Wie sieht das rechtlich aus? Ich nehme ein digitales Wallpaper eines Prominenten, weil ich Fan bin, gehe in ein Fotogeschäft und lasse mir davon ein Poster machen (zum privaten Gebrauch, kein Verkauf!), das ich an die Wand meines Zimmers hänge. Wer kann mir dafür an die Karre fahren? Der Prominente? Der Fotograf des Fotos? Der Webmaster, von dessen Site ich das Foto runtergeladen hab? Alle drei? Bitte nur Antworten, die auch brauchbar sind. Wachsweiche Wahrscheinlichkeiten kann ich selber in meiner Glaskugel nachschauen...!!! ;o)
Darf ich von einem digitalen Wallpaper aus dem Net ein Foto machen lassen?
Antworten (4)
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
RealSausiRealSausi
Eine Vervielfältigung auf diesem Wege könnte schon ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein. Es kommt aber darauf an, welches Schutzrecht bei dem Bild überhaupt anzwenden ist. Das ist sehr schwierig zu beurteilen. Angenommen es zeigt Deinen Promi auf dem roten Teppich bei einer Preisverleihung. Da wäre es schwer, ein Urheberrecht geltend zu machen. Wenn es aber ein Studiophoto ist mit Garderobe, Requisiten und Brimborium sieht das wieder anders aus.
Aber es gilt auch immer: wo kein Kläger, da kein Richter. Selbst wenn ein Rechteinhaber Kenntnis von Deiner "Tat" erhielte, wäre m.E. nicht zu erwarten, daß er rechtliche Schritte einleitete. Und wenn, würde das Gericht das wohl wegen Geringfügigkeit einstellen. Du hast ja keinen Handel damit betrieben, somit ist kein Schaden entstanden.
Langer Rede kurzer Blödsinn: Ich würd´s machen.
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1Antwort von
fraufringsfraufrings
Frage einen Anwalt.
Es wird wohl niemand in deiner Wohnung nachsehen kommen. Ansonsten möchte ich dir mitteilen, dass hier meist schwammige Antworten kommen. Und Paragraphen kann man bestimmt auch selbst googlen.
Kommentar von
Candyman712Candyman712 ...das setzt voraus, dass man das Juristenkauderwelsch auch so interpretieren kann, dass es von einem Normalsterblichen aufgenommen, verstanden und verdaut werden kann...!! X)
Kommentar von
fraufringsfraufrings Naja, wenn du selbst einen anrufst kannst du nachfragen. Es gibt aber auch kostenlose Plattformen bei denen Anwälte auskünfte geben. oder ähnliche Fragen schon vorgekommen sind.
Aber ich darf jetzt mal sagen, dass du für private Zwecke nachgemachtes Material nicht drankommst. Wenn das Wallpaper zum Beispiel zum kostenlosen Download bereitstand und du dann nur für dein Wohnzimmer eine Anfertigung hast machen lassen. Wie gesagt, das kann ja keiner nachverfolgen.
Kommentar von
Candyman712Candyman712 Vielen Dank, so in die Richtung hab ich mir das auch gedacht.
Kommentar von
fraufringsfraufrings gern geschehen. Viel Spaß mit deiner Anfertigung.
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Danke,Sausi, das ist im Grossen und Ganzen auch das,was ich mir so aus dem Bauch heraus gedacht hatte.