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Darf ich zur Faschingsveranstaltung trotz Krankschreibung

Frage von Conny2306 Conny2306

Ich bin seit einer Woche krank geschrieben wegen Rückenbeschwerden an der Lendenwirbelsäule. Im stehen, laufen und liegen sind die Schmerzen ertragbar, nur länger sitzen kann ich nicht. Deshalb wurde ich vorübergehend krank geschrieben, da ich am Schreibtisch sitze. Der Neurochiroge konnte mir leider noch nicht sagen was es ist, da ich erst nächste Woche zur Kernspin.(MRT) muss, da die Röntgenbilder nichts aussagen konnten. Meine Frage darf ich trotzdem Faschingsveranstaltungen besuchen?

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Antworten (18)

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    Antwort von Volvoliebhaber Volvoliebhaber

    Nein, ist ein Kündigungsgrund, wenn du erwischt wirst.

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    Antwort von NicoDeluxe NicoDeluxe

    nein...

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    Antwort von user33 user33

    Du darfst alles tun, was Deine Genesung nicht gefährdet! Du darfst mit einem gebrochenem Fuß ins Kino, aber nicht mit einr Bronchitis in die Disco! Mit dem Rücken jedoch darfst du sowas nicht tun... da du entweder stehst oder sitzt und dann könntest du auch arbeiten gehen. http://www.prwiss.fh-koeln.de/service/krankgeschrieben.html

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    DH - habe fast genauso mit meiner Antwort begonnen wie du ;-)

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    nein

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    Antwort von Gaytruck Gaytruck

    nein.

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    Antwort von finchen012 finchen012

    nein das würde ich lassen!

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    Antwort von annettqueck annettqueck

    nee

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    Antwort von Krabbenkutter Krabbenkutter

    Laß Dir nix einreden! Natürlich darfst Du dahin. Amüsier' Dich und laß' die Sorgen zuhause... Darfst aber nicht böse sein wenn Dich Dein Chef dann 'rausschmeißt. Der blecht nämlich ordentlich Kohle dafür daß Du "krank" zuhause sitzt und geht davon aus das Du alles tust um Deine Gesundung vorranzutreiben.

    Fasching feiern, aber net arbeiten können, TsTsTs...

    Kommentar von Conny2306 Conny2306

    Wer spricht denn hier von Party machen? Meine Kinder haben diverse Auftritte vom Verein und laufen beim Faschingsumzug mit. Darf ich mir das alles auch nicht anschauen?

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Würde ich nicht empfehlen.

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    Antwort von Onnlein Onnlein

    Aeh, schonmal mit Deinem Arbeitgeber geredet? Steh-Arbeitsplatz - und wenn auch nur temporaer?

    Und lass den Muell mit dem Rausgeben bei dieser Art Krankschreibung.

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    Antwort von moon73 moon73

    Du darfst alles machen, was deine Genesung nicht gefährdet. Jedoch würde ich ,wenn ich krankgeschrieben bin, Partys grundsätzlich meiden, macht sich irgenwie nicht so gut.

    http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/:Arbeitsrecht-Krank--/518329.html

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    Antwort von pacole1 pacole1

    Auf gar keinen Fall!!!

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    Antwort von bellasara bellasara

    nein

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    Antwort von ZwergS04 ZwergS04

    Lass es lieber!

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    Antwort von Eselin Eselin

    Hmmm, ist wohl ein ziemlich grenzwertiger Fall. Es gab mal vor Gericht einen Fall, wo jemand wegen eines Hörsturzes krankgeschrieben war und Recht bekam, dass er im Krankenstand in die Oper durfte. Aber ob man das auch so auf deinen Fall übertragen kann, bin ich mir nicht sicher.

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    Antwort von PrettyWoman2009 PrettyWoman2009

    never! du bist nicht krankenversichert wenn du dich irgendwo herumtreibst, das kann schwere konsequenzen für sich tragen !

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    Antwort von Teify Teify

    Oh Conny, das wär der Hammer.

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    Antwort von istie istie

    nein

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