Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich Wohnungsbauprämie (auch für 2007) bei meiner BSK beantragen kann. Hier die Fakten:
Verheiratet, das zu versteuernde Einkommen lag 2007 bei ca 25.000. Arbeitnehmer-Sparzulage gab es beim letzten Steuerbescheid auch, namlich für die 240 Euro VWL ganze 22 Euro.
Auf dem Antrag der BSK gibt es diesen Vermerk, dass man die Prämie nur bei einem Einkommen von 38500 oder mehr beantragen kann. Da komm ich nun nicht unbedingt drüber!
Heißt das, dass ich nicht berechtigt bin?

du kannst Wohnungsbauprämie für den Betrag beantragen, den du freiwillig außer den VWL gezahlt hast auf deinen Bausparvertrag

beantragen, ablehnen können die immer noch. Versuch macht klug
andreas48 am 5. April 2009 20:57 das zeugt von wenig Ahnung der Materie..dann sollte man doch besser nichts schreiben..