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Darf ich zerstörte oder unvollständige Sachen auf dem Flohmarkt verkaufen ?

Frage von Asterix2 Asterix2
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Antworten (8)

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Man darf alles verkaufen, ausser es ist ausdrücklich und aus gutem Grund verboten.

    Man darf allerdings bei der Anbahnung eines solchen Kaufvertrages den Käufer nicht täuschen. Wenn etwas unvollständig oder kaputt ist, dann muss der Käufer das auch wissen. Wenn man als Verkäufer sagt: "Diese Uhr hier funktionert, aber die Uhrzeiger fehlen, ich gebe sie dir für 5 Euro.", (und das der Wahrheit entspricht), dann kann der Käufer sich frei entscheiden ob er die Uhr trotzdem haben will.

    Wenn man den Käufer aber täuscht und so tut als ob alles OK sei, dann kommt kein Kaufvertrag zustande - der Käufer kann sein Geld zurück verlangen und im schlimmsten Fall den Verkäufer sogar des Betruges beschuldigen.

    Kommentar von YveIsi YveIsiYveIsi

    gibt's da wirklich richtige kaufverträge?

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Kaufverträge werden jeden Tag millionenfach geschlossen: Wenn ich zum Kiosk gehe, wortlos 85 Cent hinlege und der Kioskinhaber legt mir die Zeitung hin und nimmt das Geld, dann ist das ein Kaufvertrag. Zwar habe ich nichts unterschrieben und wir haben nicht mal gesprochen - trotzdem war ich mir mit dem Kioskbesitzer ohne Worte einig. Das allein reicht schon um einen Kaufvertrag zu schließen. Anschließend gehört die Zeitung mir und das Geld dem Zeitungshändler.

    "Richtige Kaufverträge" können sogar schon 7jährige schließen, die einen 10er zum Kaufmann tragen und ein Kaugummi dafür kriegen.

    Viele Menschen denken, ein Kaufvertrag sei eine Urkunde mit mehreren Unterschriften. Das muss nicht sein. Man kann Verträge schriftlich , mündlich und durch Verhalten schließen.

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    Antwort von Moehrchen61 Moehrchen61

    Klar, jeden Tag steht ein Blöder auf, der sowas kauft, Du mußt ihn nur finden.

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    Antwort von YveIsi YveIsi

    ja...aber der käufer sollte es auf jeden fall wissen und du solltest einen angemessenen preis machen...

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    Antwort von Daxter50 Daxter50

    Dürfen tust du natürlich obs so rentabel is, weiß ich nicht

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    Antwort von samy62 samy62

    schmeiss sie besser in den müll...sonst zahlt du drauf (standgebühr)

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    Antwort von kisum kisum

    ja wenn du den leuten sagt das z.B.das Bügeleisen nicht geht.

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    Antwort von daeumchendreh daeumchendreh

    Ja, auch deinen Stuhlgang.

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Wenn du vor den Verkauf unaufgefordert darauf hinweist, sollte das gehen.

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