Ich habe ein Auto (ein restaurierter, auffällig lackierter Trabbi), das auf öffentlicher Straße geparkt war, fotografiert und in einer Broschüre freigestellt veröffentlicht. Nun will der Besitzer Geld sehen, da es SEIN Auto ist. Gibt es ein „Recht am eigenen Objekt/Besitz" oder sowas?
Darf ich z.B. ein Auto, geparkt auf öffentlicher Straße, fotografieren und veröffentlichen?
Antworten (6)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
bmwfanbmwfan
Du darfst das Bild des Autos veröffentlichen wenn niemand mehr erkennen kann wem es gehört. Das heisst du musst als erstes mal das Kennzeichen bearbeiten und wenn es nötig ist auch verschiedene Aufkleber eines Verein oder einer Firma mit dem Computer wegmachen.
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waltghauptwaltghaupt
da hättest Du besser das Nummernschild unkenntlich gemacht, aber fordern kann er ja und ich glaube nicht, dass er Dich verklagt.
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bahnbilder Der Besitzer hat sich sicherlich privat an Dich gewendet und vorher keinen Anwalt kontaktiert. Die Forderung kann man getrost zurückweisen, bis zu einer Gerichtsverhandlung ist es für den angeblich Geschädigten ein weiter Weg, auf dem man ausreichend Möglichkeit hat, die Ansprüche zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Dass welche bestehen, bezweifle ich.
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WepsterWepster
Bei einem Trabant ist es warscheinlich sein eigenes Fahrzeug, musst du ihn fragen. Allerding ist es ja eh öffentlich und jeder kanns sehen. Wenn du damit aber was verdienst ist es wieder was anderes. Bei Neuwagen ist es womöglich so dass das Fahrzeug der Bank gehört, müsstest du die Bank fragen ^^
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ManoChiieFManoChiieF
solange man die kennzeichen nicht sieht alles easy
Kommentar von
motessamotessa nee, kann man nicht erkennen. Aber wo steht das eigentlich, dass Kennzeichen unkenntlich gemacht werden müssen? Macht man halt, aber wo steht es geschrieben?
Kommentar von
QuestorQuestor Datenschutz!
Mit wem soll ich denn eine Veröffentlichung klären, wenn ich nicht weiss, wohin/wem das Auto gehört? Und wen frage ich bei einem Blumen-Foto? ;o)