Hallo.... ich möchte gern wissen ob es erlaubt ist das einer der Gesprächspartner eines Telefonates ein Gespräch aufnehmen darf ohne das dies der andere weiss, bzw. er später im Laufe des Gespräches darüber informiert wird, und wenn nein wo in welchem gesetz steht das???????

Du darfst es aufzeichnen, aber dann später nicht verwenden. Erst ab dem Zeitpunkt wo der Gesprächspartner über die Aufzeichnung informiert wird, ist eine Verwendung möglich.
Und wenn das einer mit mir macht und mich erst während des Gespräches irgendwann informiert?? Also Privatperson zu Privatperson... um mir später irgendwas anhängen zu wollen z.B. ...
Wieselchen1 am 27. März 2008 23:46 Erst ab dem Zeitpunkt, wo du informiert wurdest, kann das Gesprochene auch gegen dich verwandt werden. So einfach ist das. Punkt.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden
Hier noch der passende Link

§ 201 Abs. 1 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht
HerrLich am 27. März 2008 23:46 DH
sunpoint am 27. März 2008 23:48 Du solltest schon dazu schreiben das es hier um "belauschen" und "abhören" geht. Nicht um ein Telefongespräch.....
bitmap am 27. März 2008 23:51 Doch das gilt auch für die Aufzeichnung von Telefongesprächen (auch von privat zu privat).
sunpoint am 27. März 2008 23:56 Das glaube ich nicht. Es geht um den Geheimbereich. also das Abhören. Geheimbereich 201-210 §_201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
bitmap am 28. März 2008 00:06 Der entsprechende Abschnitt im StGB heißt: ''Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs''

Wenn Du mich z.B. anrufst, kann ich das Gespräch aufzeichnen. Dies ist nicht verboten. Allerdings werden private Aufzeichnungen von Telefongesrächen vor Gericht u.s.w. nicht als Beweismaterial anerkannt.
also wenn es mir gesagt wird, ab dann ist es legal ? ich dürfte ja auflegen... und wenn ich aber aus irgendwelchen Gründen nicht auflegen kann, sollte ich dann sagen dass ich die aufzeichnung nicht will? besser ist oder...sonst ist das ja mein stillschweigendes Einverständnis oder?
Dürfen ja, aber nicht in irgendeiner Form verwenden z.B. vor Gericht oder als Beweis das die Person ein Vertrag abgeschlossen hatte am Tel.