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Darf ich zwei Vollzeitstellen haben?

Frage von Lore1964 Lore1964

Hallo. Ich bin seid vielen Wochen wegen mangelnder Arbeit zuhause. Werde auch bis Ende März 2012 zuhause sein und werde in die Minusstunden gesetzt. Also ich erhalte meinen Grundlohn und die Zeit die ich zuhause bin wird mir auf ein Minuskonto angerechnet. Meine Frage ist jetzt die, kann ich in den Niederlanden einen Vollzeitjob für 8 Wochen annehmen? Wenn ja, was muss ich beachten? Wie muss ich vorgehen? Wäre sehr dankbar über schnelle Antworten, denn ich könnte mich Mittwoch schon in den Niederlanden vorstellen.

Freundliche Grüße Lore1964

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Antworten (2)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Du mußt deinen Arbeitgeber um seine Zustimmung bitten in der Zeit der Freistellung einen anderen Job annehmen zu dürfen. Wenn er das genehmigt, wirst du nach niederländischem Recht beschäftigt und abgerechnet. Mit der Steuererklärung 2011 musst du die dort erzielten Einkünfte dann in Deutschland versteuern bzw. eine etwaige Steuerdifferenz zahlen, da es zwischen den NL und D ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt (was du dort schon bezahlt hast, musst du hier nicht noch einmal bezahlen). Man wird dir dort nach Ende der Beschäftigung sicherlich auch eine Bescheinigung aushändigen. Ansonsten erfrage diese Einzelheiten vorher beim Finanzamt.

    Kommentar von Lore1964 Lore1964

    Das mit der Freistellung ist so eine Sache. Ich muss ja irgendwo einsatzbereit bleiben. Hatte jetzt in den 2 Monaten in denen ich zuhause bin 2 Anrufe für jeweils einen Arbeitseinsatz von max. 2 Tagen. Was ist denn mit der Krankenversicherung, bzw. der Krankenkasse, da muss ich ein Formular ausfüllen das ich im Ausland arbeite für einige Zeit oder?

    Gruß lore

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Naja. Wenn du in Holland bist, kannst du nicht gleichzeitig einsatzbereit sein. Das musst du eben mit deinem Arbeitgeber besprechen.

    Zu den Besonderheiten wegen der Krankenversicherung solltest du deine Krankenkasse einfach mal anrufen. Was die Vorschriften des SGB in einem solchen Fall angeht, bin ich leider überfragt.

    Ich danke dir für´s Sternchen und wünsche dir gutes Verhandlungsgeschick mit deinem AG;-)

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    Antwort von susky susky

    nee. dein arbeitgeber muss eh mit jeder zusätzlichen arbeit ausserhalb seines betriebs einverstanden sein. lies das reglement mal genau durch..

    Kommentar von Lore1964 Lore1964

    nee? Was für ein Reglement? Das mein Arbeitgeber damit einverstanden sein muss war mir schon klar, aber wie geht es weiter?

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