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Darf ihc Pfefferspray mit mir führen????

gefragt von mitraschimamitraschima am 31.10.2009 um 17:43 Uhr

ich wohne in hamburg und das auf dem kiez pfefferspray verboten ist ist mir klar aber gester war ich ausserhalb vom kiez in einer disco und der türsteher hat mir gesagt das ich das garnicht bei mir führen darf!!! (das ich es nicht mit rein nehmen darf ist mir klar) aber ich darf es doch bei mir führen oder?? und er hat noch gesagt das die Disco und ich eine anzeige bekommen könnten wenn die polizei mitbekommt das er mir das abgenommen hat !!! weil die das egentlich icht dürfen!!

wisst ihr wie da die rechtslage ist ?????

Danke im voraus

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Disco x 509 Rechtslage x 153 Pfefferspray x 65

anonym
beantwortet von kahleatta am 19. Dezember 2009 14:26
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Du darfst Spray im öffentlich Raum überall mitführen. Dei Clubs oder Veranstaltungen kann der Betreiber andere Regeln festlegen, ist ja Privatgelände.Wenn der Türsteher das Spray abnimmt und für Dich verwahrt ist das völlig ok. Das mit der Anzeige ist Schwachsinn. Arbeite selber im Veranstaltungsschutz, und wir nehmen auch ab und verwahren für die Gäste. Zu beziehen z.B. bei http://www.einsatzmittelshop.de/Einsatzmittelshop-s20h19-Pfefferspray.html


anonym
beantwortet von LeaderG am 1. November 2009 11:56
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Man darf OC das zur Tierabwehr gedacht und so gekenzeichnet ist immer dabei haben. Außnahmen sind hier öffentliche versamlungen unter freiem Himmel.


anonym
beantwortet von Markimark am 1. November 2009 11:52
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Türsteher dürfen gar nichts, da sie keinerlei Rechtsgrundlagen haben wie z.B. die Polizei. Außerdem ist Pfefferspray erlaubnisfrei von jedermann zu führen und keinesfalls verboten. Quelle: http://www.verteidigungsspray.net/pfefferspray


mitraschima
beantwortet von mitraschima am 31. Oktober 2009 17:50
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ABER GIBT ES DA EIN GESETZ DAS DIE MIR DAS NICHT ABNEHMEN DÜRFEN???

Kommentar von LeaderG am 1. November 2009 11:56

Ja, das BGB in dem die Eigentumsrechte geregelt sind. Aber er muss dich auch nicht reinlassen wenn du es nicht abgibst. Er muss es dir aber beim verlassen wiedergeben, sonst ist das unterschlagung.


kisa89
beantwortet von kisa89 am 31. Oktober 2009 17:49
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klar darfst du das

ich trage sowas auch manchmal bei mir fürn Notfall


anonym
beantwortet von Odradek am 31. Oktober 2009 17:49
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Pfefferspray darfst du zur Selbstverteidigung auf der Straße mit dir führen. In der Disco ist es etwas anderes, da dort das Hausrecht des Discobetreibers gilt.

Kommentar von FranzMarlok am 31. Oktober 2009 20:10

Genau das ist falsch. Du musst es mit der Absicht zur Tierabwehr dabei haben. Wenn Dich die Polizei fragt und Du sagst zur Selbstverteidigung auf der Straße wird das gegen Dich ausgelegt. Schau mal hier: Da steht mehr: http://www.pfefferspray.net


himbeerrosa
beantwortet von himbeerrosa am 31. Oktober 2009 17:45
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Du darfst es nicht mit in die Disco nehmen, aber du darfst es ansonsten - zur Tierabwehr natürlich - mit dir führen.


KingBo
beantwortet von KingBo am 31. Oktober 2009 17:44
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absoluter quatsch, das darfst du mitführen...


EmmadieKuh
beantwortet von EmmadieKuh am 31. Oktober 2009 17:44
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mitnehmen darfst dus schon, aber nur gegen wütende Hunde einsetzen. Bei Menschen glaub ich nur, wenn du ernsthaft bedroht bist.

Kommentar von LeaderG am 1. November 2009 11:54

Man darf Menschen immer nur dann verletzen wenn man ernsthaf bedroht ist. Irgentwie überflüssig so eine Aussage.


juve007
beantwortet von juve007 am 31. Oktober 2009 17:44
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ja, darfst du aber nur für dein schutz benutzen!

Kommentar von Simple_avatar3smallmitraschima am 31. Oktober 2009 17:45

Der türsther meinte das es da ein neues gesetz gibt

Kommentar von LeaderG am 1. November 2009 11:54

Dann hat der Kerl wohl keine Ahnung.


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