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darf man 80.000Euro einfach so aus dem Ausland nach Deutschland auf ein Konto überweisen?

gefragt von stef1601stef1601 am 24.12.2008 um 14:39 Uhr

oder gibt es da Probleme? Die Summe ist nur ein Beispiel.

Ich muss das dringend wissen, hat sowas schonmal jemand gemacht?

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anonym
beantwortet von Regenmacher am 24. Dezember 2008 14:40
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Bei diesem Betrag wird der Empfänger sicherlich aufgefordert, die Herkunft des Geldes zu belegen.

Geldwäschegesetz zur Erinnerung.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 24. Dezember 2008 14:41

Wenn aber das Konto auch vom Absender ist? Da er im Ausland lebt?


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 24. Dezember 2008 15:10
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Es gibt ein

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz)

nach diesem Gesetz haben bestimmte Verpflichtete (Banken, Spielbanken, Gewerbetreibende) bestimmte Pflichten zur Identifikation der eine Transaktion ausführenden Personen/Gesellschaften; §§ 2,3 des Geldwäschegesetzes;

auch bei dem Verdacht, dass es sich um eine Transaktion handeln könnte die einer Geldwäsche nach § 261 StGB gleichkommt, besteht diese Identifikationspflicht;

es kommt nich nur darauf an, ob man den Kontoinhaber und den Empfänger kennt, es kommt eben auf die Überprüfung verschiedener Voraussetzung an, die vorliegen könnten, um das Geschäft durch die Bank melden zu müssen;

den Text des Geldwäschegesetzes stelle ich jetzt nicht ein, da er zu umfangreich und vor allem in seiner Ausgestaltung zu speziell ist;

näheres kann sicher jeder weiter Interessierte selbst gugeln.

Kommentar von marv5 am 24. Dezember 2008 21:42

dh


Kaschali
beantwortet von Kaschali am 9. Januar 2009 10:11
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Ich bin zuständig für die finanzen in unserem betrieb und ich muss meine kunden beraten ... also kann ich dir sagen das du das schon machen kannst du musst aber belegen können von wo du das geld hast dann ist es kein problem.man muss dich einfach als wirtschaftlich berechtigten festlegen

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 1. Februar 2009 10:24

und dann muss man auch nix bezahlen, weilman es ja aus dem ausland hat, durch ein verkauftest Gründstück welches man dort geerbt hat???


anonym
beantwortet von Katzenbetti am 28. Dezember 2008 13:49
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Möglich ist das schon, aber Du musst den Nachweis erbringen, das es sich um rechtens erworbenes Geld handelt. Dafür gibt es das GWG (Geldwäschegesetz).Also, wenn alles ohne Betrug erworben wurde, bekommst Du keine Schwierigkeiten.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 27. Dezember 2008 21:41
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Warum nicht? Ich geb Dir gerne meine Kontonummer für einen Versuch! ;-)


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 24. Dezember 2008 15:01
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Vergiss nicht die Meldung an die LZB gemäß Außenwirtschaftsverordnung, falls notwendig. Lautet das Konto, von dem das Geld überwiesen wird, auch auf Deinen Namen mit der gleichen Adresse in Deutschland? Dann ist es nicht erforderlich. Wenn das Geld von einem Devisenausländer kommt, ist diese Meldung an die LZB erforderlich.


svanny
beantwortet von svanny am 24. Dezember 2008 14:56
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Also überweisen ist natürlich unproblematisch, weil es belegt ist und du somit sicher nichts verschleiern möchtest.

Aber ergeben sich ein paar Fragen. War das ausländische Konto dir oder woher stammt das Geld. Wurde dieses Einkommen oder evtl. Kapitalerträge gemeldet und schon versteuert oder nicht. Wenn du alles korrekt versteuerst, kannst du dein Geld natürlich überall auf der Welt lagern.


anonym
beantwortet von marv5 am 24. Dezember 2008 14:41
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Ähh , ja nein. Also nur über mein Konto. Nein im Ernst, warum sollte dies den verboten sein ? Du darfst nur x viel Geld in ein Land persönlich einführen.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 24. Dezember 2008 14:42

sicher? Wollen die dafür keine Steuern oder so? Deutschland will doch für alles Steuern haben.

Kommentar von marv5 am 24. Dezember 2008 14:47

Das könnte schon sein. Würde mich wundern wenn nicht :D. Aber das wird über de Bank geregelt würde ich schätzen. Frag am besten mal deine Bank direkt. Ruf doch eben an.

Geldverkehrsbeschränkungen gibt es aber nur dann, wenn du es persönlich von a nach b bringst. Über die Bank ist ja alles nachvollziehbar von wo nach wo. Und dann kann man auch nicht den Fiskus bescheissen.

Kommentar von marv5 am 24. Dezember 2008 14:52

Ab 15.000€ muss man die Einfuhr nach §12a Finanzverwaltungsgesetz begründen.+ Formulare Ausfüllen. Aber über Banken wird das nicht nötig sein.Aber ich schau es mal nach.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 24. Dezember 2008 14:52

nein das kostet keine Steuern. Vorausgesetzt du kannst nachweisen woher das Geld kommt. Wenn du es also die ganze Zeit im Ausland angelegt hattest ohne für die Zinsen Steuern zu zahlen, hättest du ja Steuerbetrug begangen. Hast du die Zinserträge aber ordentlich beim Finanzamt gemeldet ist es kein Problem

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 24. Dezember 2008 14:58

Genau, korrekt.

Kommentar von marv5 am 24. Dezember 2008 14:59

Na dann DH

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 24. Dezember 2008 15:14

@marv5: das Gesetz über das Aufspüren von Geldern aus schweren Straftaten gilt auch bei kleineren Beträgen, die zusammen eine Höhe von 15.000 Euro erreichen

Kommentar von marv5 am 24. Dezember 2008 21:42

verstehe


oppa02
beantwortet von oppa02 am 24. Dezember 2008 14:40
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ich glaube da greift das geldwäsche-gesetz

Kommentar von marv5 am 24. Dezember 2008 14:43

Bitte nennen Sie mir dies einmal ?

Kommentar von marv5 am 24. Dezember 2008 14:44

Geldwäsche bezeichnet die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes, bzw. Vermögenswerten allgemein, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

Bezweifel stark das es ein sog. Geldwäschegesetz gibt. Also ein Gesetz mit dieser Titulierung.

Auch trifft der Vorwurf der Geldwäsche ja nicht zu. Dazu müsste das Geld illegal erwirtschaftet sei.

Kommentar von 307b6ad72381534118650f6a659e4a6dsmalloppa02 am 24. Dezember 2008 14:46

ich wollte mal eine größere summe bar auf mein konto einzahlen-dawollten die soviel wissen(nachweis woher ect)dabei habe ich nur ein anderes konto aufgelöst alles wgen der wäsche

Kommentar von marv5 am 24. Dezember 2008 14:53

Ja das denke ich mir. Aber nicht wenn man es von Konto zu Konto transferierte.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 24. Dezember 2008 14:57

Genau. Bei Bar Einzahlungen wird ab 10.000 EUR prinzipiell gefragt. Denn i.d.R. hat niemand so viel Bargeld, daher wird verständlicherweise die Herkunft ermittelt.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 24. Dezember 2008 15:13

@marv5: Name des Gesetzes: Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) Inhalt ist relativ speziell; aber mit dem Titel allein kannst Du es problemlos im Netz nachlesen

Kommentar von marv5 am 24. Dezember 2008 21:42

Ah danke. Wieder was schlauer :D DH für deine Antwort.


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 24. Dezember 2008 14:39
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Oh ja, bitte auf mein Konto.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 24. Dezember 2008 14:40

ja sicher doch, kommt die Tage, viel SPass mit dem Geld! Kauf dir was nettes zum Fest


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