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Darf ich wenn ich den Führerschein ab 17 habe dann schon mit 17 oder erst mit 18 einen Roller fahren

gefragt von samy27 am 10.09.2009 um 18:09 Uhr

Mit dem bisherigen Führerschein ab 18 darf man ja einen Roller fahren, der 80 km/h schnell ist. Darf man solch einen dann schon mit 17 fahren?

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Auto x 23.302 Führerschein x 2.647 Roller x 1.807

Franticek
beantwortet von Franticek am 10. September 2009 18:25
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Die Sache ist ganz einfach. Du hast auch mit 17 eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B. Die Klasse B beinhaltet auch die kleineren Klassen S, M und L, so dass du diese Fahrezeuge auch fahren darfst - und zwar allein, du bist ja alt genug.
Deine Fahrerlaubnis ist also eine ganz normale Klasse B, die ist nicht eingeschraenkt, du hast lediglich eine Auflage. Es wurde dir zur Auflage gemacht, bei Fahrzeugen der Klasse B (also PKW's) einen Begleiter dabei zu haben. Sonst nichts.
Also viel Spass beim Rollerfahren...

Kommentar von Jensus22 am 10. September 2009 21:07

Das ist genau richtig!


anonym
beantwortet von Kevin2405 am 10. September 2009 18:33
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du darfst nur einen 50ccm motor fahren. Das heißt also 45 Km/H. Wenn du aber 80 km/h fahren willst brauchst du denn führerschein a1, der lohnt sich aber nicht da er 1200 euro kostet


MScoll
beantwortet von MScoll am 10. September 2009 18:09
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mit 17 - auf deinem rosa Zettel ("Führerschein") steht Klassen S/M/L fahren und Klasse B (evtl. BE) nur in Begleitung (so isses in Baden-Württemberg. Aber ich glaube, dass das in anderen Ländern auch nicht anders is)


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