stef1601 am 24.12.2008 um 14:39 Uhr
oder gibt es da Probleme? Die Summe ist nur ein Beispiel.
Ich muss das dringend wissen, hat sowas schonmal jemand gemacht?
Bei diesem Betrag wird der Empfänger sicherlich aufgefordert, die Herkunft des Geldes zu belegen.
Geldwäschegesetz zur Erinnerung.

Es gibt ein
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz)
nach diesem Gesetz haben bestimmte Verpflichtete (Banken, Spielbanken, Gewerbetreibende) bestimmte Pflichten zur Identifikation der eine Transaktion ausführenden Personen/Gesellschaften; §§ 2,3 des Geldwäschegesetzes;
auch bei dem Verdacht, dass es sich um eine Transaktion handeln könnte die einer Geldwäsche nach § 261 StGB gleichkommt, besteht diese Identifikationspflicht;
es kommt nich nur darauf an, ob man den Kontoinhaber und den Empfänger kennt, es kommt eben auf die Überprüfung verschiedener Voraussetzung an, die vorliegen könnten, um das Geschäft durch die Bank melden zu müssen;
den Text des Geldwäschegesetzes stelle ich jetzt nicht ein, da er zu umfangreich und vor allem in seiner Ausgestaltung zu speziell ist;
näheres kann sicher jeder weiter Interessierte selbst gugeln.
dh

Ich bin zuständig für die finanzen in unserem betrieb und ich muss meine kunden beraten ... also kann ich dir sagen das du das schon machen kannst du musst aber belegen können von wo du das geld hast dann ist es kein problem.man muss dich einfach als wirtschaftlich berechtigten festlegen
stef1601 am 1. Februar 2009 10:24 und dann muss man auch nix bezahlen, weilman es ja aus dem ausland hat, durch ein verkauftest Gründstück welches man dort geerbt hat???
Möglich ist das schon, aber Du musst den Nachweis erbringen, das es sich um rechtens erworbenes Geld handelt. Dafür gibt es das GWG (Geldwäschegesetz).Also, wenn alles ohne Betrug erworben wurde, bekommst Du keine Schwierigkeiten.

Warum nicht? Ich geb Dir gerne meine Kontonummer für einen Versuch! ;-)

Vergiss nicht die Meldung an die LZB gemäß Außenwirtschaftsverordnung, falls notwendig. Lautet das Konto, von dem das Geld überwiesen wird, auch auf Deinen Namen mit der gleichen Adresse in Deutschland? Dann ist es nicht erforderlich. Wenn das Geld von einem Devisenausländer kommt, ist diese Meldung an die LZB erforderlich.

Also überweisen ist natürlich unproblematisch, weil es belegt ist und du somit sicher nichts verschleiern möchtest.
Aber ergeben sich ein paar Fragen. War das ausländische Konto dir oder woher stammt das Geld. Wurde dieses Einkommen oder evtl. Kapitalerträge gemeldet und schon versteuert oder nicht. Wenn du alles korrekt versteuerst, kannst du dein Geld natürlich überall auf der Welt lagern.
Ähh , ja nein. Also nur über mein Konto. Nein im Ernst, warum sollte dies den verboten sein ? Du darfst nur x viel Geld in ein Land persönlich einführen.
stef1601 am 24. Dezember 2008 14:42 sicher? Wollen die dafür keine Steuern oder so? Deutschland will doch für alles Steuern haben.
Das könnte schon sein. Würde mich wundern wenn nicht :D. Aber das wird über de Bank geregelt würde ich schätzen. Frag am besten mal deine Bank direkt. Ruf doch eben an.
Geldverkehrsbeschränkungen gibt es aber nur dann, wenn du es persönlich von a nach b bringst. Über die Bank ist ja alles nachvollziehbar von wo nach wo. Und dann kann man auch nicht den Fiskus bescheissen.
Ab 15.000€ muss man die Einfuhr nach §12a Finanzverwaltungsgesetz begründen.+ Formulare Ausfüllen. Aber über Banken wird das nicht nötig sein.Aber ich schau es mal nach.
nein das kostet keine Steuern. Vorausgesetzt du kannst nachweisen woher das Geld kommt. Wenn du es also die ganze Zeit im Ausland angelegt hattest ohne für die Zinsen Steuern zu zahlen, hättest du ja Steuerbetrug begangen. Hast du die Zinserträge aber ordentlich beim Finanzamt gemeldet ist es kein Problem

ich glaube da greift das geldwäsche-gesetz
Bitte nennen Sie mir dies einmal ?
Geldwäsche bezeichnet die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes, bzw. Vermögenswerten allgemein, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Bezweifel stark das es ein sog. Geldwäschegesetz gibt. Also ein Gesetz mit dieser Titulierung.
Auch trifft der Vorwurf der Geldwäsche ja nicht zu. Dazu müsste das Geld illegal erwirtschaftet sei.
oppa02 am 24. Dezember 2008 14:46 ich wollte mal eine größere summe bar auf mein konto einzahlen-dawollten die soviel wissen(nachweis woher ect)dabei habe ich nur ein anderes konto aufgelöst alles wgen der wäsche
Ja das denke ich mir. Aber nicht wenn man es von Konto zu Konto transferierte.
svanny am 24. Dezember 2008 14:57 Genau. Bei Bar Einzahlungen wird ab 10.000 EUR prinzipiell gefragt. Denn i.d.R. hat niemand so viel Bargeld, daher wird verständlicherweise die Herkunft ermittelt.
Guppy194 am 24. Dezember 2008 15:13 @marv5: Name des Gesetzes: Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) Inhalt ist relativ speziell; aber mit dem Titel allein kannst Du es problemlos im Netz nachlesen
Ah danke. Wieder was schlauer :D DH für deine Antwort.
Oh ja, bitte auf mein Konto.
stef1601 am 24. Dezember 2008 14:40 ja sicher doch, kommt die Tage, viel SPass mit dem Geld! Kauf dir was nettes zum Fest
Wenn aber das Konto auch vom Absender ist? Da er im Ausland lebt?