Darf ich vom Gläubiger (Privatperson) eine schriftl. Empfangsbestätigung meiner Zahlung verlangen?

5 Antworten

Hallo ihr Lieben!! Danke für die schnelle Antwort! Es ist alles vertraglich festgehalten. Von Anfang an wollte sie mir ihre Bankdaten nicht geben, habe jetzt den ganzen Morgen damit verbracht, sie auf zu fordern, mir eine schriftliche Bestätigung zu schreiben, jedoch meint sie nichts machen zu müssen und droht mir weiter mit einem Anwalt. Ich werde es jetzt per Einschreiben versuchen - was, wenn das auch nichts hilft?

Soll sie ruhig einen Anwalt beauftragen. Der kann auch nichts machen, weil du bereits deine Zahlungswilligkeit signalisiert hast. In Zukunft: nur noch alles schriftlich machen, keine mündlichen Vereinbarungen!

Wenn deine Vermieterin sich weigert dir die Zahlung der 50 Euro durch eine Quittung zu bestätigen, dann droh damit sie wegen Unterschlagung anzuzeigen. Das wird sie nicht riskieren, es sei denn, sie ist so abgebrüht, dass sie tatsächlich die 50 Euro unterschlagen will. Du kannst verlangen, dass sie eine Zahlungsmöglichkeit (zum Beispiel Überweisung auf ihr Konto oder Barzahlung gegen Quittung) einräumt. Dass du das Geld ohne einen Nachweis zu haben, bar in ihren Briefkasten steckst, kann sie nicht verlangen und das würde ich dir auch nicht empfehlen.

Schreibe ihr nochmal, sie soll dir eine Quittung für die 50 € und ihre Bankdaten schicken , damit du monatlich den Betrag von. Xxxx überweisen kannst.

Auf jeden Fall kein Bargeld mehr ohne Empfangsbestätigung abgeben! Wenn sie dir übel will, kann sie behaupten, das Geld nie bekommen zu haben.

Jetzt ein Schreiben aufsetzen (Einschreiben *mit* Rückschein!), dass du gewillt bist, die monatlichen Raten zu zahlen. Dazu benötigst du die Bankverbindung.

Wenn sie das nicht will, soll sie halt an einem bestimmten Tag im Monat bei dir das Geld abholen und eine Quittung ausstellen.

Was kann ich tun?

In Zukunft auf keinen Fall das Geld einfach so ohne Quittung einwerfen. Wenn sie es dir im Nachhinein nicht bestätigen will, kannst du wohl kaum etwas dagegen tun, wenn du dafür keinen Zeugen hast. Wurde denn die Übernahme der Küche und die Ratenzahlung schriftlich festgehalten?