Bleiben Sie nicht allein mit Ihrer Erfahrung. Informieren Sie Vertrauenspersonen, Kollegen und Ihren Vorgesetzten.
Handeln Sie möglichst schnell, so dass sich beim Stalker keine Gewohnheit aufbaut. Von alleine hört er meist nicht auf.
Teilen Sie dem Stalker einmalig ausdrücklich mit, dass Sie keinen Kontakt wünschen. Gut ist es, wenn Sie dies schriftlich per Einschreiben oder vor Zeugen tun. Gehen Sie danach nicht mehr auf E-mails, SMS und andere Kontaktversuche ein. Versuchen Sie nicht, ihn zur Einsicht zu bewegen oder von ihm Verständnis für Ihre Reaktion zu bekommen.
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. (Wenn Sie den Täter nicht kennen, dann gegen Unbekannt). Bestehen Sie zumindest auf ein Protokoll, wenn die Polizei Sie abweist bzw. keine Notwendigkeit sieht, zu handeln.
Hilfe bei Stalking finden Sie auch bei einem Rechtsanwalt, der Erfahrungen mit Stalkern hat. Besprechen Sie mit ihm, inwieweit eine Anzeige, eine Unterlassungsverfügung oder ein Belästigungsverbot ein geeigneter Weg ist.
Beantragen Sie eine Fangschaltung, wenn Ihr Stalker Sie durch Telefonanrufe terrorisiert. Beantragen Sie außerdem eine Geheimnummer. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Stalker immer über Ihren jeweiligen Aufenthaltsort Bescheid weiß, obwohl er das eigentlich nicht wissen kann, dann denken Sie daran, dass es heute möglich ist, Ihren Standort im Internet ausfindig zu machen, wenn Sie ein Handy haben und dem Stalker Ihre Rufnummer bekannt ist. In diesem Fall Ihre Rufnummer ändern, indem Sie sich eine neue Telefonkarte holen oder sich eine neue Rufnummer geben lassen.
Notieren Sie sich jeden einzelnen Schritt des Stalkers. Sie benötigen diese Beweise für ein mögliches straf- bzw. zivilrechtliches Verfahren.
Ich korrigiere, es heißt "einstweilige Verfügung."