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Darf ich wildfremde Leute Fotografieren, und das Bild dann Veröffentlichen???

gefragt von Bernhart22795 am 16.07.2009 um 20:36 Uhr
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Gesetz x 2.099 Fotografieren x 185

anonym
beantwortet von Oliverus am 16. Juli 2009 20:36
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nicht ohne deren Einverständnis.

Kommentar von 517cad514bcb9e974a74ba151677842fsmallMarubeni am 11. Dezember 2009 04:15

So ist die Antwort nicht korrekt. Wenn man etwas fotografiert und im Hintergrund Personen mit drauf sind, muss man nicht alle diese Personen nach ihrem Einverständnis fragen. Ein Einverständnis ist nur erforderlich, wenn die abgelichteten Personen zum Hauptmotiv gehören oder selbst das Hauptmotiv sind. Unbekannte Personen im Hintergrund gehören i.d.R. nicht dazu. Es muss aber eindeutig erkennbar sein, dass das Hauptmotiv ein anderes ist, nicht die Personen.


wmschmidt
beantwortet von wmschmidt am 17. Juli 2009 09:06
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Deine Frage legt den Finger in die Wunde eines viel diskutiertes Themas. Grundsätzlich darfst du natürlich fotografieren und grundsätzlich darfst du nicht ohne das Einverständnis der Abgebildeten das Foto veröffentlichen. Aber . . . du darfst nicht ohne Erlaubnis in Gebäuden (z. B. Bahnhöfen) fotografieren. Weder Züge noch Menschen. Denn hier hat die DB das Hausrecht und kann Fotografiererlaubnis erteilen oder nicht. Ähnliches gilt im Prinzip für alle Gebäude. Du darfst Fotos von Menschen ohne individuelle Genehmigung veröffentlichen, wenn sie Beiwerk eines Fotos sind. Da gehören die Zuschauer des Fußballspiels dazu, aber auch, wenn du das Brandenburger Tor als erkennbares Hauptmotiv ablichtest und dabei Menschen im Bild sind, denn das Brandenburger Tor wirst du fast nie ohne Menschen ablichten können. Soweit gilt es für deine private Homepage und die Veröffentlichungen in Zeitungen. Wenn du das selbe Bild aber für Werbezwecke einsetzen willst, sieht die Rechtslage schon wieder leicht verändert aus. Wenn's dich wirklich interessiert, dann google mal nach "Fotorecht". Ach so - noch eins: Wenn du beispielweise in ein Konzert gehst, steht normalerweise auf der Rückseite der Eintrittskarte, dass fotografiert und/oder gefilmt wird und du dich automatisch damit einverstanden erklärst, dass die Bilder auch vom Fernsehen gesendet werden können - also auch du in Großaufnahme.


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. Juli 2009 20:37
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Nur mit ihrer Erlaubnis.


eddali
beantwortet von eddali am 16. Juli 2009 20:36
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Nein, nur mit deren Eiverständnis, sonst können sie Dich anzeigen.


KingKurde
beantwortet von KingKurde am 16. Juli 2009 20:36
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Nein..Du muss erst fragen..


anonym
beantwortet von flori87 am 16. Juli 2009 20:39
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wenn du eine große masse menschen fotografierst (fußballstadion, fußgängerzone etc.) dann darfst du meines wissens das foto ohne zu fragen veröffentlichen. wenn du eine einzelperson fotografiert hast, musst du vorher fragen.


anonym
beantwortet von kruemel70 am 16. Juli 2009 20:37
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fotografieren ja, veröffentlichen nein.


Boxdorf
beantwortet von Boxdorf am 16. Juli 2009 20:37
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nein, darfst du ohne Zustimmung nicht...


Bubumann66
beantwortet von Bubumann66 am 16. Juli 2009 20:36
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Nein, darfst Du nicht ohne Zustimmung des Fotografierten


anonym
beantwortet von Annaberg am 16. Juli 2009 20:36
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Nein, darfst Du definitiv nicht.


Tropentier
beantwortet von Tropentier am 17. Juli 2009 11:52
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Ich habe es schon oft getan und noch nie Aerger bekommen. Allerdings habe ich die Fotos nur auf picasaweb gezeigt, und diese können ja nur Personen sehen, die auch die Adresse wissen. Wenn man gezielt Werbung machen will, denke ich, dass man das ohne Einverständnis nicht darf. Und bei panoramio werden ja Fotos nur dann akzeptiert, wenn keine Personen das Hauptmotiv sind.
Bilder aus Tempeln sind intim, und dort mache ich üblicherweise die Gesichter unkenntlich, wenn man eine Person sonst erkennen würde.
Auf diese Art hatte ich noch nie Probleme.


alchemist2
beantwortet von alchemist2 am 16. Juli 2009 20:41
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denk doch mal andersrum: Willst du einfach so fotografiert werden und dann im Internet oder auf Plakaten zu sehen sein?


anonym
beantwortet von Moltobene am 16. Juli 2009 20:39
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als Einzelperson müssen sie zustimmen.


anonym
beantwortet von joke0163 am 16. Juli 2009 20:38
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Nein das darfst du nicht ,mann könnte dich dafür anzeigen


bubikopf53
beantwortet von bubikopf53 am 16. Juli 2009 20:38
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laß das besser bleiben, kann höllischen ärger geben!!


birkner
beantwortet von birkner am 16. Juli 2009 20:37
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Nö. Sie müssen zustimmen.


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