ja, wenn er den brief hat.
firstguardian am 24. März 2009 17:00 Nein! Wer das Eigentumsrecht erworben hat ist Eigentümer! - sonst niemand.
Super Antwort, Danke

jepp.
Nein!

ja das darf er, durch den Brief ist er rechtmäßiger Eigentümer...
Nö.

Er kann es, darf es aber nicht, wenn du es nicht gestattet hast. Das wäre sonst Unterschlagung.

Wer den KFZ-Brief hat ist der Eigentümer von dem Auto und darf dieses auch verkaufen.

Er müsste as Auto ebenfalls haben. nein so einfach geht es nicht. Er müsste dann mit einer Strafanzeige wegen Unterschlagung rechnen.
Allerdings hast Du damit Dein Auto noch längst wieder. Denn der Käufer hat gutgläubig gehandelt.
In einem Zivilverfahren müsstes Du Deine Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.

Komisch, dass hier soviele falsche Antworten stehen. Offenbar verwechseln einige den Besitz des Fahrzeugbriefes bei einem Auto mit einer Grundbucheintragung bei Grundstückseigentümern.
Wer ein Auto fährt ist Besitzer eines Autos, wer einen Fahrzeugbrief hat ist Besitzer eines Fahrzeugbriefes, wer beides hat ist eben Besitzer von Auto und Fahrzeugbrief aber nicht automatisch Eigentümer des Autos oder der Urkunde.
Top-Antwort!!!!

ja, leider es darf das..es sei denn die Dokumente beinhalten einen anderen Namen..
princAss am 24. März 2009 17:00 eben das ist ja vollkommen irrelevant.

Ja, wer den Brief hat der ist auch der Eigentümer des Autos. Allerdings sollte er das Auto auch haben.
Falsch.
Mit dem Brief in der Hand kann der Inhaber des Briefes das Auto zwar veräußern, aber ohne Zustimmung des rechtlichen Eigentümers macht er sich ggfs. der Unterschlagung bzw. des Betruges schuldig. Zum Eigentümer wird nicht automatisch derjenige, der über den Brief verfügt; allerdings ist im Autohandel üblich, die Verfügbarkeit des Briefes mit dem Eigentumsrecht am Fahrzeug gleich zu setzen. Rechtlich korrekt ist es dennoch nicht; der tatsächliche Eigentümer sollte trotzdem sehr vorsichtig mit dem Brief umgehen, und ihn keinesfalls leichtfertig aus der Hand geben, da er sonst nur auf dem Klageweg an sein Fahrzeug zurückkommen kann (und er muss den evtl. gutgläubigen Käufer erstmal identifizieren und dann vor Gericht bringen).

Wer den Fahrzeug Brief besitzt ist rechtlich gesehen der Eigentümer! Also ein klares JA auf deine Frage!
ja wenn er den fahrzeug brief hat hat er das recht eigentümer zu sein
Schön wär´s! Eigentümer ist der, der den Gegenstand käuflich oder durch Schenkung erworben hat. Wenn Du ein Fahrzeug gebraucht mit Kaufvertrag erworben hast, dann steht im Brief noch der Vorbesitzer und Du bist durch den Abschluß des Kaufvertrages der neue Eigentümer geworden! - soweit klar?
wenn ich das auto habe, den brief und den schein dann sollst du mir mal beweisen das es nicht mein auto ist. wer den brief hat ist eigentümer, wer nur den wagen hat ist besitzer. soweit klar?
Wenn ich nur einen kleinen dämlichen Kaufvertrag besitze, der mein Eigentumsrecht beweist, dann gehst Du in den Knast, wenn Du die Karre ohne meine Zustimmung an Dritte veräußerst! So einen Kaufvertrag nennt man dann den von Dir geforderten Beweis des Eigentumsrechtes.
Das Fahrzeug ist nicht automatisch das Eigentum eines anderen, sobald der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer "nur", dem Käufer das Eigentum am Fahrzeug zu verschaffen. Das heißt: Der/die Schlüssel ist/sind zu übergeben und die Parteien müssen sich darüber einig sein, dass das Eigentum übergehen soll - grundsätzlich. Der Brief und der Schein sind - wie ich schon geschrieben habe - NUR Indizien für die Eigentümerstellung ihres Besitzers.
Danke für den guten Rat, hat sich bereits erledigt da mein Noch- Mann den wagen bereits verschrottet hat und ich keinen Stress will, meiner Gesundheit zuliebe.
Derjenige der EIGENTÜMER des Fahrzeugs ist, ist Eigentümer. Der Brief ist lediglich ein Indiz. In der Praxis allerdings ein gewichtiges.