bafti14 am 06.09.2009 um 13:32 Uhr
Ich Google schon ne Stunde und finde keinen nützlichen Rat wie es mit Fleischwaren und Wurst ist wenn ich sie im Flieger als Mitbringsel einführen will

Sofern es keine vorübergehenden Sonderregelungen aus gesundheitlichen Gründen gibt, kannst Du aus einem anderen EU-Land auch Fleisch- und Wurstwaren mitbringen. Schau mal bei www.zoll.de nach...
nach Deutschland ja, solange es sich um Haushaltsübliche Mengen handelt
Bei mir wurde auf einem Flug nach Portugal mal mein Wurstbrötchen beanstandat. (Ich hab es dann aber selbst "vernichtet", anstatt diese Aufgabe dem Staat zu überlassen... Durch dieses Ablenkungsmanöver haben sie dann sogar das Taschanmesser übersehen, das ich versehentlich in meiner Jackentasche vergessen hatte.)

Nein darfst du nicht, keine Lebensmittel....
wer sagt das?
Joschy0907 am 6. September 2009 13:52 unsere Einfuhr bestimmungen,für Wurst u.Fleischwaren so wie Milcherzeugnisse,Käse usw. Gemüse und Obst darf man mitbringen....
Joschy0907 am 6. September 2009 13:59 *Einfuhrbestimmungen
bafti14 am 6. September 2009 14:02 Habe jetzt extra beim Zoll angerufen innerhalb der EU darf man
Joschy0907 am 6. September 2009 14:05 Wenn das so sein sollte dann ist das Gesetz paradox....
wo kann ich das nachlesen
@bafti14: Du kannst Dich von www.zoll.de aus durch mehrere mehrsprachige Internetseiten bis hin zur EU-Kommission durchhangeln, die sich nur mit Importen in die EU befassen. Der Warenverkehr innerhalb der EU gilt jedoch nicht als Import und ist daher gestattet.
Danke habe mich beim Zoll telefonisch rückversichert
Gut gemacht! Schönen Urlaub auf Malle... ;-)