mein frund war in einem maßregelvollzug und muß jetzt noch wöchentlich zur uk abpusten.erwürde gerne mal ein alkoholfreies bier trinken.auf der flasche steht 0,0%alkohol,ist das dann wirklich so?und kann man dann tatsächlich nix im blut nachweisen?

Ich sage mal nein, es ist im Blut nicht nachweisbar, aber sicherheitshalber sollte dein Freund, einfach mal beim nächsten Termin nachfragen, wenn er wieder abpusten muß. Alkoholfreies Bier enthält einen nur sehr sehr geringen Teil an Alkohol. Fruchsäfte enthalten oft mehr Alkohl als ein Alkoholfreies Bier. Aber lieber erst nachfragen und dann eines Trinken.

Als "alkoholfreies Bier" darf Bier deklariert werden, was zwischen 0,02 und 0,5 Vol.-% Alkohol enthält - verheerend für einen trockenen Alkoholiker.

Ruft doch einfach in der zentrale der JVA an.... die sagen es bestimmt.... denken tue ich, dass es bedenkenlos ist, ein, zwei Bierchen ( 0,0 Prom. ) zu trinken...

Nein, nach dem Genuß von alkoholfreiem Bier lässt sich nichts nachweisen. Er sollte aber, wie Qetan gesagt hat, meiner Meinung nach die Finger davon lassen und lieber seine Prinzipien durchsetzen. Wenn man aufhört Zigaretten zu rauchen, soll man nicht mit Schnupftabak anfangen. Das gleiche gilt, wenn man aus bestimmten Gründen nicht mehr rauchen darf, wie es bei deinem Freund beim Alkohol ist. Einfach lassen und Prinzipien setzen. Dann braucht man auch keinen Geschmacksersatz.

Er sollte besser die Finger davon lassen wenn er schon mal Alkoholprobleme hatte.
Das ist die beste Antwort

Wenn dein Freund zum Pusten muss, vermute ich mal das er eine Alkoholproblem hat.
Dann sollte er auch kein Alkoholfreies Bier Trinken.
Und zwar aus zwei Gründen:
1.Auch in alkoholfreien Bier ist noch eine kleine Menge Alkohol.
2.Jeder Alkoholiker sollte, Getränke und Speisen die nach Alkohol schmecken grundsätzlich ablehnen, da die den Suchtdruck erhöhen oder auslösen können.
LG Wolpertinger

Er soll es einfach lassen. Warum denn Bier trinken wenn es nicht erlaubt ist? Das bringt ihn nur auf den Geschmack. Und ich glaube, auch da ist noch eine minimale Menge Alkohol drinnen.
Im Normalfall ja, denn soviel kannst Du nicht trinken, als dass der immer vorhandene Restalkohol eine Rolle spielen könnte. Aber wo 0,0 Promille angesagt sind, hast Du nach max. drei 0,5 ltr.-Flaschen Pech.
einige haben es ja schon richtig beschrieben, auch in alkoholfreiem bier ist alkohol enthalten.
so darf ein trockener alkoholkranker auch kein alkoholfreies bier trincken.
wenn die auflagen besagen das er keinen alkohol verzehren darf, kann ich ihm nur raten aufs bierchen zu verzichten, denn im blut ist jeder gramm nachweisbar.
er sollte froh sein wieder auf freiem fuß zu sein und sich an die regeln halten
ja, so sehe ich das auch, denn es soll ja sicherlich auch der Weg aus der Abhängigkeit vom Alkohol unterstützt werden.
moon, da teuscht du dich. jedes gramm alkohol ist im blut nachweisbar. deswegen ordnet die polizei auch eine blutentnahme an und verläßt sich nicht auf den atemalkoholgehalt, denn die beiden werte koennen stark voneinander abweichen und der blutgehalt ist gerichtsverwertbar.