folgende situation: ich habe einen waffenschein trage eine pistole auf mir. Bin abends unterwegs und werde von einer gruppe angehalten und die drohen mit schlägen usw..... Darf ich nun meine waffe zihen da ich mich bedroht fühle? Oder muss ich zuerst "geschlagen" werden bevor ich zur abschrekung die waffe zihe? Oder darf ich die waffe allenfals garnicht zihen? Besten dank für eure antworten!
Antworten (16)
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badboybikebadboybike
Du trägst sie AUF dir? Na sowas......
Wenn du einen Waffenschein hättest, wüßtest du dass du die Waffe nicht bei dir tragen darfst. wenn doch, würdest du die Antwort kennen. ANGEBER!
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3Antwort von
GabrielBlackGabrielBlack
Wenn du einen Waffenschein hättest wüsstest du, dass du nicht ohne weiteres eine geladene und schussbereite Waffe am Mann tragen darfst.
Kurz: Du darfst es nicht.
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3Antwort von
Schnulli00Schnulli00
Warum hast du einen Waffenschein und trägst eine Pistole bei dir? Du kennst die Bedingungen für das Führen von Waffen?
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2Antwort von
Mike73Mike73
ich denke mal da sie schreiben einen waffen schein zu besitzen gehe ich davon aus das sie in der rechtslage der notwehr unterrichtet worden sind......ansonsten geben sie lieber den schein wieder ab,einen neuen amoklauf braucht keiner.
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2Antwort von
Shirley2009Shirley2009
Waffenschein hin oder her, du darfst eine Waffe nicht einfach so in der Öffentlichkeit tragen. Und wenn du solche Fragen stellst, sollte man dir den Schein besser abnehmen, du reagierst ja total über!
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1Antwort von
sunpointsunpoint
Soll ich Dir die Wahrheit sagen ? Mit dieser Rechtschreibung würde ich Dir nie eine Waffe anvertrauen
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loloololoo Mr. Right, Du hast wohl noch nie Fehler gemacht!
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1Antwort von
MausitaMausita
Darfst du denn überhaupt eine Waffe haben? Ich denke nicht!
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werderbrautwerderbraut Er/sie hat aber offenbar 'nen Waffenschein, wie in der Frage steht. Wie das dann in so'ner beschriebenen Situation ist, weiß ich aber leider auch nicht.
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GabrielBlackGabrielBlack Wenn er/sie einen Waffenschein hätte, müsste er das nicht fragen. Denn das ist eine der Prüfungsfragen beim Waffenschein (zumindest so ähnlich). Diese Frage falsch zu beantworten würde einen sofort durch die Prüfung fallen lassen.
Vermutlich würde er/sie aber bereits beim psychologischen Test durchfallen denn über sowas sollte man nichtmal im Ansatz nachdenken, wenn man mit Schusswaffen hantieren will.
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0Antwort von
mary09 Ich finde du solltest gar keine Waffe tragen, egal ob du einen Waffenschein hast oder nicht. Da geht es nicht um dürfen oder nicht. Du solltest dich aus Situationen raus halten, in denen du angegriffen werden könntest. Suche dir ein interessantes Hobby, zB. auf http://www.1hnlc.de/ kannst du viel über Autos lernen, das lenkt dich vielleicht ab.
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0Antwort von
RallerRaller
Ich habe eine Waffenbesitzkarte und würde nie in diese Situation kommen, da ich die Waffe nicht so am Körper tragen darf. Mit einem "Waffenschein" ist es schon anders, aber du darfst sie nur dann einsetzen, wenn Gefahr auf dein Leben besteht, das heißt natürlich nicht wenn dich einer bloß schlagen will.
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0Antwort von
taittinger365taittinger365
Ich würde anstatt abends rauszugehen,Rechtschreibeübungen machen.Dann stellt sich diese Frage gar nicht!Ich frage mich,wo du verkehrst,dass man eine Waffe trägt!
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0Antwort von
CarolaMCarolaM
Natürlich darfst du die Waffe ziehen! (Ich setze jetzt voraus, daß Du tatsächlich die Berechtigung hast, eine Waffe zu tragen) Es handelt sich um Notwehr, wenn Du Dich bedroht fühlst, und wenn Du Gefahr von Dir oder einer dritten Person abwenden willst. Aber schießen darfst Du erst, wenn man Dich trotz Deiner Androhung, von der Schußwaffe Gebrauch zu machen, weiter angreift.
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Mike73Mike73 schwachsinn
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CarolaMCarolaM Ich mache das beruflich, also erzähl DU mir nichts von Schwachsinn!
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Mike73Mike73 dann lies dir mal das notwehrgesetz lieber noch mal durch wenn du es beruflich betreibtst.^^
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CarolaMCarolaM Zeige mal die Stelle, wo meine Angabe widerlegt wird!!
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Schnulli00Schnulli00 Verhältnismässigkeit der Mittel. Wenn du einen unbewaffneten mit der Pistole aus Notwehr gegenübertrittst ist dies nicht verhältnismässig.
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Mike73Mike73 genau so^^
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CarolaMCarolaM Wenn Du allein einer aggressiven, gewaltbereiten Gruppe gegenüberstehst und Du wirst bedroht, was würdest Du tun?? Würdest Du keine Panik bekommen und die Waffe stecken lassen? Wo fehlt da die Verhältnismäßigkeit?
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Schnulli00Schnulli00 Das sagt dir dann der Richter. Und der überlebende Rest der Gruppe wird sagen "Wir standen nur so rum" Toll....
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Mike73Mike73 wir haben die gesetze nicht gemacht...sorry.
ich für meinen teil trainiere seit jahren kampfsport,würde bei mir vielleicht ein bisschen helfen....und selbst dort tritt das gesetz ein......
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CarolaMCarolaM Ich habe letztes Jahr gesehen, wie 7 Jungs einen Deutschen halb totgetreten haben. Wer weiß wie lange er in dieser Todesangst ausharren mußte, bis Hilfe kam. Ich glaube nicht, daß der Richter in dem Fall kein Verständnis gehabt hätte. Jeder würde Panik kriegen und sich mit allen Mitteln - soweit vorhanden - wehren.
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Mike73Mike73 @ CarolaM am 19. Mai 2009 23:07
ja....aber sollen jetzt alle wieder zu den waffen greifen und sich das gesetzt so biegen wie man es gerade braucht. klar ist es nicht schön wenn man sowas liest oder sogar sieht aber deswegen müssen wir uns doch hier nicht zerfetzen......
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CarolaMCarolaM Du hättest vollkommen Recht, wenn es EIN unbewaffneter Kontrahent wäre! Hier ist aber die Rede von einer Gruppe!
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Mike73Mike73 naja ich denke das könnten wir beliebig so weiter machen und es wird immer ein pro und kontra geben.....also von meiner seite denke ich erstens das der fragesteller sowie so keinen schein hat denn bei der prüfung zum schein wäre er eigentlich über einer solchen lage aufgeklärt worden über rechtlage / notwehrgesetz etc.
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Paula1234Paula1234
Wie oft willst du denn noch diese Frage stellen? Und warum hast du eigentlich einen Waffenschein? Da muss man doch gute Gründe für haben. Und wir sind hier ja nicht in Amerika .... aber wenn du zielst, hast du für die nächsten Jahre eine Unterkunft ...
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loloololoo
Warum hast Du einen Waffenschin und weißt das nicht? Sowas is ja unerhört, den sollte man Dir weg nehmen.
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kaesbrotkaesbrot
Kann mir nicht vorstellen, daß man sogar mit einem Waffenschein John Wayne auf offener Straße spielen kann.
entschuldige aber ich habe weder waffenschein noch waffe! Sorry wusste leider nicht das es selbst wen man einen waffenschein hat die waffe nicht bei sich tragen darf... Nun jetzt weis ich es! Hast du gewust das nicht alle alles wissen können? Es war ja nur ne frage aus einer situation die ich mir augedacht habe!
Ein Waffenschein berechtigt zum Besitz einer Waffe. Deswegen dürfen aber z.b. noch längst nicht alle Sportschützen damit wie der Oberprahlhans durch die Gasse laufen und einen auf dicke Hose machen. Ich darf das sagen,ich habe einen selbigen und bin Sportschütze (los, steinigt mich, ich bin ja nach letzter Diskussion ein potentieller Amokläufer)
Zum Führen der Waffe bedarf es einer besondern Genehmigung. Und die bekommst du als Privatmann definitiv nicht, ausser du kannst vor Gericht und den Behörden nachweisen, dass eine schwere, dauerhafte Bedrohungslage gegen dich vorliegt.