Darf man Alkohol trinken beim Autofahren?
Hallo also mann darf ja nach der probezeit bis zu 0.3 promille haben ..also darf man ja dan auch wärend der fahr mit ner bierflasche in der hand fahren sogar vor polizei dan ein schluck aus der flasche nehmen oder?
darf man das? ja oder?
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Hallo,
aus moralischer Sicht verbietet sich natürlich jeder Schluck Alkohol hinter dem Steuer!
Es ist aber richtig, dass man mit einem Wert unter 0,15 mg/l (gerne 0,3 Promille genannt) Alkohol im Blut Auto fahren darf, sicherlich auch unter den Augen der Polizei.
Grundsätzlich habe ich großen Respekt vor Menschen, die wie Du alte und/oder kranke Menschen pflegen.
Ich habe allerdings kein Verständnis für Leute, die wie Du betrunken Auto fahren oder gefahren sind.
Der Mathematiker würde sagen:
Das kürzt sich weg!
Wenn man ein solche Frage stellt kann man nur die Absicht haben, bei nächster Gelegenheit die Polizei zu provozieren.
Ich empfehle Dir:
Tue, was Du nicht lassen kannst!!!
Du wirst ganz sicher innerhalb kürzester Zeit zur "Stammkundschaft" der Polizeibeamten in Deiner Gegend werden, wenn Du ihr nicht schon angehörst. So wie Du Dich darstellst scheinst Du ja offenbar noch immer gerne und regelmäßig Alkohol zu konsumieren. Und wenn Du dann die meist kontrollierteste Person der Gegend bist kommt irgendwann der Tag, an dem Du mehr als 0,15 mg/l drinn hast und dann gehst zu zumindest für eine lange Zeit, wenn nicht sogar für immer, zu FUSS!!!
Gruß, der Quicky
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Dir hätte man besser garkeinen Führerschein gegeben.
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Ich sag ja! Du hast einen vollschaden!
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Ja, theoretisch ja, praktisch werden sie dir dann das Rücklicht einschlagen und dir ne Verwarnung für Fahren ohne ausreichende Beleuchtung geben^^
Kommentar von denise79denise79 18.05.2010lol, DH
Kommentar von Raimund1Raimund1 18.05.2010und wenn du maulst, dann werfen sie dir Beamtenbeleidigung in Tateinheit mitt Bedrohung durch Werfen einer soeben fast geleerten Bierflasche vor.
Die Bierflasche wird beschlagnahmt und beim Gerichtstermin ist sie leer und es gibt zwei Zeugen, dass du sie vor ihren Augen ausgetrunken hast und voll stolz bverkündet hast, das war die achte heute, hicks
Kommentar von FigaroFigaroFigaroFigaro 18.05.2010was für ne fantasie um die uhrzeit meine güte ;-)
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Antwort von Kleinehexe2000 19.05.20103 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Nicht wegen dem Alkohl,aber man könnte ihn dir wegen Charakterlicher Ungeeignet ein Kraftfahrzeug zu führen wegnehmen ...(Wenn es die Polizei der Verwaltungsbehörde mitteilt)
Kommentar von FigaroFigaroFigaroFigaro 19.05.2010sowas hör ich zum ersten mal
Kommentar von Kleinehexe2000 19.05.2010Ja sowas gibt es,das gleiche wäre z.b auch bei Drogen obwohl du gar nix genommen hast aber welche im Fahrzeug hast...
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Wenn die Frage ernst gemeint ist, sollte man dir den Führerschein sofort wieder abnehmen. Selbstverständlich darfst du KEIN Alkohol während der Fahrt trinken, es sei denn Du bist Beifahrer.
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Solche Id.....gehören sofort aus dem Verkehr gezogen.
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Willst du mir etwa drohen?
Kommentar von FigaroFigaroFigaroFigaro 18.05.2010du beleidgigst mich ständig ..bedenke ich könnte dich mal pflegen in den nächsten jahren..nene spaß bei seite also achte auf deine wortwahl ..weil ich beleidige dich auch nicht auch wenn du älter bist hast du nicht das recht
Kommentar von Volker13Volker13 18.05.2010Du wirst mich garantiert nicht pflegen. Du schreibst hier slch einen gravierenden Mist zusammen, dass man gar nicht anders reagieren kann.
Kommentar von FigaroFigaroFigaroFigaro 18.05.2010naja ich hoffe auf für dich das du nicht im altenheim landest wünsch ich niemand ..aber eins sag ich dir ich bin sehr beliebt im heim die bewohner sind serh zufrieden unbeschreiblich zu frieden ..ihr denkt alle ich wäre ein böser mensch ihr seht alle von der nagativen seite ..
Kommentar von Volker13Volker13 18.05.2010Wer einer 87 Jahre alten dame den Rollator wegkickt, kann nur böse sein. Wenn man sich dann noch aufgrund mangelnden rechtsverständnisses auf Notwehr berufen will, ist man kein guter Mensch!
Kommentar von FigaroFigaroFigaroFigaro 19.05.2010ja warum hab ich das gemacht es hat einen guten grund..abernaja du hast den größten brett vor dem kopf wie es aussieht
Kommentar von Volker13Volker13 19.05.2010Dafür gibt es weder einen rechtfertigenden oder auch guten Grund.
Kommentar von FigaroFigaroFigaroFigaro 19.05.2010ich würde gerne euer gesicht sehen wenn ihr angegriffen werdet von einer durchgedrehten psychisch kranker person
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Wenn ich deine Frage schon höre; du haderst doch damit nicht von der Flasche zu lassen.
Übernimm mal Verantwortung für dein Handeln und verhalte dich entsprechend. D. h. kein Alkohol am Steuer.
Gibt genug Leid, dass Denker wie du verbreitet haben, weil nach Alk-Genuss auch die Wahrnehmung über die eigenen Fähigkeiten getrübt ist. Man meint mehr zu können als in Wirklichkeit möglich ist.
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Grundsätzlich gilt schonmal, nach Ende der Probezeit und über 21 Jahren darfst du 0,3 Promille haben. Und Grundsätzlich gilt auch, dir sollte man schnellstens den Führerschein wegnehmen. Wer so provokant darüber nachdenkt ob so etwas erlaubt ist, dem ist es auch egal dass er damit Menschenleben gefährdet.
Kommentar von FigaroFigaroFigaroFigaro 18.05.2010ah komm ist doch nur ne frage ich bin schon oft besoffen gefahren aber mach das nicht merh nachdem ich erwischt wurde wurde es seltener bis garnicht mehr ...aber seit 1 jahr garnicht mehr ..
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ich denke rein theoretisch schon aber das sehen die bu-ll-en als provokation und werden dann schon einen anderen grund finden um dich festzusetzen zumindest vorzumerken... es gibt heute immer noch welche die sich einen sheriffstern verdienen wollen...
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:xd natürlich NICHT das is doch voll der quatsch wer hat den das dir erzählt ? ! OMFG "Mit Alkohol am Steuer. das wird teuer!"
Kommentar von Killerchiller09Killerchiller09 18.05.2010und nein ich denke das man nur höchstens 0,2 Promille habendarf um gerade noch so am Steuer sitzen zu dürfen
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Antwort von MissProud666 18.05.20102 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
über sowas machst du dir gedanken?! du wirst doch wohl beim Auto fahrn auf Alkohol verzichte könne?! xD ;)
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nein eigentlich ist alles was dich emotional anregt verboten. du musst neutral sein und dürftest nichma autofahren wenn du auf was sauer bist aber daran hält sich sowiso kein mensch
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wenn man so beschäftigt ist wie du hat meine keine zeit davor oder danach das bier zu trinken...jaja ganz schwierige situation
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nein ist verboten alkohol am steuer
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Die Frage kannst du dir sicherlich selbst beantworten: selbstverständlich NEIN !!
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Wenn sie dich dann anhalten, kippen sie dein bier weg und du darfst weiterfahren - wenn du unter 0,3 bist
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lol warum sollte man nicht trinken dürfen, aber ich glaube das der punkt wo es nicht mehr ok ist schnell erreicht ist lol
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lol warum sollte man nicht trinken dürfen, aber ich glaube das der punkt wo es nicht mehr ok ist schnell erreicht ist lol
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Ohne Worte !!!!!!!!!!!!!!!
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nein natürlich nicht
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Antwort von Brad21 11.12.2010
was hier für ein scheiß gepostet wird ist wirklich erschreckend. du darfst alkohol am steuer trinken bis du die grenze von 0,5 bzw 0,3 promille erreicht hast. es macht keinen unterschied ob du den alk vor oder während der fahrt nimmmst und unter der gesetzlichen Grenze bleibst!
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Antwort von BlueDevil20 21.05.2010
Du darfst sogar unter 0,5 promille haben, wenn du keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigst(Fahren ohne Licht, Fahren in Schlangenlinien, Unfall usw.), siehe dazu auch im Bussgeldkatalog (unter 0,3 promille - nicht strafbar, 0,3-0,5 promille - strafbar, wenn Fahrfehler vorliegen). Allerdings würden sich die Beamten schon wegen der Flasche am Steuer aufregen, und dies als Grund sehen, es der Führerscheinstelle zu melden, und dies als GRund für ne MPU zu nehmen, dass du während der Fahrt Alkohol trinkst! Aber naja muss man halt auch an die Falschen dazu kommen!
yeah da stimme ich zu bitte mach das und sag uns dann bescheid für wie lang dein führerschein gespert wird danke im vorraus
hab schon 2 jahre führerschein aber habe 4 jahre probezeit weil ich mal mit alk am steuer erwischt wurde aberich muss ja in probezeit 0,00 haben hatte 0.7 glaub ..naja warum darf man aber nicht wenn man unter der promillengrenze bleibt..