Ich habe das Gefühl, dass unsere Tochter davon nicht viel abbekommt! Ist es möglich sich von ihr einen Nachweis schreiben zu lassen?
Darf ich von meiner Ex einen Nachweis über die Verwendung des Unterhaltes verlangen?
Antworten (9)
-
1Antwort von
RBMannheimRBMannheim
Natürlich nicht! Und was das Kind tatsächlich davon abbekommt muss man ja nicht zwangsläufig sehen können!
-
1Antwort von
mitra54mitra54
Nein. Es sei denn, daß deine hungert und keine Kleidung mehr hat. Ich kenne einige Frauen, die was das anbetrifft, eine großes Theater inszeniert haben, damit der Mann mehr zahl, weil er dachte seine Kinder leben am Limit. Erst wenn deine Tochter sich massiv beklagt, in Form von: Mama kauft sich immer neues zum Anziehen, etc. kannst du eingreifen. Dann könnte aber auch schon der Punkt erreicht sein, wo deine Tochter sagt, ich kann nicht mehr bei Mama leben.
-
0Antwort von
sommerpaulasommerpaula
Ist mir unter normalen Umständen nicht bekannt. Wenn sich der Verdacht allerdings auf etwas Konkretes begründet und das auf längere Zeit hin, würde ich mich beraten lassen- Jugendamt oder Ähnliches.
-
-
0Antwort von
pippi60pippi60
Einen Nachweis wirst Du nicht fordern können. Und wie soll das aussehen? Wie rechne ich einen Teller Nudeln mit Tomatensosse ab? Wenn Du der Meinung bist, dass der Unterhalt nicht für das Kind verwendet wird, gehe zum Jugendamt. Die helfen bestimmt weiter!
-
0Antwort von
Raimund1Raimund1
Ich kann dein Gefühl verstehen, nur - fühl mal ganz genau hin. Ich spüre bei dir einfach noch alteVerletzungen, die noch nicht verheilt sind.
Was hast du von einem Stück Papier mit der èUeberschrift Nachweis. Alles was du tun kannst, ist deine Tochter zu umarmen und sie fühlen lassen, wie sehr du sie liebst.
-
0Antwort von
WolfRichterWolfRichter
Normalerweise nicht.
Wenn Du allerdings konkrete Hinweise hast, daß Deine Tochter Mangel leidet, läßt sich da schon etwas machen. (Aber dazu brauchst Du anwaltliche Hilfe.)
-
0Antwort von
1hoss431hoss43
Nein, Du darfst nur bezahlen.
Was Deine Ex damit macht, geht Dich nix an.
-
-
0Antwort von
gertrude2gertrude2
dein anwalt kann die gehaltnachweise verlangen und die müssen auch zugeschickt werden. dann wird das mit der düsseldorfer tabelle verglichen
-
0Antwort von
babymarco73babymarco73
eigentlich nicht,es sei denn er verzockt es
Kommentar von
barbara1984 wieso er? es soll auch frauen geben, die sich in solchen situationen nicht korrekt verhalten... ;.)
habe die frage nicht richtig durch gelesen...sorry