Markus70 am 28.08.2009 um 13:01 Uhr

Gibt der Vermieter seine Pflichtaufgabe zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung an Dritte aus Gründen der Bequemlichkeit oder eigener Überlastung weiter, so kann die daraus entstehende Kostenlast nicht dem Mieter aufgebürdet werden.

Nein, das gehört nicht in die Nebenkosten. Und die Kosten für den Steuerberater auch nicht.
Lifthrasil am 28. August 2009 13:03 Das wär´s ja... Würde sofort in den Beruf "Vermieter" schlüpfen und damit Kohle verdienen... tztztz
Markus70 am 28. August 2009 13:07 Das ist ein grosses Thema wo viele nicht bescheid wissen.

Kosten der Erstellung der BK-Abrechnung sind Verwaltungskosten und dürfen deshalb nicht umgelegt werden. Schau mal in die BK-Verordnung vom 1.1.2004, §1(2).
Haesilein1951 am 29. August 2009 10:07 Leider arbeite ich nicht in der Nacht, deshalb kann ich dir da schon wieder voll zustimmen.
Ich meine ja, das ist zulässig.
albatros am 29. August 2009 00:18 NEEEEEEEEEN!!!!! Informiere dich doch bitte bevor du etwas "meinst".
Deswegen schreibe ich ja "ich meine". :-) DIe Deutsche Sprache ist eine äußerst korrekte Sprache, wenn man Sie zu schreiben und zu verstehen weiß. :-) Aber trotzdem Danke für den Hinweis.

Ja die kosten können auf mieter umgelegt werden.
Lifthrasil am 28. August 2009 13:04 Nein, das darf nicht mit eingerechnet werden. herrje... Es dürfen nur die reinen Kosten, die der Mieter durch seinen Verbrauch verursacht hat, angegeben werden. Korrekt ist es, wenn die Abrechnungen der Firmen in Kopie mit an die Nebenkostenabrechnung angeheftet werden.
Markus70 am 28. August 2009 13:14 Ich sage ja das ganz viele da nicht bescheid wissen und löhnen brav und lassen sich abzocken.
albatros am 29. August 2009 00:16 Du liegst falsch! Keinesfalls dürfen Verwaltungskosten, und das sind diese Kosten, auf dieMieter umgelegt werden.
natürlich. gratis ist sowas nicht. stell dir mal vor, in einer wohnungsbaugesellschaft müssen die nebenkosten für 500 mietparteien erstellt werden, das kostet richtig geld. allerdings können solche kosten auch in anderen positionen enthalten sein
firstguardian am 28. August 2009 13:12 Das muß voher in die Kalkulation der Kaltmiete einfließen, wie auch Personalkosten etc.

Wie meinen? Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung?? 100pro nicht!!