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Darf jemand ohne Führerschein, der über 18 Jahre alt ist, einen Wagen lernken, der gerade abgeschleppt wird?

gefragt von gtiraser am 22.06.2007 um 20:41 Uhr

Wir müssen nachher einen Wagen abschleppen, leider hat nur ein Freund Zeit, der mir helfen kann, der keien Führerschein hat. Darf der Trotzdem den Wagen lenken, den ich abschleppe? Theoretisch fährt er diesen ja nicht. Oder irre ich mich da?


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norabella
beantwortet von norabella am 22. Juni 2007 20:48
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Ich meine Ja, meine Führerscheinprüfung ist noch nicht so lange her.


Discoopa
beantwortet von Discoopa am 22. Juni 2007 20:52
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expertin
beantwortet von expertin am 22. Juni 2007 20:42
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NEIN


mulan72
beantwortet von mulan72 am 22. Juni 2007 20:43
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wäre ich sehr skeptisch. aber ruf doch einfach auf einem Polizeiposten an die stehen eh im tel buch und frage da nach. dann weisst du es mit sicherheit.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 22. Juni 2007 20:45
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Kommentar von 470ad11dd16fe8f86dc8138decccb0c5smallturbojoergi am 23. Juni 2007 20:58

In dem Artikel steht man darf nur aus einer Pannensituation abschleppen . Das stimmt nicht . Man darf z.B. auch ein funktionstüchtiges aber abgemeldetes Auto SCHLEPPEN ( es heisst dann nicht abschleppen ). Dann muss aber der Fahrer des schleppenden Autos den Führerschein Klasse 2 (LKW) haben , und der im hinteren Auto Klasse 3 .


anonym
beantwortet von bastler86 am 22. Juni 2007 20:50
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Führerschein ist nicht nötig für den der den geschleppten Wagen lenkt. Er muss ja theoretisch nur Lenken können!


fraurammstein1
beantwortet von fraurammstein1 am 22. Juni 2007 20:59
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Es darf meines Wissens sogar ein Minderjähriger. Einzige Anforderung: Er muss locker die Pedale erreichen können.


Palun1
beantwortet von Palun1 am 22. Juni 2007 22:04
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Die STVO sagt, das "eine geeignete Person" das abgeschleppte Fahrzeug lenken muss. Das kann jemand ohne Fahrerlaubnis und sogar eine minderjährige Person sein. Der "Sorgfaltspflicht ist Rechnung zu tragen". Liebe Grüße von Palun1


anonym
beantwortet von chris88 am 30. Juli 2007 15:26
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Ja wenn es kein weg von zu Hause in die werkstatt ist oder so sondern wenn das auto stehengeblieben ist dann ja


Maice
beantwortet von Maice am 22. Juni 2007 21:38
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Nein das darf er nicht

Kommentar von 223f052bf4ac1181ea29da12dda6b922smallMokli1 am 22. Juni 2007 22:02

Doch, darf er wohlDer Gezogene braucht nach wie vor keine Fahrerlaubnis analog § 6 Abs. 1 Satz 3 FeV (denn er lenkt ja allenfalls einen im übrigen ohnehin fahrerlaubnisfreien Anhänger, außerdem könnte er gar nicht »führen«; im Sinne der FeV). Der Fahrer des ziehenden Kraftfahrzeugs benötigt aber die Fahrerlaubnis, die sich aus den Gewichten der Fahrzeuge ergibt (siehe § 6 FeV), mindestens wohl BE (beachte Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG). Quelle Fahrtipps


america
beantwortet von america am 22. Juni 2007 22:03
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Eindeutig JA Voraussetzung ist allerdings eine Abschleppstange, denn nur dann zählt dae hintere Fahrzeug ale Anhänger ohne eigene Antriebskraft und unterliegt so keiner Führerscheinpflicht. Er muss nähmlich nur lem nken und bremsen, kann jedoch keine selbstständige Wegstrecke befahren.


stefvol
beantwortet von stefvol am 23. Juni 2007 09:29
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theoretisch ja - aber schon aus versicherungsrechtlichen Gründen würde ich sagen: Bloooß nicht


markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 14. Juli 2007 00:37
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er fährt ja nicht. Also darf er den Wagen lenken.


Mismid
beantwortet von Mismid am 22. Juni 2007 22:42
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ab 15 darf man im abgeschleppten Wagen sitzen und benötigt natürlich keinen Führerschein. Mit den Lenken und bremsen eines fahrzeugs sollte man aber trotzdem vertraut sein. Es ist auch egal ob dabei ein Seil oder Abschleppstange benutzt wird, wobei letztere für unerfahrene natürlich geieigneter ist


anonym
beantwortet von Markom77 am 23. Februar 2009 23:23
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Für das Abschleppen braucht nur der jenige eine Fahrerlaubnis der das Fahrzeug zieht. Wer im Abgeschleppten Fahrzeug sitzt braucht keine Fahrerlaubnis. Das Alter spielt ebenfalls keine Rolle, das heist du könntest auch einen 12 Jährigen ans Steuer eines Abgeschleppten KFZ setzen. Was ich aber nicht empfehlen würde, da es immer besser ist jemanden da rein zu setzen der Fahrpraxis hat. Wie gesagt, das gilt nur für das Abschleppen. Für das Anschleppen oder Schleppen brauchen beide die Fahrerlaubnisklasse B bzw der Fahrer des ziehenden PKW unter umständen sogar BE kommt ganz auf das Gewicht des hinter sich ziehenden KFZ an.


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