueck am 24. Juli 2009 01:44

genau meine meinung rotius ^^

Kommentar von docbde am 24. Juli 2009 01:49

"Verführung Minderjäriger" gibt es nicht mehr! Das Schutzalter ist in D auf 14 Jahre runtergesetzt worden!

Kommentar von rotius am 24. Juli 2009 02:00

wirklich?naja dann wird mir einiges klar...

Kommentar von 5d09729ba65cb65ccb4d6789366aa374smalljacques2008 am 24. Juli 2009 02:03

na dann wenn des so ist muss ich rotius zustimmen kein wunder gibt es so viele schwangere kidis


DickeBohne
beantwortet von DickeBohne am 24. Juli 2009 01:58
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Gehst du bitte vorher zum Frauenarzt und wartest dann bitte auch den Monat ab, bis du geschützt bist! Schau dir mal die vorhergehenden Fragen der anderen Schwangerschaftsfragenden heute an, da gibt es interessante Parallelen. Hast du wenigstens schon ein Kondom im Portemonaie und weißt, wie man ihm das anzieht?


anonym
beantwortet von hamburGer2009 am 24. Juli 2009 01:42
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darfste nicht, aber solang ihrs nicht öffentlich macht siehts ja keener


DrKarmedar
beantwortet von DrKarmedar am 31. Juli 2009 04:11
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Du ja, er nein! ;-)


guslan
beantwortet von guslan am 30. Juli 2009 20:33
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Gesetzlich erlaubt ist :

Du bist 14 oder 15. Dein Sexpartner ist 14 oder älter aber unter 21.
http://filmpirat.de/sexunterjugendlichen.html


anonym
beantwortet von griessler am 26. Juli 2009 15:18
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nein er wil nur sex


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Katha44
beantwortet von Katha44 am 24. Juli 2009 02:29
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bei 14-15jährigen darf der partner höchstens 20 sein. die ausnahme: eine echte liebesbeziehung und keine flüchtige affäre

Kommentar von 4d168af3190d60980639d5138b0570afsmallKatha44 am 24. Juli 2009 02:30

allerdings dürfen dir deine eltern diese beziehung verbieten, wenn sie der meinung sind, dass die beziehung nicht gut für dich ist!!


anonym
beantwortet von jimmyja am 24. Juli 2009 01:49
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ähm ab 14 doch nur mit höchstens 1 Jahr unterschied oda


anonym
beantwortet von Athloon am 24. Juli 2009 01:45
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du müsstest min. 16 sein

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 24. Juli 2009 01:55

Ne, sie darf schon mit 14.


anonym
beantwortet von shizoMiststueck am 24. Juli 2009 01:43
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bin mir nich sicher aber ich glaub deine eltern könnten den dan anzeigen

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 24. Juli 2009 01:54

Das können sie nicht.


Raaak
beantwortet von Raaak am 24. Juli 2009 01:43
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also normalerweise darf man es nicht, man könnte die volljährige Person Anzeigen, aber wenn du es nicht vor hast und auch deine Eltern nicht, kannst du es gerne mit ihm treiben.

Kommentar von docbde am 24. Juli 2009 01:49

nein, s.o,!

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 24. Juli 2009 01:54

Hat sich was geändert. Die sind doch heute weiter, als wir mit 17 damals!! Laut Gesetz ist 14 ok!


valentine41
beantwortet von valentine41 am 24. Juli 2009 01:42
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Er darf mit dir nicht! Das ist strafbar.

Kommentar von docbde am 24. Juli 2009 01:49

Nein! Das Schutzalter liegt in D bei 14!

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 24. Juli 2009 01:53

Da hat sich was geändert, die dürfen jetzt schon ab 14.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 24. Juli 2009 01:42
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Nein! Sonst droht: Verführung Minderjähriger

Kommentar von C191de01083bd853375fd63271305666smallNicoli am 24. Juli 2009 01:45

falsch. mit 14 darf sie entscheiden, mit wem sie schläft. weiß das leider zu genau aus dem eigenen bekanntenkreis, wo die tochter einer bekannten ne beziehung mit einem fast 40jährigen hat.laut jugendamt kann sie das selbst entscheiden, da sie ja "schon" 14 ist !


mainzer09
beantwortet von mainzer09 am 24. Juli 2009 01:41
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ne es fällt unter dem Jugentschutzgesetzt

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 24. Juli 2009 01:42

Quatsch mit sosse

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 24. Juli 2009 01:51

Erkundig Doch vorher, dass Du keinen Müll schreibst. Da hat sich nämlich war geändert. Als ich jung war, war die Grenze dafür noch bei 16. Ist auf 14 herabgesetzt worden. Früher durfte man doch mit 16 oder 17 nur bis 22:00 Uhr in die Disko, jetzt bis 24:00 Uhr!


anonym
beantwortet von Wirbelmeister am 24. Juli 2009 01:41
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nein darft du nicht

Kommentar von 0b1a0edfacc8e26cb5bce52ae8aa54a7smallromeo27 am 24. Juli 2009 01:41

darf sie doch !

Kommentar von vinzik am 24. Juli 2009 01:42

darf sie doch!

Kommentar von vinzik am 24. Juli 2009 01:42

darf sie doch!


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