Darf man ab 2015 noch einen Niedertemperaturkessel neu in Betrieb nehmen?

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Das stimmt so nicht. Die einzige Vorgabe ist, dass nach der EnEV 2014 keine Heizungen (betrifft Öl- und Gasheizungen) mehr betrieben werden dürfen, die älter als 30 Jahre sind. Das betrifft aber nur Standard- und Konstanttemperaturkessel, Niedertemperatur ist weiter erlaubt...http://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/gesetzliche-vorgaben/energieeinsparverordnung-enev/eneV-2014-austauschpflicht-fuer-alte-heizkessel.php

Es geht in der Frage aber nicht um den Weiterbetrieb sondern um eine Neuinstallation.

@HelmutPloss

Ja eben, es gibt nur eine Vorgabe, welche alten Heizkessel ausgetauscht werden müssen, aber keine Vorgabe, dass Niedertemperaturkessel nicht mehr eingebaut werden dürfen...

Ein Brennwertkessel lohnt sich nur bei Rücklauftemperatur von ca. 45°C und niedriger. Bei allen Temperaturen die darüber liegen funktioniert der Kessel wie ein Niedertemperaturkessel.

Die nicht alle Systeme mit so niedrigen Temperaturen betrieben werden können, z.B. in der Industrie, wäre ein Verbot von Niedertemperaturkesseln unsinnig.

Man sollte jedoch beachten, des ein Niedertemperaturkessel bei den Anforderungen der EnEV an Einfamilienhäuse rein rechnerisch unsinnig ist. Es wird also kein Verbot geben, jedoch die Verwendungsmöglichkeiten für Einfamilienhäuser soweit eingeschränkt, dass eine Verwendung in Neubauten nicht mehr möglich ist.

Es Kan sein das nur Kessel mit 30 Jahren gemeint sind das entnehme ich hieraus.(Aber nicht für neue Geräte wen zb der kessel erst von 2013 ist dan muß er nicht raus.)Also neue geräte sind erlaubt nur nicht mehr die alten.

Mittwoch, 13. November 2013
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Alte Heizkessel müssen bis 2015 ersetzt werden

Immobilienbesitzer müssen bis 2015 tief in die Tasche greifen und ihre alten Öl- und Gasheizkessel austauschen, sind diese vor dem 1. Januar 1985 installiert worden. Im Zuge der Energiesparverordnung wird es zur Pflicht, alte Heizanlagen in Eigenheimen und Miethäusern zu erneuern und so eine energieeffiziente Heizung zu generieren.

Was auf Immobilienbesitzer zukommt Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass der Austausch alter Heizkessel bis zu Beginn des Jahres 2015 zur Pflicht wird. Während bislang nur Öl- und Gas Heizanlagen, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, getauscht werden mussten, sieht die Energiesparverordnung nun eine Erneuerung der Anlagen die bis 1985 eingebaut wurden vor. Ausnahmen bestätigen die Regel, sodass Hausbesitzer die Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel verbaut haben, von dieser Pflicht ausgenommen sind. Auch Immobilienbesitzer die erst seit Februar 2002 im Haus wohnen, müssen sich nicht in aller Eile nach einer neuen Heizanlage umsehen.

Auswirkungen der Neuregelung Nach Schätzungen des Bundesverbandes sind von der Neuregelung rund 500.000 Haushalte betroffen. Bei Eigenheim- und Immobilienbesitzern, die den Hauskauf nach 2002 realisiert haben und über eine 30 Jahre alte Heizanlage verfügen, gilt die Regelung zum Austausch nicht. Alle anderen Hausbesitzer müssen sich an die neue Energiesparverordnung halten und die alten Heizkessel unbedingt erneuern.

Mehr Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter der Internetseite www.bmvbs.de.

das ist FALSCH !

Die Produktion von Niedertemperaturkesseln in der EU ist verboten. Wenn man einen bereits produzierten oder gebrauchten Kessel beschafft darf der noch eingebaut werden. Da eine Änderung der Feuerungsanlage dem Schornsteinfeger vorab anzuzeigen ist, lassen sich eventuelle Mißverständnisse bzgl. der Auslegung der neuen Verordnung beseitigen.