1

Darf ich von meiner Ex einen Nachweis über die Verwendung des Unterhaltes verlangen?

Frage von bernhardi bernhardi

Ich habe das Gefühl, dass unsere Tochter davon nicht viel abbekommt! Ist es möglich sich von ihr einen Nachweis schreiben zu lassen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 1
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Natürlich nicht! Und was das Kind tatsächlich davon abbekommt muss man ja nicht zwangsläufig sehen können!

  • 1
    Antwort von mitra54 mitra54

    Nein. Es sei denn, daß deine hungert und keine Kleidung mehr hat. Ich kenne einige Frauen, die was das anbetrifft, eine großes Theater inszeniert haben, damit der Mann mehr zahl, weil er dachte seine Kinder leben am Limit. Erst wenn deine Tochter sich massiv beklagt, in Form von: Mama kauft sich immer neues zum Anziehen, etc. kannst du eingreifen. Dann könnte aber auch schon der Punkt erreicht sein, wo deine Tochter sagt, ich kann nicht mehr bei Mama leben.

  • 0
    Antwort von sommerpaula sommerpaula

    Ist mir unter normalen Umständen nicht bekannt. Wenn sich der Verdacht allerdings auf etwas Konkretes begründet und das auf längere Zeit hin, würde ich mich beraten lassen- Jugendamt oder Ähnliches.

  • 0
    Antwort von pippi60 pippi60

    Einen Nachweis wirst Du nicht fordern können. Und wie soll das aussehen? Wie rechne ich einen Teller Nudeln mit Tomatensosse ab? Wenn Du der Meinung bist, dass der Unterhalt nicht für das Kind verwendet wird, gehe zum Jugendamt. Die helfen bestimmt weiter!

  • 0
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Ich kann dein Gefühl verstehen, nur - fühl mal ganz genau hin. Ich spüre bei dir einfach noch alteVerletzungen, die noch nicht verheilt sind.

    Was hast du von einem Stück Papier mit der èUeberschrift Nachweis. Alles was du tun kannst, ist deine Tochter zu umarmen und sie fühlen lassen, wie sehr du sie liebst.

  • 0
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Normalerweise nicht.

    Wenn Du allerdings konkrete Hinweise hast, daß Deine Tochter Mangel leidet, läßt sich da schon etwas machen. (Aber dazu brauchst Du anwaltliche Hilfe.)

  • 0
    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Nein, Du darfst nur bezahlen.

    Was Deine Ex damit macht, geht Dich nix an.

  • 0
    Antwort von gertrude2 gertrude2

    dein anwalt kann die gehaltnachweise verlangen und die müssen auch zugeschickt werden. dann wird das mit der düsseldorfer tabelle verglichen

    Kommentar von gertrude2 gertrude2gertrude2

    habe die frage nicht richtig durch gelesen...sorry

  • 0
    Antwort von babymarco73 babymarco73

    eigentlich nicht,es sei denn er verzockt es

    Kommentar von barbara1984 barbara1984

    wieso er? es soll auch frauen geben, die sich in solchen situationen nicht korrekt verhalten... ;.)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.