Hallo, meine Frage: Darf jemand ein von mir geschossenes Bild unter seinem Namen "Bild von Txxx Rxxx" ins Netz stellen? Etwas genauer: Ich habe ein Gruppenbild gemacht, diese Bilder an die Gruppenmitglieder verteilt. Nun hat ein Gruppenmitglied das Bild eingescannt und ins Internet stellen lassen mit Berschreibung und dem dem Hinweis: Gruppenbild von Txxxxxxx Rxxxxxxx. Daf er das? Wenn nein, wie heißt das Gestz, welches das verbietet? Vielen Dank .

Nein das darf er nicht. Das ganze ist im Urheberrechtsgesetz geregelt
Nein, darf er nciht. Das Urheberrecht lässt sich nicht durch Nennung des Fotografen umgehen. Wäre ja noch schöner...

Wenn Du das Foto gemacht hast, besitzt Dudas Urheberrecht. Natürlich darf niemand das Bild ohne Genehmigung veröffentlichen und schon gar nicht unter eigenem Namen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Eindeutig NEIN! er verletzt damit dein Urheberrecht auch dann, wenn er deinen Namen dazuschreibt. Kannst du auch unten nachlesen.
Hans

Hallo bernibilder, ganz klar NEIN, das darf er nicht. Allerdings würde ich ihn w.m. persönlich, ruhig und sachlich darauf ansprechen. Ein u.U. angefangener Kleinkrieg, der es vermutlich nicht Wert ist, bringt dir keine Lorbeeren. Immer nach dem Motto:"In der Ruhe liegt die Kraft". Viele Grüße S

setz da dein © hin ^^ also z.b. © by BerniBilder
Völlig unnötig, da es das Copyright im deutschen Recht garnicht gibt.
Badpeace am 17. Juni 2009 22:59 aber jeder würde es verstehen, also jeder der einen kopf hat

Du hast ein URHEBERRECHT!Dass kann strafrechtlich verfolgt werden.Falls du dieses bild melden kannst,auf der website, dann mach das!Ansonsten kannst du das bild löschen lassen, was allerdings 20 euro kostet!
Das ganze ist ein zivilrechtliches Problem, das Strafrecht bring hier erst einmal nichts,

Es müssen alle Personen die auf dem Bild zu sehen sind, damit einverstanden sein! Das ist sicher.
Für alles andere musste das vor Gericht klähren.
Gut du hast das Bild gemacht, aber du hast es auch weitergegeben. Es ist warscheinlich auch keine große Kunst, also zu einfach als dass man groß ein Recht anmelden könnte. ( so ähnlich als wollte man ein recht auf Smielys anmelden)
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Es ist nicht so einfach zu klähren.
Aber wenn du auf dem Bild bist, kannste auch sagen wer es sehen darf.
Nur ich habe das Bild gemacht, und jemand anders stellt es ins Netz und gibt es als SEINs aus.... (Bildunterschrift Bild von Xxxx Xxxx)
ABurn am 17. Juni 2009 23:19 bei vielen communities wird das * von Xxxx Xxxx* oft automatisch hinter die Bildunterschrift gestzt und bedeudet nur, dass er es eingestellt hat.
Wenn es nicht seine HP ist kannst du dich auch an den Betreiber wenden, schreib ihn (mit Link) das es dein Bild ist und er es doch bitte entfernen möchte.
Danke für die Antwort. Das habe ich bereits vor 3 Wochen, mit der Bitte den Namen zu entfernen, gemacht, allerdings ohne Erfolg. Für den nächsten Schritt will ich mich Sachkundig machen.
Wie ABurn schon gesagt hat, es ist wichtig, das du dich an den Betreiber wendest und nicht nur an denjenigen, der das Bild eingestellt hat. Es würde mich interessieren, welcher Webmaster/Administrator sich gegen diese Aufforderung wehrt. Das kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, da dies ernste Konsequenzen und für ihn haben kann. Schreib mir doch mal bitte wo das Bild eingestellt ist.

Das 'Recht am Bild' hat er nicht verletzt, denn fast alle 'Rechtsfragen' betr. Fotografie und fast alle Streitigkeiten betreffen Leute, die darauf abgebildet sind!
Urheberrecht hat er kaum verletzt, wenn er den Namen genannt hat. Also, Frage ist, wem hat er geschadet?
Bilder, deren Weiterbenutzung ich selbst nicht möchte, stell ich auch nirgends ins Web! Bei Namensnennung kann keiner was dagegen haben.
Das Einscannen fremder Bilder ist allerdings befremdlich, aber wie gesagt: wem wurde geschadet? Und - hat er sich bereichern wollen? Sicher nicht. Also Abmahnung und Bitte um Unterlassung, fertig.
Rechtlich gesehen ist da leider eine Falsche Antwort. Das Urheberrecht wurde hier verletzt, ohne meine Genehmigung darf niemad Bilder die ich selber gemacht habe veröffetlichen. Die nennung des Urheber entbindet nicht von der pflicht vor der Veröffenztlichung die genemigung des Urheber ein zu holen. Es wurden schon jede Menge Leute erfolgreich und zum teil recht kostspielig Abgemahnt dafür. Das Recht am eigenen Bild ist wieder eine ganz andere Baustelle.