robbieh549i am 19.06.2008 um 0:04 Uhr

Solange du niemanden störst kannst machen.
GerdaG am 19. Juni 2008 00:20 falsch
wieso falsch? Wenn ich in meinem Haus (natürlich nicht innerhalb einer Mietgemeinschaft meine Waschmaschine nachts laufen lasse oder bade oder dusche gibt es doch keine Probleme...
Vollkommen richtig. Solange ich niemanden störe kann ich in meinem Haus das machen solange ich Lust dazu habe. Grosse Hotels machen das sowieso.

Was soll hier die Frage nach Gesetzen? Wichtiger ist doch die Mietergemeinschaft! (die Betonung liegt auf Gemeinschaft!) Vernünftige Menschen können das unter sich ausmachen und brauchen nicht die Hilfe des Gesetzes.
Das Duschen, solange es sich im zeitlichen Rahmen hält, kann dir zwar keiner verbieten, aber wenn es um den Hausfrieden geht...
Stell dir mal vor du wohnst in einem Mehrfamilienhaus das ziemlich hellhörig ist und wo man die Wasserleitungen sehr stark hört. (ich weiß wovon ich rede! :-P)
Du kommst daher und willst nachts um halb vier unbedingt Duschen. Dann legst du dich pennen. Der unter dir hat Frühschicht und ist durch dein Duschen aufgewacht. Er denkt sich, zum pennen komm ich eh nicht mehr richtig, also steh ich gleich auf, weil die halbe Stunde früher macht das Kraut auch nicht mehr fett. Was macht er die halbe Stunde? Duschen!
Und so zieht sich das weiter über vier Mietparteien. Schon ist die Nachtruhe für jeden dahin!
(gut, das war jetzt etwas überzogen, aber wäre vorstellbar!)
Wenn einer anfängt seine Egoismen durchsetzen zu wollen sehen die anderen sehr schnell auch keine Gründe mehr zur Rücksichtnahme und der Hausfrieden ist schnell hinüber. Jeder ärgert sich über den anderen, weil der seinen Fernseher zu laut hat, unter Tags seine Wohnung in eine Disko verwandelt, nachts die Waschmaschine laufen lässt, die Türen zuschlägt oder sonstiges.
Nur kann ja keiner mehr was sagen, da er selber nicht gerade Rücksichtsvoll ist.
Da ist der Hausfrieden sehr schnell im Ar... und ein miteinander reden ist auch unmöglich geworden.
Alles nur weil einer angefangen hat mit Gesetzen zu kommen und dadurch, ohne weitere Rücksichtnahme, seine Egoismen durchsetzen will.
In einem Haus mit mehreren Mietparteien treffen nun auch mal verschiedene Interessen aufeinander.
Du bist länger auf, solltest aber zu später Stunde doch Rücksicht nehmen auf die, die früher raus müssen.
Natürlich sollten die dann auch Rücksicht nehmen und den Tag nicht gleich mit voll aufgedrehtem Radio beginnen. ;-)
super argumentiert....DH und Kompliment
Im Zuge der Gesellschaftlichen ENtwicklung ist mittlerweile in Ausnahmesituationen auch das Waschen nach 22 Uhr erlaubt. Bei Schichtdienstlern zum Bsp. Wer also Aufgrund seiner Arbeit keine andere Zeit hat zum Waschen der darf auch nach 22 Uhr die Maschine laufen haben.
Sehr bunter Anwortenkatalog bisher. ;)
Die Antwort ist ganz einfach: Ab 22 Uhr ist Nachruhe, wenn du durch -was auch immer- jemanden in seiner Ruhe belästigst, dann darfst du es nicht... Wenn du im Wald wohnst und weit und breit niemand ist, kannst du so viel waschen wie du willst... im MFH dürfte das problematisch werden... ist klar ne... ;)
Wieselchen1 am 19. Juni 2008 00:14 Duschen ist erlaubt. Gehört zur normalen Nutzung der Wohnung. Solange du kein dreiStundenDuschgang mit lautem Gesang daraus machst, darf dir das nicht verboten werden.
LG
Wieselchen

Jepp, darfst Du. Allerdings zwischen 22h u. 6h nur für 30min. Und dabei besonders laut sein, wie zb. singen darfst Du dabei nicht.

Ab 22 Uhr ist Nachtruhe. Sofern du nicht in einem eigenen Haus wohnst, würde ich es einfach schon aus Respekt vor deinen Nachbarn unterlassen. Ich hatte auch mal einen Spinner über mir, der meinte, dass es okay sei, um 2 Uhr nachts zu waschen. Ich habe ihn höflich (und stinkwütend) darauf aufmerksam gemacht...

Nein.
Wieselchen1 am 19. Juni 2008 00:13 Doch, duschen schon.
LG
Wieselchen
was das duschen betrifft gibt es sehr eindeutige gerichtsurteile in deutschland, die das duschen als hygienische maßnahme sehen und die man dir nicht verbieten darf. also ein definitives ja zum duschen in der nacht, da es bereits seit 2001 kein gesetz mehr mit der 22-uhr-regelung gibt.
was das ganze mit der waschmaschine betrifft gibt es etwas szwigespaltene meinungen. einerseits kann das schleudern sehr lärmbelästigend sein, andererseits gibt es leute die den vorzug von nachtstrom nutzen und ähnlich wie gerichtsurteile zu geschirspühlmaschinen (die eindeutig zu akzeptablen und tollerierbaren Wohngeräuschen gehört) diese auch nachts nutzen können, eben wie das beipiel mit den nachtarbeitenden leuten. im grunde würde ich sagen, einfach mal ausprobieren, denn die polizei muss mindestens einmal verwarnen, bis es konsequenzen bei der lärmbelästigung gibt.
...sehr interessante Antworten - ob das robbieh549i weiterhelfen wird?
bitmap am 19. Juni 2008 00:31 Hilft ihm/ihr deine Antwort weiter?
...war das eine Antwort von mir? Ich habe keine Lösung für die Frage, wollte nur mal anmerken, wie unterschiedlich doch die Meinungen zu einer auf den ersten Blick scheinbar einfachen Fragestellung sein können. das war doch keine Kritik an den Antworten, schon gar nicht an deiner so nett formulierten....im übrigen habe ich bereits meine Meinung dazu kundgetan (siehe weiter oben)
bitmap am 19. Juni 2008 00:42 Sorry, da hab ich wohl zu so später Stunde was in den falschen Hals bekommen. Es klang für mich zwischen deinen Zeilen schon ein wenig so wie ''Alle wollen was dazu schreiben, aber keiner hat so richtig Ahnung.''.
Vielleicht hilft ihm/ihr schon unser Interesse und der Wille zu helfen. ;-)
no problem....ich finde es nur sehr interessant, wie die Meinungen doch so weit auseinander gehen. Aber immerhin läßt sich aus so vielen Kommentaren vielleicht auch ein Trend erkennen, der dem Frager letztendlich weiterhilft. Wäre ja gut. Gute Nacht.

Es gibt nicht für alles Gesetze und Verordnungen.
In vielen Dingen des täglichen Lebens hilft einfaches Nachdenken. In diesem Fall z.B. ''Wie würde ich es empfinden, wenn ich schlafen will und mein Nachbar lässt die Waschmaschine rumpeln?''
Bei ca. 5 min Duschen wird (hoffentlich) kein Nachbar ausrasten, aber nachts ne halbe Stunde duschen und dabei noch singen (weils so schön schallt) sollte man begreiflicherweise unterlassen.

Kommt immer darauf an wie laut deine Waschmaschine ist.
Eddy21 am 20. Juni 2008 10:08 Nach neuestem Recht,gilt die Regelung gar 24 Stunden ! Es kommt darauf an ob es einen wichtigen Grund gibt nachts zu waschen ! Wer z.Bsp. Pflegebedürftige in der Familie hat wird schwerlich daran zu hindern sein !
Die Lautstärke wird nicht einmal gemessen !

Duschen darfst du zu jeder zeit, aber die WAschmaschine muss spätestns um 22.00 fertig sein, obwohl ein neus Gestz draussen ist, welches besagt, dasman zu jeder TAgesund nachtszeit die Polizei rufen kann wenn man sich belästigt fühlt!
bitmap am 19. Juni 2008 00:13 ''obwohl ein neus Gestz draussen ist, welches besagt, dasman zu jeder TAgesund nachtszeit die Polizei rufen kann wenn man sich belästigt fühlt!''
Welches Gesetz meinst du? Deine Angaben sind ziemlich unkonkret.
Dini1 am 23. Juni 2008 00:16 es gibt ein Gestz was die Ruhezeiten (mittagszeit und NAcht ruhe) abgeschafft hat! das ist das neue gestzt seit dem das abgeschafft wurde kannst du zu jeder TAges und Nachtzeit die Polizei rufen! So hab ich das zu mindest vor einem Jahr gelesen!

Darfst Du auf keinen Fall LG Klaus
Wieselchen1 am 19. Juni 2008 00:13 Doch, Duschen darf man.
LG
Wieselchen
Klaus0808 am 19. Juni 2008 00:24 Besserwisserin grins, hast ja recht
das ist die einzig wahre Antwort..