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Darf jeder Gabelstapler fahren oder braucht man dafür einen Führerschein?

gefragt von DieLeseRatte am 14.02.2008 um 10:26 Uhr

Ich habe mich mit einem Freund gestritten, denn ich sage ihm immer wieder, dass er einen Führerschein zum Stapler fahren braucht. Sein Chef, für den er ab und an den Stapler fährt, ist da aber anderer Meinung. Ich sage dann meinem Freund, er solle sich weigern, den Stapler zu fahren (er hat keinen Schein, kann das Ding aber trotzdem bedienen), denn wenn etwas passiert, zahlt keine Versicherung etwas. Bin ich völlig auf dem Holzweg mit meiner Meinung?

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sunpoint
beantwortet von sunpoint am 14. Februar 2008 10:32
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Er muß unbedingt einen Staplerschein haben. Wenn es zu einem Unfall kommt wird es "Riesenprobleme" geben. Dein Freund und vor allem der "Chef" bekommen eine Menge Ärger.

Kommentar von suga007 am 15. Februar 2008 13:54

hättest du anstatt "unbedingt" "sollte" geschrieben, wäre ich einverstanden. auf einem abgeschlossenen gelände, also auf einem nicht öffentlichen verkehrsraum, siehe bspw. hier: http://www.stbg.de/Zeitung/se402/recht.htm sollte man schon wohl einen lappen haben. auf einem nicht für die öffentlichkeit zugänglichen verkehrsraum .... wer soll mir da einen führerschein vorschrieben? das heisst ja nicht, dass ich nicht für einen pflicht wäre!!! ich plädiere für eine führerscheinpflicht - allerdings gibt es sie nicht! jedenfalls nicht so pauschal wie es hier in den antworten dargestellt wurde.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 14. Februar 2008 16:07
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Man braucht zwei Dinge: Erstens den "Stapler-Schein" (den kannst du z. B. beim TÜV machen) und zweitens eine "Berufung" des Unternehmers zum Führen des Staplers auf seinem Gelände. Ein Führerschein als Nachweis der Kenntnis würde nur ausreichen, wenn es dein eigener Stapler auf deinem Gelände ist. Die Berufung wird meist "vergessen"; wenn es dann zum Unfall kommt, bekommst du richtigen Ärger mit der Berufsgenossenschaft.


tradaix
beantwortet von tradaix am 14. Februar 2008 11:03
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Für Flurförderzeuge benötigen Sie eine Qualifikation (also einen Fahrausweis).

http://kuerzer.de/oO1QFQb2Z


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. Februar 2008 10:43
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Falls man einen stapler auf öffentlichem Verkehrsraum bewegt, so braucht man einen Fühjrerschein... Wenn ich meinen Lappen dabei hätte, könnte ich sogar sagen, welche Klasse das ennodazumal war. Auf dem Privatgelände einer Firma, entfällt zwar diese Führerscheinpflicht, allerdings übernimmt dann der Arbeitgeber die Haftung darüber, ob und wie jemand geschult wurde, der einen Stapler fährt und er muss auch für die evtl. Schäden einstehen, weil viele Versicherungen eine Haftungsübernahme mangels offiziellen Führerschein (z.B. vom TüV, BBZ oder Dekra) ablehnen. Viele Betriebe schulen die Belegschaft mehr oder weniger gut in Eigenregie (z.B. VW oder Daimler-Benz). Diese "Staplerscheine" werden jedoch extern nicht immer anerkannt. Also der Schef trägt die verantwortung und er sollte sich klar machen, was er tut oder riskiert.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 14. Februar 2008 16:08

Deshalb die vorgeschriebene "Berufung".

Kommentar von suga007 am 15. Februar 2008 13:43

du bist der einzige, der meiner meinung nach die frage richtig beantwortet hat. allerdings ist ein privates gelände nicht immer ein nicht öffentlicher verkehrsraum. da werden schon mal von richtern untershiedlich auffassungen vertreten. siehe hier: http://www.stbg.de/Zeitung/se402/recht.htm alle anderen antworten die gegeben wurden, sind definitiv tinneff. deine ist richtig. (es geht sogar noch weiter, denn wenn jemand einen spaplerschein hat, ist er auch durch sein wissen verantwortlich, im gegensatz zum unwissenden der keinen lappen hat. allerdings darf das scheffechen nichts wissen....) nichtsdesto trotz sollte man NUR mit einem spaplerschein fahren!!!!


JakobsEltern
beantwortet von JakobsEltern am 14. Februar 2008 10:28
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Staplerschein ist Pflicht!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 14. Februar 2008 10:27
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Dafür ist ein Staplerführerschein notwendig!


jefferson
beantwortet von jefferson am 14. Februar 2008 10:27
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man braucht einen Staplerschein


anonym
beantwortet von clodul am 22. Juli 2008 15:46
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Ja und nochmal ja! Die allgemeine Meinung hier hat Recht! Jeder Staplerfahrer muß den Staplerschein gemäß den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften D25 und BGV 925besitzen, die besagen, dass eine Ausbildung mit nachfolgende Prüfung abgelegt werden muß. Auch muß der Ausbilder muß eine entsprechende Ausbildung verfügen um die Staplerfahrerschulungen durchführen zu dürfen. Darüberhinaus muß der Staplerfahrer von seiner Firma beauftragt werden den Stapler zu fahren und in der Maschine eingewiesen werden. Eine Ärtzliche Untersuchung (die G25) wird bei der Ausbildung verlangt. Sollte sich der Unternehmer nicht daran halten, hat er direkt mit dem Staatsanwalt ein Problem. Sollte es zum Fall der Fälle kommen hat der Unternehmer gleich 2 Probleme nämlich eine Klage seitens des Staates und eine Zivilklage von den Verletzten. So ist das nun einmal. Das alles gilt für den Hausgebrauch also für das Fahren im Firmengelände, für das Fahren auf der Staße gelten eine Reihe weiterer Maßnahmen und Anforderungen an Fahrer und Maschine.


pieh25
beantwortet von pieh25 am 4. April 2008 23:00
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also bei der nutzung auf öffentlichen straßen führerschein Klasse L (mindestens) und staplerschein auf dem betriebsgelände reicht ein staplerschein...dieser muss aber gemacht worden sein...wenn er keinen hat, würde ich net mehr auf das ding steigen, wenn der chef es möchte bzw will. der kann richtg ärger bekommen, wenn er erwischt wird


anonym
beantwortet von kbra01 am 21. März 2008 22:14
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Zitat: "...Jeder Betrieb, der Gabelstapler betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit den Geräten sicher, wirtschaftlich und einsatzgerecht umgehen können. Oft herrscht dabei die Meinung vor, dass Personen mit einem Kfz-Führerschein auch bedenkenlos zum Führen von Gabelstaplern geeignet sind. Dies ist ein gefährlicher Irrtum, wie die langjährige Unfallforschung immer wieder beweist. Jährlich ereignen sich ca. 20000 Unfälle mit Gabelstaplern, davon verlaufen ca. 30 % mit tödlichem Ausgang. Die Anforderungen, die an einen Gabelstapler gestellt werden, unterscheiden sich grundlegend von denen, die an ein Kraftfahrzeug gestellt werden. Das gilt auch für die Fahrer! Besonders für Fahrer von Flurförderzeugen mit Hochhubeinrichtung. Denn Staplerfahren ist eine vielseitige und vor allem verantwortungsvolle Tätigkeit. Unsere Erfahrungen zeigen, dass eine qualifizierte Fahrerausbildung die Grundvoraussetzung für ein sicheres Arbeiten mit dem Stapler ist. Deshalb ist sie auch von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Auch wenn Vorschriften nicht jedermanns Sache sind - sie schützen Mensch und Maschine gleichzeitig! Für den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen gilt die „Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (BGV D 27)".

Wer darf einen Gabelstapler fahren?

Der § 7 BGV D 27, Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen, beantwortet diese Fragen eindeutig: Ein Staplerfahrer gilt generell dann als ausgebildet und befähigt ein Flurförderzeug fachgerecht zu bedienen, wenn er nach den Grundsätzen für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweise (BGG 925) ausführlich geschult worden ist, eine theoretische sowie eine praktische Prüfung erfolgreich absolviert hat und darüber einen schriftlichen Nachweis

(Fahrerausweis) vorlegen kann. Laut dieser Vorschrift ergeben sich für die Auswahl eines Fahrers folgende Kriterien: • Mindestalter 18 Jahre • Gute Aufnahmefähigkeit, besonders die Fähigkeit, aufgenommene Signale in sinnvolle Handlungen umzusetzen •Volle körperliche Einsatzfähigkeit: Sie wird durch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung festgestellt

Wichtig: • Ausreichende Sehscharfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, gutes Hörvermögen, Beweglichkeit von Beinen und Armen, gute Reaktionsfähigkeit. • Ausreichende Allgemeinbildung: Kenntnisse im Lesen • Verhaltensmerkmale: verantwortungsbewusst, zuverlässig, vorsichtig und rücksichtsvoll..." Zitat Ende

Kommentar von kbra01 am 21. März 2008 22:23

Werden Gabelstapler außerhalb des "Werksgeländes" auch im öffentlichen Verkehrsraum betrieben, müssen sie eine Zulassung bekommen, ähnlich wie beim Kraftfahrzeug, also mit Versicherung etc, allerdings entfällt neuerdings die Kennzeichenpflicht (Nummernschild). Es kann alternativ dazu beim Regierungspräsidenten eine eingeschränkte Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum (ohne zusätzliche Versicherung) zum Beispiel für ganz bestimmte Wege, wenn Werksteile durch eine Straße getrennt werden, zum Überqueren derselben erteilt werden.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Februar 2008 10:43
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für die Bedienung eines Gabelstapler ist ein sogenannter Staplerschein erforderlich, der in entsprechenden Lehrgängen entweder bei den Herstellern oder bei TÜV und DEKRA erworben werden kann

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 14. Februar 2008 16:09

oder bei einen unternehmenseigenen Ausbilder "erworben" werden kann, der seinerseits von einen Prüf-Organisation zum Ausbilder geschult wurde.


Taraa
beantwortet von Taraa am 14. Februar 2008 10:28
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Du hast vollkommen Recht!


anonym
beantwortet von Rabbit7 am 14. Februar 2008 10:27
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Nein bist du nicht. Gabelstapler fahren benötigt einen Führerschein wie ich es selber von Freunden und von meinem Stiefvater weiß.


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