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Darf jeder in eine Strafackte einsehen, wenn der Mandant es genehmigt?

gefragt von MalleUrlauberin am 23.06.2009 um 9:24 Uhr

Die Frage sagt eigentlich schon alles ;o)

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Recht x 35.079 Gericht x 873 Anwalt x 798 Straftat x 133

anonym
beantwortet von Ruedi am 23. Juni 2009 10:32
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Um die Frage etwas konkreter zu beantworten: Sofern wir von einer Akte in einem Strafverfahren reden, erhält nur der Verteidiger des Beschuldigten Akteneinsicht. Der Beschuldigte selbst hat kein Recht darauf, die Akte einzusehen.

Begründet wird dies damit, dass der Beschuldigte die Akte manipulieren, bzw. gezielt Beweismittel beiseite schaffen könnte. Bei einem Rechtsanwalt aber geht man davon aus, da er ein "Organ der Rechtspflege" ist, dass er vor allem dem Recht unterstellt ist und die Akte redlich behandelt.


Nellina
beantwortet von Nellina am 23. Juni 2009 09:25
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Jeder nicht. Nur die Anwälte, die dafür die Berechtigung haben.


anonym
beantwortet von Cathy28 am 24. Juni 2009 11:00
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Da schließe ich mich Ruedi an. Akteneinsicht erhält nur der Verteidiger und zwar auf Antrag und wenn er sich als Bevollmächtigter des Beschuldigter bekundet hat. Die Akteneinsicht kann über dem Postweg erfolgen oder auf der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft.


anonym
beantwortet von kurtjohann am 23. Juni 2009 09:29
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nein, natürlich nicht, sondern nur die anwälte, wo kämen wir denn da hin, wenn jeder seinen freunden die genehmigung gehen könnte mal die strafakte einzusehen?


subsi75
beantwortet von subsi75 am 23. Juni 2009 09:27
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Wenn meinst du denn mit allen ?? Willst Du die Strafakte in die Zeitung stellen ?? .. Eigenltich darf nur der RA in eine Strafakte einsehen und sein Mandant. Wenn der Mandant natürlich die Akte, zufällig auch hat, und andere die lesen läßt, kann das auch denn ermittlungen Schaden oder dem ganzem Verfahren. USW...

Kommentar von Ruedi am 23. Juni 2009 10:29

Der Mandant bekommt die Akte der Staatsanwaltschaft nicht in die Hand. Lediglich sein Verteidiger erhält auf Antrag Akteneinsicht.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 23. Juni 2009 14:36

richtig; DH aber leider nicht möglich


scauser
beantwortet von scauser am 23. Juni 2009 09:27
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Mit Genehmigungen und polizeilichen Führungszeugnissen sollte man sehr vorsichtig umgehen. Eigene Erfahrung.


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 23. Juni 2009 09:27
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Nein,da können Vermieter,geprellte Ehefrauen,Arbeitgeber etc.ja Anspruch erheben,wer will und braucht dass???


anonym
beantwortet von Comstock am 23. Juni 2009 09:26
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Wenn er es doch genehmigt hat ...

Kommentar von benjiman am 23. Juni 2009 09:26

Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen...

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 23. Juni 2009 14:38

es handelt sich ja nicht um "seine" Akte, sondern die Verfahrensakte der Staatsanwaltschaft; nicht einmal er selbst hat ein Einsichtsrecht, geschweige denn erst Dritte.


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