Darf ich als Ausländischer hier geborener und in Deutschland wohnender Bürger bei Bundeskanzler/in Bundesminister/in oder Bundespräsident/in wahlen teilnehmen ? Weil meine Lehrerin meinte wenn ich hier geboren binn und jedoch eine Türkische Staatbürgerschaft habe, habe ich das recht dazu oder sie meinte auch, dass wenn mn seit 5 Jahren einen festen Wohnsitz in Deutschland hat auch Wählen darf.
Antworten (4)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
t124terrat124terra
Nein du darfst erst dann wählen, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast und im Besitz der Wahlrechte bist.
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1Antwort von
Puma4uPuma4u
Abgestimmt für: Ja man darf wenn man seit 5 Jahren einen festen Wohnsitz hatDu brauchst auf jeden falle die deutsche Staatsangehörigkeit und außerdem musst du mindestens 18 sein um zu wählen!
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1Antwort von
flirtheavenflirtheaven
die genannten positionen dürfen nicht einmal deutsche in 100er generation wählen. das aktive wahlrecht auf bundesebene bekommst du, wenn du auch einen deutschen pass bekommst. dann darfst du die parlamente wählen (bundestag, landtag bzw. senat/bürgerschaft, gemeinde bzw. stadtrat). minister werden vom bundeskanzler/-in ernannt. der bundespräsident wird von der bundesversammlung gewählt und der kanzler vom bundestag.
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