Darf in die Nebenkostenabrechnung der Betrag für deren Berechnung an die Mieter weitergegeben werden

gefragt von Markus70Markus70 am 28.08.2009 um 13:01 Uhr
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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 28. August 2009 13:10
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Gibt der Vermieter seine Pflichtaufgabe zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung an Dritte aus Gründen der Bequemlichkeit oder eigener Überlastung weiter, so kann die daraus entstehende Kostenlast nicht dem Mieter aufgebürdet werden.


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Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 28. August 2009 13:01
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Nein, das gehört nicht in die Nebenkosten. Und die Kosten für den Steuerberater auch nicht.

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 28. August 2009 13:03

Das wär´s ja... Würde sofort in den Beruf "Vermieter" schlüpfen und damit Kohle verdienen... tztztz

Kommentar von 72e3b24a99a1f479f0da888ecbc3f9efsmallMarkus70 am 28. August 2009 13:07

Das ist ein grosses Thema wo viele nicht bescheid wissen.


albatros
beantwortet von albatros am 29. August 2009 00:21
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Kosten der Erstellung der BK-Abrechnung sind Verwaltungskosten und dürfen deshalb nicht umgelegt werden. Schau mal in die BK-Verordnung vom 1.1.2004, §1(2).

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 29. August 2009 10:07

Leider arbeite ich nicht in der Nacht, deshalb kann ich dir da schon wieder voll zustimmen.


anonym
beantwortet von H2SO4 am 28. August 2009 13:02
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die sind schon in den Verwaltungskosten enthalten


anonym
beantwortet von Bruckner am 28. August 2009 13:04
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Ich meine ja, das ist zulässig.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 29. August 2009 00:18

NEEEEEEEEEN!!!!! Informiere dich doch bitte bevor du etwas "meinst".

Kommentar von Bruckner am 29. August 2009 09:19

Deswegen schreibe ich ja "ich meine". :-) DIe Deutsche Sprache ist eine äußerst korrekte Sprache, wenn man Sie zu schreiben und zu verstehen weiß. :-) Aber trotzdem Danke für den Hinweis.


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 28. August 2009 13:03
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Ja die kosten können auf mieter umgelegt werden.

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 28. August 2009 13:04

Nein, das darf nicht mit eingerechnet werden. herrje... Es dürfen nur die reinen Kosten, die der Mieter durch seinen Verbrauch verursacht hat, angegeben werden. Korrekt ist es, wenn die Abrechnungen der Firmen in Kopie mit an die Nebenkostenabrechnung angeheftet werden.

Kommentar von 72e3b24a99a1f479f0da888ecbc3f9efsmallMarkus70 am 28. August 2009 13:14

Ich sage ja das ganz viele da nicht bescheid wissen und löhnen brav und lassen sich abzocken.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 29. August 2009 00:16

Du liegst falsch! Keinesfalls dürfen Verwaltungskosten, und das sind diese Kosten, auf dieMieter umgelegt werden.


anonym
beantwortet von DerOlaf am 28. August 2009 13:02
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natürlich. gratis ist sowas nicht. stell dir mal vor, in einer wohnungsbaugesellschaft müssen die nebenkosten für 500 mietparteien erstellt werden, das kostet richtig geld. allerdings können solche kosten auch in anderen positionen enthalten sein

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 28. August 2009 13:12

Das muß voher in die Kalkulation der Kaltmiete einfließen, wie auch Personalkosten etc.


Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 28. August 2009 13:02
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Wie meinen? Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung?? 100pro nicht!!


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 28. August 2009 13:01
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du hast da glaub ich text vergessen.


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