Unklar ist ob der Makler wirklich Makler ist oder für wen er arbeitet. Wie ist denn da die Rechtslage? Vielen Dank
Wenn der Makler kein Makler ist, darf er keine Maklerprovision verlangen.
Klärt erst einmal die Hintergründe!!
Natürlich darf ein Makler das! Hier gibt es normalerweise keinen Interessenkonflikt oder eine wirtschaftliche Verpflechtung. Anders wäre es, wenn die Oma z.B. Gesellschafterin der Maklerfirma wäre.
Erst mal vielen Dank für die Antworten. Wie kläre ich denn ob der Makler ein Makler ist? Auf der Rechnung steht das zwar, aber sowas kann ich auf auf eine Rechnung schreiben. Dann steht da noch drauf dass keine Umsatzsteuer erhoben wird da Kleinunternehmer.
chrisvianos am 5. November 2009 09:53 Der Makler benötigt eine gültige Gewerbeanmeldung (welche er nur bekommt falls er die Zulassung als Makler hat) in der Stadt oder dem Landkreise der Maklertätigkeit. Einfach beim zuständigen Gewerbeamt anrufen und fragen... D.h. ein Makler in Berlin darf nicht in Hamburg Immobilien vermakerln. Das wird über Gemeinschaftsgeschäfte mit Kollegen vor Ort gemacht. www.immobilienmakler-nbg.de/immobilienverkauf.html