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Darf jemand anderes mein Auto einfach verkaufen wenn er Brief und Schein vom Auto hat?

gefragt von KlausMaria am 24.03.2009 um 16:55 Uhr

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Engas
beantwortet von Engas am 24. März 2009 16:56
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wer den Brief hat ist Eigentümer

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 24. März 2009 17:00

Schön wär´s! Eigentümer ist der, der den Gegenstand käuflich oder durch Schenkung erworben hat. Wenn Du ein Fahrzeug gebraucht mit Kaufvertrag erworben hast, dann steht im Brief noch der Vorbesitzer und Du bist durch den Abschluß des Kaufvertrages der neue Eigentümer geworden! - soweit klar?

Kommentar von 8202a4cf4d8d37436b3bd274516b7438smallEngas am 24. März 2009 17:16

wenn ich das auto habe, den brief und den schein dann sollst du mir mal beweisen das es nicht mein auto ist. wer den brief hat ist eigentümer, wer nur den wagen hat ist besitzer. soweit klar?

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 24. März 2009 18:00

Wenn ich nur einen kleinen dämlichen Kaufvertrag besitze, der mein Eigentumsrecht beweist, dann gehst Du in den Knast, wenn Du die Karre ohne meine Zustimmung an Dritte veräußerst! So einen Kaufvertrag nennt man dann den von Dir geforderten Beweis des Eigentumsrechtes.

Kommentar von Ruedi am 31. März 2009 01:42

Das Fahrzeug ist nicht automatisch das Eigentum eines anderen, sobald der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer "nur", dem Käufer das Eigentum am Fahrzeug zu verschaffen. Das heißt: Der/die Schlüssel ist/sind zu übergeben und die Parteien müssen sich darüber einig sein, dass das Eigentum übergehen soll - grundsätzlich. Der Brief und der Schein sind - wie ich schon geschrieben habe - NUR Indizien für die Eigentümerstellung ihres Besitzers.

Kommentar von KlausMaria am 27. März 2009 10:57

Danke für den guten Rat, hat sich bereits erledigt da mein Noch- Mann den wagen bereits verschrottet hat und ich keinen Stress will, meiner Gesundheit zuliebe.

Kommentar von Ruedi am 30. März 2009 03:22

Derjenige der EIGENTÜMER des Fahrzeugs ist, ist Eigentümer. Der Brief ist lediglich ein Indiz. In der Praxis allerdings ein gewichtiges.


ttempelhueter
beantwortet von ttempelhueter am 24. März 2009 16:56
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ja, wenn er den brief hat.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 24. März 2009 17:00

Nein! Wer das Eigentumsrecht erworben hat ist Eigentümer! - sonst niemand.

Kommentar von KlausMaria am 27. März 2009 10:57

Super Antwort, Danke


princAss
beantwortet von princAss am 24. März 2009 16:57
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jepp.

Kommentar von Ruedi am 30. März 2009 03:24

Nein!


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 24. März 2009 16:57
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ja das darf er, durch den Brief ist er rechtmäßiger Eigentümer...

Kommentar von Ruedi am 30. März 2009 03:23

Nö.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 24. März 2009 16:58
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Er kann es, darf es aber nicht, wenn du es nicht gestattet hast. Das wäre sonst Unterschlagung.



herby01
beantwortet von herby01 am 24. März 2009 16:58
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Wer den KFZ-Brief hat ist der Eigentümer von dem Auto und darf dieses auch verkaufen.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 24. März 2009 16:58
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Er müsste as Auto ebenfalls haben. nein so einfach geht es nicht. Er müsste dann mit einer Strafanzeige wegen Unterschlagung rechnen.

Allerdings hast Du damit Dein Auto noch längst wieder. Denn der Käufer hat gutgläubig gehandelt.

In einem Zivilverfahren müsstes Du Deine Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 24. März 2009 17:09
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Komisch, dass hier soviele falsche Antworten stehen. Offenbar verwechseln einige den Besitz des Fahrzeugbriefes bei einem Auto mit einer Grundbucheintragung bei Grundstückseigentümern.

Wer ein Auto fährt ist Besitzer eines Autos, wer einen Fahrzeugbrief hat ist Besitzer eines Fahrzeugbriefes, wer beides hat ist eben Besitzer von Auto und Fahrzeugbrief aber nicht automatisch Eigentümer des Autos oder der Urkunde.

Kommentar von Ruedi am 30. März 2009 03:24

Top-Antwort!!!!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. März 2009 16:57
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ja, leider es darf das..es sei denn die Dokumente beinhalten einen anderen Namen..

Kommentar von 157f1546b9e37dcf77c9cae576b540fasmallprincAss am 24. März 2009 17:00

eben das ist ja vollkommen irrelevant.


heialex
beantwortet von heialex am 24. März 2009 16:59
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Ja, wer den Brief hat der ist auch der Eigentümer des Autos. Allerdings sollte er das Auto auch haben.

Kommentar von Ruedi am 30. März 2009 03:23

Falsch.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 24. März 2009 17:40
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Mit dem Brief in der Hand kann der Inhaber des Briefes das Auto zwar veräußern, aber ohne Zustimmung des rechtlichen Eigentümers macht er sich ggfs. der Unterschlagung bzw. des Betruges schuldig. Zum Eigentümer wird nicht automatisch derjenige, der über den Brief verfügt; allerdings ist im Autohandel üblich, die Verfügbarkeit des Briefes mit dem Eigentumsrecht am Fahrzeug gleich zu setzen. Rechtlich korrekt ist es dennoch nicht; der tatsächliche Eigentümer sollte trotzdem sehr vorsichtig mit dem Brief umgehen, und ihn keinesfalls leichtfertig aus der Hand geben, da er sonst nur auf dem Klageweg an sein Fahrzeug zurückkommen kann (und er muss den evtl. gutgläubigen Käufer erstmal identifizieren und dann vor Gericht bringen).


bofritz
beantwortet von bofritz am 9. Mai 2009 14:36
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Wer den Fahrzeug Brief besitzt ist rechtlich gesehen der Eigentümer! Also ein klares JA auf deine Frage!


anonym
beantwortet von buraker am 26. Mai 2009 19:23
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ja wenn er den fahrzeug brief hat hat er das recht eigentümer zu sein


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