darf ich zu polizei gehen,wenn meine freundin sagt,sie hätte mit einem 21-jährigen geschlafen?also,so richtig...?selbst wenn ich mir nicht sicher bin? sie ist immerhin erst 14..!
darf ich zu polizei gehen,wenn meine freundin mit einem 21 jährigen schläft?sie ist 14
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Dragon1416Dragon1416
ja darf du das is pedo
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13Antwort von
turaloturalo
Weshalb willst Du Dich da einmischen? Etwa neidisch?
Sich da einzummischen wäre die Sache der Eltern - und zwar schnellstens!
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PhiLLiP4154PhiLLiP4154 Neidisch.. omg wdf.
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8Antwort von
quietscheratschquietscheratsch
Du bist ja eine tolle Freundin.
Frag sie doch vorher erstmal !
Was ist, wenn das nicht stimmt ? Willst Du einem 21-jährigen das Leben versauen?
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6Antwort von
gpucpugpucpu
Du "darfst" gerne zur Polizei gehen, da aber nun mal, vgl. § 176 StGB keine strafbare Handlung vorliegt, wird sich die Polizei nicht darum kümmern.
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gartelngarteln Sag mir,bitte ab welchem Alter ist denn GV heutzutage "freigegeben" Ich habe keine Ahnung,?
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adventuredogadventuredog Kommentar von
gpucpugpucpu Das steht doch klar und deutlich in der Norm, wenn beide über 14, kein Abhängigkeitsberhältnis besteht oder gar Gewalt im Spiel ist dann ist es Privatsache.
Wenn beide unter 14 sind, greift zumindest § 19 StGB.
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onomantonomant Strafgesetzbuch Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184g)
Gliederung § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
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gpucpugpucpu Du musst schon den hier einschlägigen § kopieren........
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jankrujankru Das ist der einschlägige Paragraph. Früher wars es ja so, das das ganze Alters und Reife abhängig gemacht worden ist, bis man das Gesetz verschärft hat (um der Pornografie Herr zu werden). Um freiwilligen Sex in einer Liebesbeziehung vor Strafe zu schützen, unter berücksichtigung der Reife des Opfers, sind die Absätze 5 und 6 vorhanden.
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2Antwort von
adventuredogadventuredog
Wie finden denn die Eltern dieses "Verhältnis" ?? offiziell erlaubt ist es nämlich nicht, aber ich denke die Eltern sollten sich kümmern, nicht Du. Lies auch hier: http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html
Sprich doch mal mit der Mutter Deiner Freundin über Deine Bedenken.
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1Antwort von
joyce123joyce123
Klar, ist es nicht in Ordnung wenn ein 21-Jähriger mit einer 14-Jährigen ins Bett steigt. Aber was bist du denn für eine Freundin, dass du dich da einmischst und zur Polizei rennst? Zumal du es ja nicht mal genau weißt. Rede ihr besser ins Gewissen und versuche ihr klar zu machen, dass der Kerl sie nur ausnutzt.
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1Antwort von
TBonesTBones
Sobald beide 14 sind, dürfen sie das.Du kannst also nicht zur Polizei gehen.
Kommentar von
qlamoour12345qlamoour12345 Auch wenn man 14 ist, darf man mit keinem Volljährigen schlafen bzw. es ist dem Volljährigen verboten mit minderjährigen zu schlafen.
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TBonesTBones Doch. Da wette ich um alles, was ich hab.
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BeowulfofBeowulfof TBones hat recht, jeder normal entwickelte Mensch darf mit 14 frei Entscheiden mit wem er sexuellen Verkehr haben möchte. Auch mit volljärigen.
Der Volljärige Partner würde sich nur dann strafbar machen, wenn eine Zwangslage oder eine Abhängigkeit des 14 jährigen Partners vorläge.
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1Antwort von
CapOneCapOne
Das muss sie wenn selbst entscheiden. Mit ihrer Zustimmung kann man den Typen wegen Verführung Minderjähriger anklagen.
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TBonesTBones Sie dürfen das, sobald beide 14 sind. Und das sind sie!
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adventuredogadventuredog Da bist Du leider auf dem Holzweg TBones!
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1Antwort von
dasnickdasnick
zzzzzzzzzzzzzz nimmt sie schon die pille oder ist sie dann ein neuer hartz4 kanidat.............
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1Antwort von
harryrrahharryrrah
lass es -- vielleicht gibt sie nur an -- es ist deine freundin und sie würde ärger bekommen, ob es jetzt stimmt oder nicht --- behalte den typ im auge, er hat offensichtlich probleme!!
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1Antwort von
PuttePutte
Was soll das bringen? Wurde sie vergewaltigt? Willst Du ihn anzeigen wegen Verführung Minderjähriger?
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0Antwort von
RosaliieRosaliie
Du darfst dich einmischen Minderjährige dürfen nicht mit Erwachsenen Leuten schlafen!!
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0Antwort von
sweetyDevil - bist du ne ganz tolle super freundin, das geht dich doch überhaupt nix an. Lass Sie machen wenn sie meint. und 2. ist sie schon 14. ab 14 darf sie ja.
Also misch dich in zukunft nicht überall ein,das geht dich nicht an. bist du vlt neidisch o eiversüchtig? Such dir selber einen.
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0Antwort von
ChaiChangeChaiChange
das wäre so ziemlich das allerletzte von dir. glaubst du, deine freundin würde dich dann jemals wieder ansehen? misch dich nicht ein, das ist ihre sache.
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0Antwort von
19Mausi9019Mausi90
duu kannst ja gehen aber es wird nichts bringen da der typ deine freundin nicht vergewaltigt
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0Antwort von
eileen15 kp ob das da schon als antwort steht oder nicht
nein darfst du nicht gehn. also ja klar das du schon gehn aber es bringt dir nichts. wenn sie freiwillig mit ihm geschlafen hat und es so bei der polizei auch angibt kann er keine strafe bekommen. ab 14 darf man mit jedem schlafen. solange man es selbst möchte und reif genug ist dafür.
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0Antwort von
jankrujankru
Nein kannst du nicht, der Strafantrag muss von einem Erziehungsberechtigten gestellt werden.
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0Antwort von
emopussyemopussy
nein darfst du nicht wenn sie unter 14 wär dann schon aber mit 14 darf sie schlafen mit wem und wann sie will
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0Antwort von
janpi21janpi21
hey vivian
wie bist du denn drauf-warum polizei-du würdest damit den beiden erhebliche probleme bereiten denn sie machens doch wohl weil sie sich mögen und bei dir etwas neid.lasse es einfach aber schau hin und sonst biste deine freundin l.os und bekommst nicht nur die rote karte eher wohl auch aus deinem umfeld den mistrust sektor.wenn jemand aufpasst ist es oky aber nicht zur polizei dann eher die ellis informieren.die könnten dann etwas unternehmen nur dein verhalten so nicht oky.sorry sicher schon wenn es ehrliche sorge wäre aber bei dir eher wohl sowas wie frust und neid-keinen beleidiguing aber mit 14 weis sie scho auf was sie sich einläst.--überlege mal ich weis bekomme gleich ne rüge aber ich bin 22 und nen junge aber liebe und feeling geht oft andere wege und selbst die polizei kann es nicht verhindern weil scho passiert machs nich dramatisch--bitte--lieben grusss-janpi
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eresteereste
War deine Freundin einverstanden oder wollte sie es nicht?
Allgemein: da sie 14 ist, ist sie kein Kind mehr und eine Straftat ist es dann nicht mehr generell. Es ist dann so: sie hat ein Recht auf Selbstbestimmung, der Erwachsene darf aber nicht z.B. ihre Unerfahrenheit ausnutzen.
Außerdem bist du die Freundin oder der Freund, das ist anders als wenn du Mutter oder Vater wärst - und du weißt es nicht genau.
Alles zusammen heißt: nein, geh nicht zur Polizei. Und freu dich weiterhin, wenn deine Freundin Vertrauen zu dir hat.
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eresteereste Hier ein informativer Artikel darüber, was wann erlaubt oder verboten ist. Das Stichwort heißt "Schutzalter" (es gibt 14, 16, 18). http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
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0Antwort von
ursula39ursula39
Halte Dich da raus, vor allen Dingen wenn Du nichts genaues weißt. Du kannst mit den Eltern deiner Freundin reden !
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0Antwort von
BeowulfofBeowulfof
Wenn sie 14 ist, darf sie sex haben mit wem sie möchte, sofern sie normal entwickelt ist.
Nur wenn sie gezwungen wird oder eine massive Manipulation des Mädchen erfolgte, läge eine Straftat vor.
Aber warum willst du dich einmischen?
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SchlauerfuchsSchlauerfuchs
Nein , das ist kein Ofizialdelelikt sondern wird nur auf Antrag verfolgt, deshalb muß Sie od. Ihre Eltern ihm anzeigen und Strafantrag stellen damit diese ermittelt . Ob er dann eine Strafe erhält entscheidet dann ein Richter , ggf. kann das Verfahren auch eingestellt werden. Nur wenn sie unter 14 ist ,könntest Du sie anzeigen weil es dann ein Offizialdelikt ist und kein Strafantrag der Betroffenen erforderlich ist.
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qlamoour12345qlamoour12345
Wenn sie wirklich deine Freundin ist, würdest du wegen sowas zur Polizei gehen? Okay, es ist nicht richtig das sie das, wenn sie es getan hat, gemacht hat aber trotzdem. Das ist nicht dein Problem, wenn ihr's & das der Eltern, aber misch dich da nicht ein.
1, hab ich das jetzt so verstadnen,dass ich darf... 2. was bedeutet pedo?