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Darf ich von meiner Ex einen Nachweis über die Verwendung des Unterhaltes verlangen?

gefragt von bernhardi am 04.05.2008 um 11:07 Uhr

Ich habe das Gefühl, dass unsere Tochter davon nicht viel abbekommt! Ist es möglich sich von ihr einen Nachweis schreiben zu lassen?

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Recht x 35.185 Unterhalt x 2.066 Nachweis x 49 Exfrau x 14

RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 4. Mai 2008 11:15
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Natürlich nicht! Und was das Kind tatsächlich davon abbekommt muss man ja nicht zwangsläufig sehen können!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 4. Mai 2008 11:11
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Nein. Es sei denn, daß deine hungert und keine Kleidung mehr hat. Ich kenne einige Frauen, die was das anbetrifft, eine großes Theater inszeniert haben, damit der Mann mehr zahl, weil er dachte seine Kinder leben am Limit. Erst wenn deine Tochter sich massiv beklagt, in Form von: Mama kauft sich immer neues zum Anziehen, etc. kannst du eingreifen. Dann könnte aber auch schon der Punkt erreicht sein, wo deine Tochter sagt, ich kann nicht mehr bei Mama leben.


anonym
beantwortet von sommerpaula am 4. Mai 2008 11:41
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Ist mir unter normalen Umständen nicht bekannt. Wenn sich der Verdacht allerdings auf etwas Konkretes begründet und das auf längere Zeit hin, würde ich mich beraten lassen- Jugendamt oder Ähnliches.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 4. Mai 2008 11:19
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Einen Nachweis wirst Du nicht fordern können. Und wie soll das aussehen? Wie rechne ich einen Teller Nudeln mit Tomatensosse ab? Wenn Du der Meinung bist, dass der Unterhalt nicht für das Kind verwendet wird, gehe zum Jugendamt. Die helfen bestimmt weiter!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 4. Mai 2008 11:17
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Ich kann dein Gefühl verstehen, nur - fühl mal ganz genau hin. Ich spüre bei dir einfach noch alteVerletzungen, die noch nicht verheilt sind.

Was hast du von einem Stück Papier mit der èUeberschrift Nachweis. Alles was du tun kannst, ist deine Tochter zu umarmen und sie fühlen lassen, wie sehr du sie liebst.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 4. Mai 2008 11:15
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Normalerweise nicht.

Wenn Du allerdings konkrete Hinweise hast, daß Deine Tochter Mangel leidet, läßt sich da schon etwas machen. (Aber dazu brauchst Du anwaltliche Hilfe.)


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 4. Mai 2008 11:11
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Nein, Du darfst nur bezahlen.

Was Deine Ex damit macht, geht Dich nix an.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 4. Mai 2008 11:09
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dein anwalt kann die gehaltnachweise verlangen und die müssen auch zugeschickt werden. dann wird das mit der düsseldorfer tabelle verglichen

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 4. Mai 2008 11:12

habe die frage nicht richtig durch gelesen...sorry


babymarco73
beantwortet von babymarco73 am 4. Mai 2008 11:09
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eigentlich nicht,es sei denn er verzockt es

Kommentar von Simple_avatar4smallbarbara1984 am 4. Mai 2008 11:17

wieso er? es soll auch frauen geben, die sich in solchen situationen nicht korrekt verhalten... ;.)


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