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Darf ich Wurzeln rausreißen, die von dem Nachbarbaum...

Frage von WeltMensch WeltMensch

wie ist es wenn der Nachbar meine Schriftliche Aufforderung mit Fris, in der Mülltonne wirft ? Kann ich ein Gärtner beauftragen(da es gefährlich hoch ist) und die entstandenen kosten meinem Nachbar in Rechnung stellen?

Vielen Dank im voruas für einen Feedback

Gruss

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Antworten (14)

  • 4
    Antwort von sabine411967 sabine411967

    Einige dich lieber gütlich mit deinem Nachbarn. Es gibt nichts schlimmeres, als Streit in der Nachbarschaft.

    Kommentar von pit56 pit56pit56

    Mit manchen Nachbarn kann man einfach nicht reden.

    Kommentar von Sieslack SieslackSieslack

    Dann ebend Kirschen essen.

  • 3
    Antwort von newcomer newcomer

    was ist, wenn der Baum dadurch instabil wird und auf dein Hausdach fällt ?

    Kommentar von Sieslack SieslackSieslack

    Zu klein und duenn.

  • 2
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Ich würde den Nachbarn persönlich ansprechen, bevor gescrieben wird und ein Streit eskaliert. Reagiert er dann nicht, bleibt nur der Rechtsweg. Was Wurzeln im eigenen Grundstück angeht, so werden die beim Umgraben einer Grundsstücksfläche sowieso entfernt. Überhänge von Zweigen muß man nicht dulden.

  • 2
    Antwort von armermieter armermieter

    wurzeln? oder meinst du die äste? da du mit dem nachbarn wohl noch ein, zwei tage nebeneinander wohnen wirst, wäre eine aussprache der bessere ansatz

  • 2
    Antwort von auchmama auchmama

    Mit dem "Rausreissen" wäre ich vorsichtig. Der Baum könnte irgendwann kippen und dann!!!??? Sprich Deinen Nachbarn noch mal an und erkläre Deine Sorgen...LG

  • 2
    Antwort von anaconda62 anaconda62

    geh lieber zum ortnungsamt, ehe dir der nachbar noch etwas in rechnung stellt!

    Kommentar von Sieslack SieslackSieslack

    Oh - eine ganz vorsichtige Schlange.

    Kommentar von WeltMensch WeltMensch

    wer ist gemeint mit "vorsichtige Schlange"?

    gruss

    Weltmensch

    Kommentar von wiele wielewiele

    anaconda62 ist gemeint - das ist eine Anspielung auf den Nick.

    Kommentar von Sieslack SieslackSieslack

    gut

  • 2
    Antwort von Floeckli Floeckli

    was soll daran gefährlich sein?? Man kann es gar nicht richtig sehen auf den Bildern und grösser machen geht nicht....

    Kommentar von WeltMensch WeltMensch

    gefärlich ist die höhe, denn wenn ich selbst dieser Äste schneide und von der Leiter umfalle dan habe ich keinarlei Rechtsanspruch vom Nachb. auf Schadenersatz, und wo möglich verklagt mich wegen seinem Baum.

    Gruss

    WeltmMensch

    Kommentar von wiele wielewiele

    Ja... also viele Gründe, den Baum nicht selbst zu beschneiden. Das wäre ein Fehler.

    Kommentar von WeltMensch WeltMensch

    tja...den gefallen möchte ich Ihn nicht tun.

    Auch Frnsehersender interessieren sich für diesen Fall. Leider möchte ich mich nicht all zusehr exponieren, es hätte vielleicht Nachteile Beruflich, da ich Freiberufler bin und von Kunden abhängig bin.

    Hrzlichen Dank für die Aufmerksamkeit

    Gruss WeltMensch

    Kommentar von Floeckli FloeckliFloeckli

    ach so, ja stimmt! Sorry!

  • 2
    Antwort von maspick maspick

    Ja. Du brauchst gar nichts an den Nachbarn zu schreiben: Was auf deinem Grund wächst auch im Luftraum (Überhang von einem Baum, ander Pflanzen) gehört dir.

    Kommentar von wiele wielewiele

    Nein, das ist falsch. Man darf beispielsweise Äpfel nicht von Zweigen pflücken, die vom Baum des Nachbarn über das eigene Grundstück ragen.
    Erst wenn die Äpfel (von allein) auf Dein Grundstück fallen, darfst Du sie auflesen und als Dein Eigentum betrachten.
    stören einen die rüberragenden Zweige, so hat der Nachbar, dem der Baum gehört, für Abhilfe zu sorgen. Allerdings darf dieser auch nicht ohne Erlaubnis das fremde Grundstück betreten - auch nicht wenn es nur zum Zwecke des Abschneidens der überragenden Zweige oder Äste dient.

    Kommentar von WeltMensch WeltMensch

    Betr.: Hauseingang / Gartenarbeiten.....

    Liebe Frau Nachbarin(Dipl. Arch), lieber Herr Nachbar Dr. Allgem. Med.)

    seit nun mehr als einem Jahrzehnt, lassen Sie zu, dass Ihre oder irgendwelche fremde Fahrzeuge vor unserer Hauseingang geparkt werden. Dies wurde auf meine Kosten (300,00 €)Ihnen vom meinem Rechtsanwalt mitgeteilt.(siehe Brief vom ... schriftl. Beschluss, max 3 min. nur zum Be- und Entladen)

    Sie haben nicht um sonst, ein Hinweisschild an Ihrem Gartenzaun, angebracht und das gilt insbesondere auch für Sie.

    Nach wie vor, die Zufahrtstrasse(3m breite) dient insbesondere für Sie nur zum durchfahren zu ihrem Stellplatz und nicht zum Parken(egal ob kurz oder lang)was Sie bisher noch nicht berücksichtigt haben.

    Dafür gibt es genügend Parkmöglichkeiten innerhalb der Gemeinde, außerdem soviel ich informiert bin, haben Sie zwei Stellplätze von der Gemeinde gemietet, eine garage und einen Stellplatz vor Ihre Haustür (in Ihrem (Haus- Vorgarten).

    Bitte lösen Sie Ihre Parkplatzprobleme wie Sie wollen aber nicht im Bereich vor unserem Haus- Eingang.

    Wenn Sie eine Beratung brauchen, können Sie mich gerne dazu fragen um eine Lösung, denn ich hätte eine parat, so als Nachbarschaftshilfe.

    Also es ist nun mal eine Durchfahrtstrasse und kein Stellplatz.(gilt auch für Ihre Lieferanten die Sie vor der Lieferung informieren sollen, denn sie haben Sackkarren ).

    Außerdem bitten wir um Beachtung folgende Punkte: -Wenn Sie Ihre Gartenarbeiten oder sonstige Tätigkeiten ausführen, dann bitte auf Ihrem Grundstück -sonstige Gegenstände und Ihre Schmutz von unserem Grundstück bitte weg räumen und gründlich reinigen(ansonsten werden dir Kosten Ihnen in Rechnung gestellt) - Entsorgen Sie auch gleich Ihr Müll aber bitte nicht im Nachbargrundstück (es ist schliesslich kein Müllhalde) - halten Sie Ihr Haustier(Hund) fern vom Zaun, denn die Kinder die zu uns kommen erschrecken sich

    • auch wenn wir bei unserem Kompost- Behälter oder unseren Mülltonnen sind, sollten Sie ihren Hund auch fernhalten, ansonsten sind wir gezwungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen
    • beim Schneeräumen im Winter und bei der Straßenreinigung dürfen Sie sich auch allgemein beteiligen ansonsten auch hier werden Ihnen alle Reinigungs- Tätigkeiten in Rechnung gestellt!
    • Lassen Sie Ihren Hund nicht den ganzen Tag bellen, sonst droht das nächste mal Tierschutzverein- Alarm(es ist unser ernst).
    • Hinten am Grundstück- Südzaun, kürzen Sie Ihre Bäume die zu unserem Garten starker Schatten strahlen.(Empfehlung)

    Sollte sich noch einmal der Fall wiederholen, dann sehen wir uns gezwungen es als Nötigung anzusehen und werden wir auch entsprechende Maßnahmen einzusetzen wissen.

    Zu Ihrer Information wird von uns gewissenhaft zugesichert, das niemals von uns Nötigung unsererseits gab, weder gegen Sie noch gegen irgendwelcher Ihren Verwandten.

    Auf diesen Wegen versuchen wir Sie es zum wiederholten Mal darauf aufmerksam zu machen und hoffen auf ein nebeneinander wohnen zu können, ohne dass wir Sie ständig darauf hinweisen müssen unsere Eingangbereich freizuhalten.

    Sollten Sie nicht einverstanden sein, kann diese Angelegenheit auch anderweitig gelöst werden.

    Ihr Nachbarschaft


    Anschliessend wurde dieser Brief vom Nachbar im meiner Mülltonne geworfen. Tja.. da fällt einem nichts mehr ein.

    Ich will niemanden vorschreiben wie Sie zu leben haben, aber ich möchte in meinem fröhlichen lebensanspruch als Mensch, behindert werden(es grenzt schon an Diskriminierung).

    Kommentar von wiele wielewiele

    In Bezug auf den Baum hast Du aber lediglich eine Empfehlung gegeben.
    Also gerade zum Thema dieser Frage hilft der Brief nicht wirklich!

    Kommentar von WeltMensch WeltMensch

    Das problem ist nicht nur der Baum, jeder einzelne aufgeführte, satz ist in dem brief vom 2002 kurzgehalten,, wen ich alles aufliste da wird ein buch....z.B. als der Neue Nachbar, auf der andere Seite, in seinem Haus noch nicht eigezogen war, haben sie in auf seinem Grundstück die Mülltonnen, Brennholz, und andere Gegenstände abgestellt. Damals hat der neue Nachbar wegen der Höflichkeit, seinen Augen zugedrückt.

    Im allgemeinen für Meinem Nachbar gilt, "was mir gehört ist meins, was mir nicht gehört ist auch meins", Kurze Schilderung seines getue.

    Kommentar von WeltMensch WeltMensch

    ...sorry, es sollte heissen:

    "nicht" behindert werden.

  • 1
    Antwort von wiele wiele

    Der Nachbar hat dafür zu sorgen, dass die Äste nicht herüberragen, wenn es Dich stört.
    Ich würde empfehlen, mit dem Nachbarn vernünftig zu reden. Vielleicht findet Ihr einen Kompromis?
    Den Gärtner solltest Du nicht beauftragen. Der Nachbar könnte Dir an den Karren fahren, wenn Du ohne seine Einwilligung den Baum beschneiden lässt! Der Baum gehört ihm!
    Gruß wiele

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Das Ganze sieht nach Schikane deinerseits aus! Was hast du davon wenn du auf deiner Seite die Wurzeln heraushackst? Die paar hindern den Nachbar-Strauch oder das N.-Bäumchen nicht am weiterwachsen. Mehr fällt mir DAZU nicht ein. Kostenübernahme braucht der Nachbar nicht zu fürchten.

    Kommentar von WeltMensch WeltMensch

    der baum ist bereits 6 m gross, und wurde gestern vom Gärtner beschnitten, wenn der Baum ab April voll mit Blätter ist, dann ist mein Garten im dunkel, und bei mir wächst nix mehr. Sozusagen, er schützt sich vor der Sonnelicht, und ich muss mich kleinmachen??? Mein anderer Nachbar visavi hat die Äste bereits voriges Jahr in seinem Schlafzimmer gehabt, und der Baumbesitzer hat null unternommen.

    Gruss WeltMensch

  • 1
    Antwort von Sieslack Sieslack

    Warum so kleinlich - 4 m ist keine Hoehe fuer das duenne Baumchen. Wurzeln schauen auch nict raus. Warum willst Du denn eigentlich Streit. Nur weil er Deinem Brief mit Frist nicht beachtet hat. Sprich ihm doch direkt an - Frag ihn nach Seiner Meinung.

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    Antwort von pit56 pit56

    Wurzeln, oder Äste?

  • 1
    Antwort von Lola25 Lola25

    Ich würde darüber mit einem Anwalt reden wie die rechtliche Situation genau aussieht. Lieber vorher richtig gut schlau machen, bevor ein Nachbarschaftskieg ausbricht und du dann den Kürzeren ziehst...

    Kommentar von WeltMensch WeltMensch

    ich hatte bereits einen Anwalt aufgesucht, kosten : 300,00€ für einen Brief. Ich verabscheue solchen Ärger überhaupt, geschweige RA-Kosten

    gruss

    WeltMensch

  • 1
    Antwort von praktikantIT praktikantIT

    da sag ich nur eins...---> RAUSREISSEN!:D

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