Mir ist schon bekannt, dass die StVO dies regulär verbietet. Die Frage ist, ob die Polizei nicht evtl. ein Auge zudrücken würde, wenn ich während des Streiks dort parke. Bei uns in der City ist die Hölle los und so viele Autos unterwegs, dass schon hochkant geparkt wird. Es wäre also eine Notlösung.
Antworten (10)
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9Antwort von
KnowledgeKnowledge
Lach...Du darfst auch nicht in Feuerwehrzufahrten parken, wenn es nicht brennt.
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9Antwort von
bengi912bengi912
du darfst definitiv nicht auf bushaltestellen parken. ob die polizei oder die politessen ein auge zudrücken, weißt du frühestens hinterher.
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urlauber dh.
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6Antwort von
xyungeloestxyungeloest
echt? da geb ich gleich mal bescheid, da könnte man ja das stadtsäckel richtig gut auffüllen heute...:o))
nee, im ernst, erlaubt ist es trotzdem nicht, bekommt man knöllchen, sind die gültig.
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projekticemanprojekticeman stimmt und äähhh.... wie macht er das umgedrehte fragezeichen???
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5Antwort von
FranzKoflerFranzKofler
Würde es nicht darauf ankommen lassen. Es fahren Notbusse von privaten Gesellschaften, die brauchen die Bus Buchten. Das könnte sehr teuer werden da üblicherweise abgeschleppt wird -wegen Dringlichkeit!
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HerrLichHerrLich Bei uns weiß ich ja, welche Haltestellen durch Notbusse angefahren werden. Die Strecken wurden bekanntgegeben.
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pookypooky Das kann sich aber auch kurzfristig ändern. Bei uns in Berlin-Spandau wurde eine Notlinie innerhalb von Stunden in Betrieb genommen.
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4Antwort von
DerTrollDerTroll
Nein. Es ist immernoch eine Bushaltestelle. Also die 15m vor und nach dem Haltestellenschild (es waren doch 15m ?) bzw. auf dieser Zickzacklinie darf man nicht parken. So stehts in der Straßenverkerhsordnung und das gilt definitiv. Und da du nicht wissen kannst, ob nicht dennoch mal ein Notbus vorbei kommt oder ähnliches, ist es auch unlogisch, daß du da parken dürfen sollstest. Und ein Polizist drückt sicher auch kein Auge zu, zumal er ja Prämien für jeden Verkehrssünder kriegt.
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4Antwort von
TippseTippse
HerrLich, da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass die ein Auge zudrücken! Würde ich an Deiner Stelle erst machen, wenn die Polizisten dann auch streiken! ;-))
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HerrLichHerrLich Super-Idee, tippse, steht aber leider wohl kein Streik an.
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3Antwort von
americaamerica
das darfst du nicht, weder bei tag noch bei nacht.es gibt bestimmt auch einen noteinsatzplan
du darfst ja auch nicht aud den s-bahnschienen fahren nur weil streik ist.
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HerrLichHerrLich würde ich nicht versuchen, da mein Pkw nicht "schienentauglich" ist ;-)
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americaamerica da gab es doch einmal einen bond film, mit nem alten mercedes, der russen, der konnte das
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KnowledgeKnowledge America, der hatte für den Film extra ein Draisine-Fahrwerk implantiert bekommen. Die Spur passt sonst nicht...ggg.
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1Antwort von
MortimerMortimer
Ich würde es eher nach dem Streik (also vor der nächsten?) tun und die Spuren komplett zuparken, Motto: Rache der geprellten Fahrgästen!!!
Wer mit so "fettem" Gehalt und etlichen jahren Unkündbarkeit noch streikt, hat für mich keine Glaubwürdigkeit mehr!
Und die Krönung: die jammern noch, daß der Streik für sie finanzielle Einbüße bedeutet!!!
Hier, mein Taschentuch, sooo traurig...
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tronic2000tronic2000 Keine Ahnung - aber Klappe auf... - so Leute mag ich!!! 1. Der Streik ist ein LEGALES Mittel des Arbeitskampfes. Wenn Dir das nicht passt, wende Dich an den Gesetzgeber (www.bundestag.de) ! 2. Fettes Gehalt? Wo gibts das? Jedenfalls nicht im Kraftfahrgewerbe ( außer für den Chef, natürlich ). 3. Unkündbar? Wie kommst Du darauf, Busfahrer seien unkündbar? Sind doch keine Beamte ( und wenn Sie es wären {man beachte den Konjunktiv!}, dann dürften sie nicht streiken...) ! 4. Wer streikt, muss nicht bezahlt werden, somit hat er finanzielle Einbußen. Gilt für ALLE ! 5. Busfahrer ist ein Knochenjob und zwar immer mit einem Bein im Knast. Dazu noch total verzogene und verwöhnte Fahrgäste und laienhafte Verkehrsteilnehmer, die das Recht, die Vorfahrt und die Schuldzuweisung auf andere für sich gepachtet haben ( also Leute, wie DU ) . 6. Wenn Du es für soooo leicht und überbezahlt ansiehst, warum machst Du es dann nicht selbst ??? Aber Vorsicht ! Das ist mir ARBEIT verbunden !
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1Antwort von
projekticemanprojekticeman
WENN DU´S RISKIERST DANN TUE ES!!! ich würde es nicht machen
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0Antwort von
babymarco73babymarco73
na so ne Frage,man darf grundsätzlich nicht an Bushaltestellen halten bzw.parken
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tronic2000tronic2000 FALSCH ! Halten JA - Parken NEIN : WARTEN, HALTEN und PARKEN unterscheiden sich. Immer steht das Fahrzeug, aber beim WARTEN will man nicht stehen ( rote Ampel, man WARTET auf grün ). Beim HALTEN und PARKEN will man stehen. HALTEN ist kurzfristig, zum Ein- ODER Aussteigen, zum Be- ODER Entladen bis DREI Minuten. Wer länger steht, bzw. das Fahrzeug verlässt, der PARKT. Du darfst an der BusHALTEstelle halten ( z.B. um jemand rauszulassen ODER reinzulassen ). Du darst aber nicht PARKEN ( z.B. selbst aussteigen, um einen Brief einzuwerfen ). Und wenn ein Bus kommt musst Du UNVERZÜGLICH wegfahren - ohne rumgezicke ! Das gilt je 15m vor UND hinter dem Haltestellenschild, egal ob da ein Halteverbot ist, Zickzacklinie oder peng. Wenn Du gerade keinen Zollstock im Auto hast: Ein Kantstein vom Bürgersteig ist idR. einen Meter lang...
...naja, und wenn es brennt ist ja schon besetzt;-) - DH!