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Darf jemand ohne dass es der andere weiss ein Telefongespräch aufzeichnen??

gefragt von anjali am 27.03.2008 um 23:31 Uhr

Hallo.... ich möchte gern wissen ob es erlaubt ist das einer der Gesprächspartner eines Telefonates ein Gespräch aufnehmen darf ohne das dies der andere weiss, bzw. er später im Laufe des Gespräches darüber informiert wird, und wenn nein wo in welchem gesetz steht das???????


Reply


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 27. März 2008 23:36
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Du darfst es aufzeichnen, aber dann später nicht verwenden. Erst ab dem Zeitpunkt wo der Gesprächspartner über die Aufzeichnung informiert wird, ist eine Verwendung möglich.

Kommentar von anjali am 27. März 2008 23:44

Und wenn das einer mit mir macht und mich erst während des Gespräches irgendwann informiert?? Also Privatperson zu Privatperson... um mir später irgendwas anhängen zu wollen z.B. ...

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 27. März 2008 23:46

Erst ab dem Zeitpunkt, wo du informiert wurdest, kann das Gesprochene auch gegen dich verwandt werden. So einfach ist das. Punkt.


freefree
beantwortet von freefree am 28. März 2008 02:33
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(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
  2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden

Hier noch der passende Link

http://kuerzer.de/8zvWYUrAK


tradaix
beantwortet von tradaix am 27. März 2008 23:45
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§ 201 Abs. 1 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 27. März 2008 23:46

DH

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 27. März 2008 23:48

Du solltest schon dazu schreiben das es hier um "belauschen" und "abhören" geht. Nicht um ein Telefongespräch.....

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. März 2008 23:51

Doch das gilt auch für die Aufzeichnung von Telefongesprächen (auch von privat zu privat).

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 27. März 2008 23:56

Das glaube ich nicht. Es geht um den Geheimbereich. also das Abhören. Geheimbereich 201-210 §_201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. März 2008 00:06

Der entsprechende Abschnitt im StGB heißt: ''Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs''


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 27. März 2008 23:35
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Wenn Du mich z.B. anrufst, kann ich das Gespräch aufzeichnen. Dies ist nicht verboten. Allerdings werden private Aufzeichnungen von Telefongesrächen vor Gericht u.s.w. nicht als Beweismaterial anerkannt.




Kommentar von anjali am 28. März 2008 14:26

also wenn es mir gesagt wird, ab dann ist es legal ? ich dürfte ja auflegen... und wenn ich aber aus irgendwelchen Gründen nicht auflegen kann, sollte ich dann sagen dass ich die aufzeichnung nicht will? besser ist oder...sonst ist das ja mein stillschweigendes Einverständnis oder?


anonym
beantwortet von Enrico Serve am 28. März 2008 03:24
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Dürfen ja, aber nicht in irgendeiner Form verwenden z.B. vor Gericht oder als Beweis das die Person ein Vertrag abgeschlossen hatte am Tel.


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