Darf jeder eine Partei gründen und wie viele Mitglieder braucht sie mindestens?

10 Antworten

Jeder, 400.

Es sind jedoch Auflagen zu beachten.

Jeder kann eine Partei gründen. Allerdings wird man dann schnell merken, dass es mit der Gründung einer Partei nicht getan ist. Man muss Mitstreiter finden, Themen bzw. Meinungen finden, die so nicht in anderen Parteien vertreten sind. Erst dieses "Alleinstellungsmerkmal" bewegt eine nennenswerte Anzahl von Leuten, in gerade diese Partei einzutreten. Die Gründung einer Partei ist die kleinste Schwierigkeit, die Parteimitglieder "bei der Stange" zu halten und noch neue hinzuzubekommen ist schon wesentlich schwieriger, vor allem, wenn der erste Hype nach der Gründung vorbei ist. Dazu ist zu mindestens mittelfristig ein Parteiprogramm nötig, auf das sich möglichst viele Mitglieder einigen können. Hört sich nach viel Arbeit an, die nicht jeder bereit ist auf sich zu nehmen.

Jeder kann eine Partei gründen. Allerdings wird man dann schnell merken, dass es mit der Gründung einer Partei nicht getan ist. Man muss Mitstreiter finden, Themen bzw. Meinungen finden, die so nicht in anderen Parteien vertreten sind. Erst dieses "Alleinstellungsmerkmal" bewegt eine nennenswerte Anzahl von Leute, in gerade diese Partei einzutreten. Die Gründung einer Partei ist die kleinste Schwierigkeit, die Parteimitglieder "bei der Stange" zu halten und noch neue hinzuzubekommen ist schon wesentlich schwieriger, vor allem, wenn der erste Hype nach der Gründung vorbei ist. Dazu ist zu mindestens mittelfristig ein Parteiprogramm nötig, auf das sich möglichst viele Mitglieder einigen können. Hört sich nach viel Arbeit an, die nicht jeder bereit ist auf sich zu nehmen.

eig kann man auch allein eine eröffnen. obs jemanden interessiert? eher weniger

nein es gibt eine mindest anzahl an mitgliedern die vorgeschrieben ist

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Ja, die Gründung von Parteien ist frei (GG, Artikel 21, Absatz1, Satz 2). Ihre Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Verfassungswidrige Parteien können durch das Bundesverfassungsgerecht verboten werden.

Im übrigen gilt das deutsche Vereinsrecht sinngemäß auch für Parteien. Es sind also mindestens sieben Personen, eine Satzung und ein Vorstand erforderlich. Dieser besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und Kassierer.