Wir müssen nachher einen Wagen abschleppen, leider hat nur ein Freund Zeit, der mir helfen kann, der keien Führerschein hat. Darf der Trotzdem den Wagen lenken, den ich abschleppe? Theoretisch fährt er diesen ja nicht. Oder irre ich mich da?
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Ich meine Ja, meine Führerscheinprüfung ist noch nicht so lange her.
wäre ich sehr skeptisch. aber ruf doch einfach auf einem Polizeiposten an die stehen eh im tel buch und frage da nach. dann weisst du es mit sicherheit.
Das schreibt AutoBILD: http://www.autobild.de/reparatur/autoreparatur/artikel.php?artikel_id=7286
turbojoergi am 23. Juni 2007 20:58 In dem Artikel steht man darf nur aus einer Pannensituation abschleppen . Das stimmt nicht . Man darf z.B. auch ein funktionstüchtiges aber abgemeldetes Auto SCHLEPPEN ( es heisst dann nicht abschleppen ). Dann muss aber der Fahrer des schleppenden Autos den Führerschein Klasse 2 (LKW) haben , und der im hinteren Auto Klasse 3 .
Führerschein ist nicht nötig für den der den geschleppten Wagen lenkt. Er muss ja theoretisch nur Lenken können!
Es darf meines Wissens sogar ein Minderjähriger. Einzige Anforderung: Er muss locker die Pedale erreichen können.
Die STVO sagt, das "eine geeignete Person" das abgeschleppte Fahrzeug lenken muss. Das kann jemand ohne Fahrerlaubnis und sogar eine minderjährige Person sein. Der "Sorgfaltspflicht ist Rechnung zu tragen". Liebe Grüße von Palun1
Ja wenn es kein weg von zu Hause in die werkstatt ist oder so sondern wenn das auto stehengeblieben ist dann ja
Nein das darf er nicht
Mokli1 am 22. Juni 2007 22:02 Doch, darf er wohlDer Gezogene braucht nach wie vor keine Fahrerlaubnis analog § 6 Abs. 1 Satz 3 FeV (denn er lenkt ja allenfalls einen im übrigen ohnehin fahrerlaubnisfreien Anhänger, außerdem könnte er gar nicht »führen«; im Sinne der FeV). Der Fahrer des ziehenden Kraftfahrzeugs benötigt aber die Fahrerlaubnis, die sich aus den Gewichten der Fahrzeuge ergibt (siehe § 6 FeV), mindestens wohl BE (beachte Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG). Quelle Fahrtipps

Eindeutig JA Voraussetzung ist allerdings eine Abschleppstange, denn nur dann zählt dae hintere Fahrzeug ale Anhänger ohne eigene Antriebskraft und unterliegt so keiner Führerscheinpflicht. Er muss nähmlich nur lem nken und bremsen, kann jedoch keine selbstständige Wegstrecke befahren.
theoretisch ja - aber schon aus versicherungsrechtlichen Gründen würde ich sagen: Bloooß nicht
er fährt ja nicht. Also darf er den Wagen lenken.
ab 15 darf man im abgeschleppten Wagen sitzen und benötigt natürlich keinen Führerschein. Mit den Lenken und bremsen eines fahrzeugs sollte man aber trotzdem vertraut sein. Es ist auch egal ob dabei ein Seil oder Abschleppstange benutzt wird, wobei letztere für unerfahrene natürlich geieigneter ist
Für das Abschleppen braucht nur der jenige eine Fahrerlaubnis der das Fahrzeug zieht. Wer im Abgeschleppten Fahrzeug sitzt braucht keine Fahrerlaubnis. Das Alter spielt ebenfalls keine Rolle, das heist du könntest auch einen 12 Jährigen ans Steuer eines Abgeschleppten KFZ setzen. Was ich aber nicht empfehlen würde, da es immer besser ist jemanden da rein zu setzen der Fahrpraxis hat. Wie gesagt, das gilt nur für das Abschleppen. Für das Anschleppen oder Schleppen brauchen beide die Fahrerlaubnisklasse B bzw der Fahrer des ziehenden PKW unter umständen sogar BE kommt ganz auf das Gewicht des hinter sich ziehenden KFZ an.