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Darf jeder einfach Werbezettel hinter die Scheibenwischer klemmen?

gefragt von dominikM am 30.11.2008 um 19:51 Uhr

Ich bin manchmal echt genervt von diesen ewigen hinter den Scheibenwischer geklemmten Werbezetteln, die eh keiner beachtet und die dann (weil beim Losfahren übersehen) beim Fahren nervtötend unter dem Wischerblatt rumflattern. Kann eigentlich jeder der mag solche Zettel unter die Scheibenwischer parkender Autos klemmen?

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Werbung x 3.264 parkende Autos x 1 Werbezettel x 1

Freddie76
beantwortet von Freddie76 am 30. November 2008 19:52
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Ja leider, aber lieber Werbung als Knöllchen. ;-)


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 30. November 2008 19:53
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Unter die Scheibenwischer eigentlich nicht, denn er könnte sie beschädigen. Aber z.B. am Seitenfenster leicht "eingesteckt" ist nicht verboten und kann auch nicht zu einer Beschädigung führen........


andreas48
beantwortet von andreas48 am 30. November 2008 19:52
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ich könnte auch die Woche dreimal welche umbringen...aber habe halt keine Grundlage..wenn allerdings Sachbeschädigung dahinter steht,. dann ist der, der als Werbeträger dies machen lässt in vollem Umfang haftbar..


anonym
beantwortet von carlotac1 am 30. November 2008 19:52
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Leider.


sturmei
beantwortet von sturmei am 30. November 2008 19:52
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also falls es verboten sein sollte, dürfte es recht schwer sein, so was zu kontrollieren.


anonym
beantwortet von berg007 am 29. November 2009 18:20
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Werbezettel an http://www.wettbewerbszentrale.de/ schicken, sie kümmern sich darum und mahnen kostenlos ab.


anonym
beantwortet von Kennydi am 7. Mai 2009 16:58
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Also ich hab mir auch solche Antiwerbeaufkleber drucken lassen bei http://www.guenstiger-drucken.eu Seit dem habe ich ruhe.


anonym
beantwortet von rawied am 1. Dezember 2008 11:15
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Laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist das Verteilen von Flugblättern, indem man diese hinter die Scheibenwischer parkender Autos klemmt, unter dem Aspekt der belästigenden Werbung unzulässig.

Alles zum Werberecht, was man darf und was nicht, findest Du hier. http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/unlauterer_wettbe...


Sofabaer
beantwortet von Sofabaer am 1. Dezember 2008 00:24
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Ich habe so einen Aufkleber für den Briefkasten auf Armaturenbrett geklebt, einen mit den Paragraphenzeichen, habe jetzt Ruhe, einen habe ich mal erwischt, der hatte da gleich Kontakt mit der Polizei, weils Auto auf Privatparkplatz stand. Kleiner Tip: Falls ein Hinweis auf Kundenparkplatz und dessen Nutzung (Z.B. 1 Std. mit Parkscheibe) vorhanden ist, gilt das als Privatparkplatz (eben von Aldi & Co.).


angie760
beantwortet von angie760 am 30. November 2008 20:49
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Daran können wir wohl nichts ändern,leider.Wenn ich so etwas an meinem Auto sehe,schmeiß ich es sofort weg.


anonym
beantwortet von Plumbum am 30. November 2008 20:03
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Diese Werbung insbesondere die Vistenkarten mag ich überhaupt nicht an meinen Fahrzeug. Ich gehe/ bin so vorgegangen. Falls ich Adresse Daten habe lasse ich ihn von meinen Vetter, der Rechtsanwalt ist, anschreiben lassen. In einem Fall als sich das wiederholt hat, hat der Geschäftsführer eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Er hat außerdem eine Reinigung bezahlt weil die nasse karte an den Scheiben klebte. Ich gebe diese Visitenkarten, wenn sie während der Arbeitszeit am Fahrzeug auf den Firmenparkplatz angebracht worden ist an die Geschäftsleitung weiter. Es wird ein Hausverbot für das Gelände erteilt. Im Wiederholungsfall wird eine Unterlassungserklärung verlangt. Außerdem falls dies auf Supermarktplätze passiert geht eine Kopie der Karten an die Geschäftsleitung von Lidl, Aldi und Co. Sie erteilen diesbezüglich auch Hausverbot.


Smash
beantwortet von Smash am 30. November 2008 20:02
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Nein es ist verboten, genauso wie unerwünschte Werbeanrufe, unerwünschte Emails usw. Aber was will man machen? Es könnte ja auch leicht eine Sachbeschädigung passieren, oder eine Sichtbehinderung. Aber deshalb eine Anzeige? In Bayern gibt es sogar ein Gesetzt, daß solche Werbung verbietet. Vielleicht einen Aufkleber an Auto: Werbung unerwünscht?


Bild/er:

Bild


Kommentar von Plumbum am 30. November 2008 20:05

Wo gibt es diese Karten ? Kannst du mir die Bezugsquelle/ Link nennen?

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 30. November 2008 20:18

Kannst Du ja als Grafik von hier abspeichern und auf Fotopapier oder Visitenkarten drucken.

http://img73.imageshack.us/my.php?image=achtungautohndlerjy8.jpg


anonym
beantwortet von Fritz64 am 30. November 2008 19:57
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Du könntest den Verteiler ja mal anzeigen wegen illegaler Müllentsorgung. Und ausserdem wegen Gefährdung des öffentlichen Verkehrs. Die meisten Leute steigen nämlich sofort aus und meistens ohne darauf zu achten, ob sie sich oder andere gefährden.


anonym
beantwortet von prisunic am 30. November 2008 19:56
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Ich kann dir sagen, dass das nicht erlaubt ist und du es sogar zur Anzeige bringen kannst. Hab nämlich mal in einem Laden gearbeit,wo das gemacht wurde.Zum Ende hatten die 52 Anzeigen.


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