QuasiModo9999 am 25.10.2009 um 13:38 Uhr
Zb. Hier die Neueintritte.........Dann gibts du im google deinen Namen ein, und schon kommt dein Photo und Firma (PDF) und dies ist jetzt schon 2 Jahre drin, obwohl diverse Leute gar nicht mehr dabei sind, ist das korrekt ?

nein" keine veröffentlichung deiner daten ohne deine ausdrückliche einverständnis!

Nein, da du die Urheberrechte über dieses Fot besitzt. So easy.
heinmueck am 25. Oktober 2009 13:39 Das Urheberrecht hat der Fotograf des Bildes, nicht die abgebildete Person.
griechesucht am 25. Oktober 2009 13:52 Ohne die Einverständniserklärung der Person, ist es ESSIG mit der veröffentlichung, daher hat der jenige das Urheberrecht, und nicht derjenige, der Das Foto schiesst. Der Photograpf hat es nur in seinem Besitz. nIcht mehr, nicht weniger.
es darf nur veröffentlicht werden wenn auf dem bild 5 oder mehr personen drauf sindm darunter ist es strafbar ohne erlaubniss der person
QuasiModo9999 am 25. Oktober 2009 13:47 Ich sehe schon, da haben wir wieder einen "Gummiparagraphen" hervorgerufen, also müsste ich bereits wenn die Firma mein Photo knippst es schriftlich Dingfest machen, was mit dem Photo angestellt wird oder nicht...

lese mal die AGBs von gute Frage net...da stehts

bei manchne seiten schon ... das sind die agb´s so das sie sogar die hochgeladenen fotos kommerziel nutzen dürfen
nein, du kannst dein gesicht zensieren lassen, bzw. dich nicht fotografieren lassen.