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Darf ich Zuhause ausziehen?

gefragt von JochenKuhlJochenKuhl am 15.07.2007 um 19:51 Uhr

Also ich würde gern mit meiner Freundin zusammen ziehen.Ich (21j.)habe einen befristeten AB,meine Freundin macht eine Ausbildung.Ich wohne noch bei meinen Eltern+Schwester+Ich.Wir haben eine 3Raum Wohnung ca 65m².Ich hab ein Zimmer,meine Schwester ihr eigenes Zimmer und meine Ellis schlafen in der Stube auf einer Schlafcouch.Gibt es eine Möglichkeit auszuziehen?Was passiert falls ich Arbeitslos werde?


Reply


Luise
beantwortet von Luise am 15. Juli 2007 19:53
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Zieh halt aus und wenn du kein Geld mehr hast, weil Du arbeitslos bist, dann kommst du halt wieder heim, weil ihr dann die Wohnung aufgeben müsst. Ist doch ein ganz normaler Abnabelungsprozess. Trau dich, sei tüchtig im Job, dann wirds schon.


gri1su
beantwortet von gri1su am 15. Juli 2007 20:01
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Na klar, nur Mut. Das ist zwar für Dich sicher ein Sprung in das kalte Wasser, aber Du solltest ihn wagen. Allerdings solltet Ihr euch genau durchrechnen, ob Ihr mit dem zur Verfügung stehenden Geld auch aus kommt.

Aber wenn alle Stricke reissen, wird notfalls der Weg zu den Eltern doch immer offen sein, oder?


anonym
beantwortet von laganya am 15. Juli 2007 20:04
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Natürlich darfst Du! Das Leben ist da, um gelebt zu werden, also pack Deine sieben Sachen und stell Dich auf Deine eigenen Füße. Natürlich nicht warten, bis der befristete AB abgelaufen ist, sondern vorher schon schauen, dass Du einen neuen Job findest. Vielleicht übernimmt Dich Dein derzeitiger AG auch? Sprich mit ihm! Risiken wird es immer geben, aber man kann sich nicht gegen alles und jedes absichern in der Hoffnung, dass man weich fällt. Das Elternhaus hat in dieser Hinsicht seine Pflicht jedenfalls größtenteils erfüllt- alles Gute Dir!

Kommentar von Simple_avatar9smallJochenKuhl am 15. Juli 2007 21:58

Also,ich danke euch allen für eure hilfreichen Antworten.Noch folgendes:Ich meine gehört zu haben das ich einen festen Arbeitsvertrag<-(Fourseasons):-))vorweisen muss falls ich jetzt eine Wohngung beziehen will?Falls das jemand hier noch mitverfolgt,so antwortet doch bitte.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 15. Juli 2007 23:05

Das kommt auf deinen Vermieter an, ob du die Wohnung bekommst. Ist bestimmt schwieriger, aber zu schaffen. Makler verlangen das fast immer.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. Juli 2007 20:04
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Du bist volljährig. Wer sollte Dir verbieten, auzuziehen? Wenn Du arbeitslos wirst, wirst Du arbeitslos; was soll passieren? Falls Du befürchtest, Du könntest bei HartzIV gezwungen sein, wieder bei Deinen Eltern einzuziehen: Bei den geschilderten Wohnverhältnissen glaube ich das nicht, da ja sicher dann Dein bisheriges Zimmer Elternschlafzimmer wird.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 15. Juli 2007 20:09
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Also, arbeitslos kannst du auch mit 40 werden. Willst deshalb lieber immer bei deinen Eltern wohnen bleiben?

Übrigens, was ist denn ein befristeter Anrufbeantworter? ;-))





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