
Nein ein Anhänger muss Angemeldet sein bzw. geprüft.

Nein - nicht jedes Auto darf das. Das zulässige Gesamtgewicht, die maximale Stützlast auf der Kupplung und das zulässige Zuggewicht kann man den KFZ-Papieren entnehmen. Daß der Hänger eine allgemeine TÜV-Zulassung haben muß, einen eigenen Fahrzeugschein mit eigener Anmeldung und Versicherung versteht sich von selbst. Wichtig ist noch, daß fast alle, die den neuen EU-einheitlichen Führerschein machen (d.h. jeder der heute den Autoführerschein macht), keine schwere zweiachsigen Hänger (Pferdehänger) fahren darf. Da gibt es Zusatzklassen, die im Führerschein eingetragen werden müssen. Wer nach der "alten" Regel seinen Führerschein gemacht hat, darf bis 7,5 t so ziemlich alles fahren. Spätestens beim Umschreiben auf den neuen EU-Plastik-Schein sieht man dann die Einträge für die Klasssen. Gut informiert wird man dabei beim ADAC.
maccis am 14. Oktober 2009 06:58 Tja, hier hätte die Auszeichnung H-A hingehört. DH von mir.

Nein, z.B. der Citroen C1 darf keine Anhänger ziehen.
Der 2 CV sogar gleich zwei...

1.) Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss geringer sein, als die des Autos. 2.) Das Leergewicht des Autos + das Leergewicht des Anhängers dürfen 3,5 Tonnen Gewicht nicht überschreiten. 3.) Du brauchst eine Anhängerkupplung, die für das entsprechende Gewicht was du ziehen willst ausgelegt ist.
Soweit das, was ich noch aus der Fahrschule weiß...keine Garantie auf Richtigkeit. Notfalls beim TÜV fragen.

Solange er angemeldet und die Stützlast und das gesamt gewicht stimmt müsste es in ordnung gehen!
jedes auto hat ein zulässiges gesamtgewicht steht im farzeugschein... wenn der anhänger drunter ist, darf man... ansonsten nicht... glaube ich zumindest ;o)