Die Frage sagt eigentlich schon alles ;o)
Um die Frage etwas konkreter zu beantworten: Sofern wir von einer Akte in einem Strafverfahren reden, erhält nur der Verteidiger des Beschuldigten Akteneinsicht. Der Beschuldigte selbst hat kein Recht darauf, die Akte einzusehen.
Begründet wird dies damit, dass der Beschuldigte die Akte manipulieren, bzw. gezielt Beweismittel beiseite schaffen könnte. Bei einem Rechtsanwalt aber geht man davon aus, da er ein "Organ der Rechtspflege" ist, dass er vor allem dem Recht unterstellt ist und die Akte redlich behandelt.

Jeder nicht. Nur die Anwälte, die dafür die Berechtigung haben.
Da schließe ich mich Ruedi an. Akteneinsicht erhält nur der Verteidiger und zwar auf Antrag und wenn er sich als Bevollmächtigter des Beschuldigter bekundet hat. Die Akteneinsicht kann über dem Postweg erfolgen oder auf der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft.
nein, natürlich nicht, sondern nur die anwälte, wo kämen wir denn da hin, wenn jeder seinen freunden die genehmigung gehen könnte mal die strafakte einzusehen?

Wenn meinst du denn mit allen ?? Willst Du die Strafakte in die Zeitung stellen ?? .. Eigenltich darf nur der RA in eine Strafakte einsehen und sein Mandant. Wenn der Mandant natürlich die Akte, zufällig auch hat, und andere die lesen läßt, kann das auch denn ermittlungen Schaden oder dem ganzem Verfahren. USW...

Mit Genehmigungen und polizeilichen Führungszeugnissen sollte man sehr vorsichtig umgehen. Eigene Erfahrung.

Nein,da können Vermieter,geprellte Ehefrauen,Arbeitgeber etc.ja Anspruch erheben,wer will und braucht dass???
Wenn er es doch genehmigt hat ...
Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen...
Guppy194 am 23. Juni 2009 14:38 es handelt sich ja nicht um "seine" Akte, sondern die Verfahrensakte der Staatsanwaltschaft; nicht einmal er selbst hat ein Einsichtsrecht, geschweige denn erst Dritte.