Darf ich zerstörte oder unvollständige Sachen auf dem Flohmarkt verkaufen ?
Antworten (8)
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heinmueckheinmueck
Man darf alles verkaufen, ausser es ist ausdrücklich und aus gutem Grund verboten.
Man darf allerdings bei der Anbahnung eines solchen Kaufvertrages den Käufer nicht täuschen. Wenn etwas unvollständig oder kaputt ist, dann muss der Käufer das auch wissen. Wenn man als Verkäufer sagt: "Diese Uhr hier funktionert, aber die Uhrzeiger fehlen, ich gebe sie dir für 5 Euro.", (und das der Wahrheit entspricht), dann kann der Käufer sich frei entscheiden ob er die Uhr trotzdem haben will.
Wenn man den Käufer aber täuscht und so tut als ob alles OK sei, dann kommt kein Kaufvertrag zustande - der Käufer kann sein Geld zurück verlangen und im schlimmsten Fall den Verkäufer sogar des Betruges beschuldigen.
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Moehrchen61Moehrchen61
Klar, jeden Tag steht ein Blöder auf, der sowas kauft, Du mußt ihn nur finden.
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YveIsiYveIsi
ja...aber der käufer sollte es auf jeden fall wissen und du solltest einen angemessenen preis machen...
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samy62 schmeiss sie besser in den müll...sonst zahlt du drauf (standgebühr)
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TrilobitTrilobit
Wenn du vor den Verkauf unaufgefordert darauf hinweist, sollte das gehen.
gibt's da wirklich richtige kaufverträge?
Kaufverträge werden jeden Tag millionenfach geschlossen: Wenn ich zum Kiosk gehe, wortlos 85 Cent hinlege und der Kioskinhaber legt mir die Zeitung hin und nimmt das Geld, dann ist das ein Kaufvertrag. Zwar habe ich nichts unterschrieben und wir haben nicht mal gesprochen - trotzdem war ich mir mit dem Kioskbesitzer ohne Worte einig. Das allein reicht schon um einen Kaufvertrag zu schließen. Anschließend gehört die Zeitung mir und das Geld dem Zeitungshändler.
"Richtige Kaufverträge" können sogar schon 7jährige schließen, die einen 10er zum Kaufmann tragen und ein Kaugummi dafür kriegen.
Viele Menschen denken, ein Kaufvertrag sei eine Urkunde mit mehreren Unterschriften. Das muss nicht sein. Man kann Verträge schriftlich , mündlich und durch Verhalten schließen.