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darf jemanden aus der verwandschaft heiraten?

gefragt von CheckerDaluxe am 26.06.2009 um 16:13 Uhr

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 26. Juni 2009 16:14
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Ja, jeder aus der Verwandtschaft darf heiraten. Vorausgesetzt, er ist heiratsfähig. :-))

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 26. Juni 2009 16:15

;-) Hi Gerda, treffend.......


anonym
beantwortet von Brandner am 26. Juni 2009 16:14
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ka wie du des meinst aber im normalfall dürfen nur Cousin und Cousine heiraten


scader1
beantwortet von scader1 am 26. Juni 2009 16:14
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Das kommt auf den Verwandschaftsgrad an.

Kommentar von CheckerDaluxe am 26. Juni 2009 16:15

ehrlich? ab welchem dürfte man denn?

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 26. Juni 2009 16:16

Deine Cousine darfst du zum Beispiel heiraten. Bist du scharf auf sie?

Kommentar von CheckerDaluxe am 26. Juni 2009 16:17

wie kommste darauf? man hört da nur unterschiedliche meinungen. wo steht das eigentlich?


Matt1261994
beantwortet von Matt1261994 am 26. Juni 2009 16:14
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Aus deiner verwandschaft darf doch jeder heiraten. du hast die Frage glaub ich falsch gestellt

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 26. Juni 2009 16:20

ein Dickes DH


nschw79
beantwortet von nschw79 am 26. Juni 2009 16:19
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In Deutschland dürfen Verwandte in gerader Linie (z. B. Großvater mit Enkeltochter. Mutter und Sohn) nicht heiraten, ebenso Geschwister und Halbgeschwister.

Verwandtschaft ist nach dt. Recht der nur die Bluts- oder Adoptivverwandtschaft infolge Abstammung von gemeinsamen Voreltern(-teilen).


Kommentar von CheckerDaluxe am 26. Juni 2009 16:20

wo steht das?

Kommentar von 1375335acdf21badd809a2ed027e79cdsmallnschw79 am 26. Juni 2009 16:26

im BGB ab §§ 1589 wird die Verwandtschaft bestimmt:

Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.

Das Heiratsverbot steht in § 1307: Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie soiwe zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 26. Juni 2009 16:27

Musst nur mal ins BGB reinschauen. Das ist so schoen und gut eingeteilt, dass man das finden kann.

Kommentar von CheckerDaluxe am 26. Juni 2009 16:27

vielen dank


whopper
beantwortet von whopper am 26. Juni 2009 16:14
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Nein natürlich nicht.


anonym
beantwortet von hella23 am 26. Juni 2009 16:14
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deine Schwester--nein


anonym
beantwortet von Reisefreunde am 26. Juni 2009 16:14
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soweit ich weiß im dritten Grad

Kommentar von CheckerDaluxe am 26. Juni 2009 16:15

wer ist der dritte grad?

Kommentar von 289b9056f8fe36acd9c8f6979c32b01bsmallunicl am 26. Juni 2009 16:21

jup, Cousin geht


christoph1993
beantwortet von christoph1993 am 26. Juni 2009 16:18
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oh warum willst du einen verwanden heiraten

Kommentar von CheckerDaluxe am 26. Juni 2009 16:19

hat doch nie einer behauptet

Kommentar von 7d1da1da5e6ad1ac800e8881d807a797smallchristoph1993 am 26. Juni 2009 16:27

oh


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 26. Juni 2009 16:19
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versteh die Frage nicht....


Franticek
beantwortet von Franticek am 26. Juni 2009 16:24
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Nicht heiraten duerfen Geschwister und Abkoemmlinge in direkter Linie.
D.h. Geschwister = verboten. Eltern+Kinder = verboten. Grosseltern+Enkel = verboten.
Onkel+Nichte oder Tante+Neffe ist zwar "nicht gut" aber gesetzlich dennoch erlaubt, da keine direkte Linie. Cousin+Cousine = erlaubt und kam vor allem frueher in laendlichen Gegenden oefter vor.

Kommentar von CheckerDaluxe am 26. Juni 2009 16:26

wie würde es dann mit kinder kriegen aussehen? wie würde der verwandschaftsgrad denn heißen? gibs das überhaupt?


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