Pandemiehelfer sind in einem Betrieb die ausgebildeten Ersthelfer. Sie bekommen Kompetenzen z.B. bei der Eingangskontrolle und am Arbeitsplatz, sie können u.a. die Weisung erteilen, die Temperatur zu messen oder nach Hause zu gehen bzw. einen Arzt aufzusuchen.
Irgendwie glaube ich es nicht, dass es arbeitsrechtlich zulässig ist, mich von medizinischen Laien begutachten zu lassen. Was könnte der gesetzliche Hintergrund sein?
Wieso die Kollegen kucken doch nur, die Zunge brauche ich nicht herausstrecken.
Blödsinn! Was sollen sie denn sehen können, ohne eventuelle Symptome zu verifizieren?
Es ist wohl so, dass ein Krisenstab vorher mitteilen muß das eine P. vorliegt und auch über die erforderlichen Maßnahmen entscheidet. Hierzu gehört auch die Eingangskontrolle. Wie die Kontrolle von Symptomen gemacht werden soll, weis ich allerdings nichts.
Also Augen zukneifen und Mundhalten ist dann sicher verdächtig.
Ich glaube, Du verwechselst etwas. Nicht jede Grippewelle ist eine Pandemie. Diese wird amtlich festgestellt und erst dann treten besondere Pläne und Schutzmaßnahmen in Kraft.