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Darf jemand mit Fotos von mir Gewinn machen?

gefragt von zilla002zilla002 am 20.07.2008 um 4:12 Uhr

Ein Fotograf hat Fotos von mir und meiner Freundin geschossen. Dies geschah an Schützenfest und ich trug die Ortsübliche Uniform. Wir waren bei einem bekannten eingeladen und der Meinung, dass der Fotograf die Fotos im Auftrag dieses Bekannten macht und ihm diese dann aushändigt. Ohne mein/unser Wissen und vor allem ohne meine/unsere Zustimmung wurden die Fotos in einer örtlichen Bäckerei ausgehängt, wo man das Foto/ die Fotos von uns für drei Euro käuflich erwerben konnte.

Unsere Frage ist jetzt: Hat nicht grundsätzlich die Fotografierte Person das Recht an einem Bild? Hätte der Fotograf nicht eine schriftliche Einverständnis gebraucht? Haben wir die Möglichkeit gegen ihn vorzugehen?


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wim50
beantwortet von wim50 am 20. Juli 2008 07:30
3x
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Es kommt darauf an, wie ihr abgebildet seid. Als "zufällige Staffage" im Neben-/Hintergrund werden sicher etliche Leute mit aufs Foto kommen, das ist nicht zu vermeiden. Allerdings muss der Fotograf auch dann die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Abgebildeten einholen, wenn sie erkennbar und identifizierbar sind.

So wie du es darstellst, hat er euch aber sogar als Motiv ausgewählt, dann kann er die Bilder keinesfalls ohne euer Einverständnis veröffentlichen.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 20. Juli 2008 07:40

Genau genommen genügt es, dass ein Abgebildeter durch irgend ein Merkmal identifiziert werden KANN, das muss nicht mal sein Gesicht sein. Beispielsweise genügt ein lörperliches Merkmal oder ein besonderes Tattoo.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 20. Juli 2008 09:18

DH!. Endlich mal eine fundierte Antwort.

Allerdings war ich immer der Meinung das der Fotograf von Staffetten im Hintergrund keine Erlaubnis einholen muss um das Bild zu veröffentlichen.

Z.B. bei Großveranstaltungen (Konzerte, Fußball etc.) kann der Fotograf unmöglich eine Erlaubnis aller abgebildeten und erkennbaren Personen einholen. Bei solchen Veranstaltungen ist es also meines Wissens so, dass man einfach damit rechnen muss auch fotografiert zu werden.

Wenn eine Person allerdings zum Motiv wird, dann darf der Fotograf allerdings keinesfalls das Bild einfach veröffentlichen. Außnahme bilden hier Prominente, die im öffentlichen Interesse stehen.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 20. Juli 2008 09:41

Für Veranstaltungen gibt es tatsächlich Ausnahmen. Aber im Fall des Falles kann der Betroffene auch hier Einspruch erheben und es ist eine Ermessensfrage, die letztendlich ein Gericht entscheiden müßte. Kommt immer auf die Situation und das Foto an.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 20. Juli 2008 09:51

Angenommen, ein Fotograf macht seine Bilder im Biergarten oder eben auf einem Schützenfest. Dann muss er nicht schriftliche Einverständniserklärungen sammeln, sondern sollte schon auf ein eindeutiges ablehnendes Handzeichen reagieren. Das macht ein Fotograf auch, denn er kennt "das Recht am eigenen Bild". Auch bei Prominenten hat das seine Grenzen. Manche Zeitschrift würde sicher gern ein Foto abdrucken, auf dem mal ein Promi besoffen auf einer Party rumstürzt. Ein seriöser Fotograf veröffentlicht ein solches Foto aber erst gar nicht, weil es seinem Ruf schaden und außerdem recht teuer werden könnte, wenn man ihn deswegen verklagt.

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 20. Juli 2008 13:01

ich danke dir für diene präzise und ausführliche antwort. es war schon so dass er unter anderem uns als motiv gewählt hat. der hat ja von beinahe allen fotos geschossen. bloß wusste ich nicht dass er diese dann in der bäckerei aufhängt und sie veräußert. ich finds halt ärgerlich, dass es irgendwem möglich war mein/unser foto zu kaufen...


Jubuttaba
beantwortet von Jubuttaba am 20. Juli 2008 04:55
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Ich denke, bei einer solchen öffentlichen Veranstaltung muss jedem Gast klar sein, daß Bilder gemacht werden und veröffentlicht werden. Wenn da jeder Fotograf Unterschriften sammel müsste, dann wäre er mehr mit den schrilftlichen Dingen beschäftigt als seinem Beruf nachzugehen

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 20. Juli 2008 07:30

Diese Antwort ist falsch.


Djinndrache
beantwortet von Djinndrache am 20. Juli 2008 06:39
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Grundsätzlich bräuchte er in der Tat deine Genehmigung dafür. Doch bei öffentlichen Veranstaltungen und dort gemachten Fotos, sollte das schon wieder etwas anderes sein. (Es lebe die Bürokratie...)

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 20. Juli 2008 07:31

Ist es nicht, wenn die Personen erkennbar und identifizierbar sind.

Kommentar von C361b6fe9556d18b3137fce6288456c2smallDjinndrache am 21. Juli 2008 11:25

was bräuchten Nachrichtenreporter dann alles für Anfragen um nicht verklagt zu werden? Die zeigen in irgendwelchen Fernsehnews ja teils Tausende Leute, zumindest ein paar hundert davon auch erkennbar...


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 20. Juli 2008 07:19
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Daß gerade euer Foto verkauft wird, spricht für euch :-)


Lonwyr
beantwortet von Lonwyr am 20. Juli 2008 07:37
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In der Einrichtung in der ich mal als Zivi arbeiten durfte war bei auszuhängenden Bildern immer darauf zu achten, dass mindestens 6 Gesichter/Personen darauf zu sehen sind, da dies dann eine Gruppenaufnahme gesetzlich ist. Somit vermute ich (ohne genaues zu wissen): Ab 6 Personen ist es eine Gruppenaufnahme, die nicht mehr das Einverständnis des Einzelnen braucht. Solltest du mit deiner Freundin alleine drauf sein frag den Photografen mal, ob er da nicht etwas vergessen hat und wo dein Anteil bleibt ;)

MfG Lonwyr



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