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Darf Kinderroller im Treppenhaus parken?

gefragt von mitzerl am 27.08.2008 um 11:58 Uhr

Bei uns im Haus gibt es immer wieder Ärger, weil die Kinder im Erdgeschoß ihre Aluroller vor ihrer Wohnungstür parken. Ich finde das nicht schlimmer, als den Kinderwagen, der früher dort stand. Der Eigentümer droht mit dem Anwalt. Kommt er damit durch?

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Recht x 35.049 Kinder x 17.813 Roller x 1.791 Treppenhaus x 33 Hausgemeinschaft x 10

schildi
beantwortet von schildi am 27. August 2008 12:03
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schau mal in euren Mietvertrag meistens ist es nicht erlaubt


LeoMama
beantwortet von LeoMama am 27. August 2008 12:01
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Was steht denn im Mietvertrag bzw. in der Wohnungsverordnung. Das sollte dort geregelt sein. Wenn der Vermieter einen Kinderwagen zulässt, sollte auch der Roller gestattet sein. Damit gibts in vielen Häusern Probleme. Kenne ich aus eigener Erfahrung.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. August 2008 13:14

das hat nichts mit dem Vermieter zu tun. Kinderwägen dürfen nicht verboten werden, solange man daran vorbeikommt. Alles andere muß nicht geduldet werden


horbach
beantwortet von horbach am 28. August 2008 13:18
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Nein. Einzige Ausnahme ist der Kinderwagen, weil: unhandlich, sperrig, schwer und dann noch das Baby. Deshalb darf der Kinderwagen dort stehen. Außerdem ist es zeitlich begrenzt, nach spätestens 5 Monaten hat man einen Buggy und das Treppenhaus-Flur ist wieder leer. Ein Roller, Rollschuhe, Fahrräder und andere Spielsachen bleiben jahrelang liegen und stehen und müllen den Flur zu. Wo einer ist, stören doch auch 2 nicht, oder drei..Deshalb sagt dein Vermieter, du musst ihn wegräumen und ist völlig im REcht.


Mismid
beantwortet von Mismid am 27. August 2008 13:12
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Kinderwagen sind erlaubt. Alles andere nicht - auch kein Bild an der Wand und auch keine Schuhe


maiki01
beantwortet von maiki01 am 27. August 2008 12:54
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ein Treppenhaus ist kein Abstellplatz. Kinderwagen werden in der Regel geduldet. Ihr habt eine Wohnung und Keller. Gemietet habt ihr die Fläche beginnend hinter der Türe. Wie soll es in einem großen Haus aussehen, wenn alle ihre Sachen wie Fahrräder, Roller, Kinderwagen. Bobbycar, usw. im Flur abstellen würden?


Qetan
beantwortet von Qetan am 27. August 2008 12:08
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Das sollte in der Hausordnung geregelt sein.


mikael
beantwortet von mikael am 27. August 2008 12:08
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Stell doch einfach die Roller in Deinem Flur, na ja, dass ist villt zu eng und ihr könntet drüber fallen. Vielleicht denkt der Vermiter auch so, miteinander reden, dass ist immer gut.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 27. August 2008 12:04
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Mit der Drohung sicher nicht. Kinder sind so herrlich unkompliziert, die lassen sich von einer Drohung nicht beeindrucken. Selbst eine Klage wird an denen wie ein Regentropfen abprallen. Man könnte auch einfach freundlich fragen, ob die Ihren Roller nicht woanders hinstrellen können.


Tremor
beantwortet von Tremor am 27. August 2008 12:03
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das kommt auf die örtlichen Gegebenheiten und den Bestimmungen des Mietvertrages bzw. der oft vereinbarten Hausordnung an


linguini
beantwortet von linguini am 27. August 2008 12:01
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guck in die hausordnung. meistens ist das abstellen/lagern von gegenständen im hausflur verboten. ein kinderwagen wird schon mal geduldet, da es für die mutter eine grosse erleichterung ist, wenn der wagen direkt vor der tür steht.


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