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Darf ich zwei Jobs auf 400.- Basis haben

gefragt von thelistener am 22.06.2008 um 19:00 Uhr

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Reply


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 22. Juni 2008 19:04
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Du darfst zwei Jobs haben und wenn du insgesamt unter 400 Euro verdienst, sind sie versicherungsfrei.

Ansonsten werden sie versicherungspflichtig und du musst sie auch versteuern.

www.minijob-zentrale.de


tradaix
beantwortet von tradaix am 22. Juni 2008 19:15
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Die Verdienstgrenze ― Als Minijobber gilt, wer regelmäßig nicht mehr als 400 EUR im Monat verdient. Der Arbeitnehmer muss keine Sozialabgaben zahlen und erhält in der Regel sein Gehalt brutto für netto. Arbeitgeber zahlen seitdem eine Pauschalabgabe von 30 %. Davon entfallen 15 % auf die Rentenversicherung, 13 % auf die Krankenversicherung und 2 % einheitlich auf die Steuer. Vorsicht: Wenn durch Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld mehr als 400 EUR im Monat (Durchschnitt) verdient wird, greift die Sozialversicherungspflicht wieder.

Verdienstschwankungen und ihre Folgen ― Maßgeblich für eine Versicherungspflicht ist die Summe aller Verdienste innerhalb von zwölf Monaten. Wer also von September bis April mit seinem Minijob monatlich 500 EUR verdient, von Mai bis August aber nur auf 250 EUR kommt, erzielt einen durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 416,67 EUR und unterliegt damit der Versicherungspflicht. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Verdienst unvorhersehbar und auch nur für maximal zwei Monate innerhalb eines Jahres die Verdienstgrenze von 400 EUR überschreitet.

R+V-Ratgeber http://kuerzer.de/EjQWJ4M3F | ruv.de


Habibi110
beantwortet von Habibi110 am 22. Juni 2008 19:02
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Ja darf man, mußt aber alles versteuern!


Valve♥
beantwortet von Valve♥ am 22. Juni 2008 19:02
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darfst Du, aber dann musst Du Sozialabgaben bezahlen. Es gibt eine Gleitzone zwischen 400-800 Euro Einkommen

Kommentar von thelistener am 22. Juni 2008 19:09

Was hat das mit der Gleitzone auf sich

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 22. Juni 2008 19:11

... da zahlt der Arbeitgeber den normalen Anteil, der Arbeitnehmer einen ermäßigten.

Bringt dann weniger Rente.

http://www.rententips.de/rententips/mijob/16.php


ceres0905
beantwortet von ceres0905 am 22. Juni 2008 19:03
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Nein, denn mit Aufnahme des zweiten Jobs übersteigt das monatliche Einkommen die 400-Euro-Grenze und für beide Jobs müssen volle Sozialabgaben gezahlt werden





JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 22. Juni 2008 21:16
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  • Wenn man schon einen Rentenversicherungspflichtigen Job hat, darf man nur einen 400€ Job haben.

  • Wenn nicht, darf man mehr als einen haben, beide zusammen dürfen aber nicht die 400€ überschreiten.

Im Zweifelsfall (zum Ortstarif) bei www.minijobzentrale.de anrufen

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 22. Juni 2008 21:18

Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 22. Juni 2008 21:46
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