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Darf ich verbote auch bei einer Mietwohnung aussprechen?

Frage von Emmavonundzu Emmavonundzu

Mein Freund und ich haben ein Problem, seine Ex stalkt ihn und mich dadurch ja gewisser maßen auch.....

Wir haben seit einer Woche endlich eine neue nummer, nur hat sie das nun noch mehr dazu angetrieben hier vor der tür zu stehen.

Wir haben einen kleinen vorgarten, wo auch der weg zur tür lang geht. Das ganze ist nicht sehr breit, ca. 2 meter. Nein also breit ist es, der vorgarten zieht sich über die ganze vorderseite des hauses, aber das stück von der pforte bis zur tür ist nicht breit. SO! Darf ich sie von diesem stück runterschmeißen? Es gehört zwar dem vermieter aber im endeffekt zahlen wir ja dafür oder? Und wenn sie nicht verschwindet kann ich dann die polizei anrufen?

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Antworten (19)

  • 5
    Antwort von Lunanie Lunanie

    Stalking ist auch in Deutschland strafbar. Du darfst sie des Grundstücks verweisen und auch die Polizei anrufen, wenn sie nicht spurt.

    Sollte gar nichts mehr helfen, zeigt sie wegen Belästigung/Stalking an. Meist hilft schon das. Wenn es dann immer noch nicht besser wird, könnt ihr versuchen eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

  • 4
    Antwort von JinxValentine JinxValentine

    Du kannst sie wegen Belästigung anzeigen, wobei es hilfreich ist, wenn ihr auch z.B. Nachbarn als Zeugen hättet, und er kann eine gerichtliche Verfügung beim Amtsgericht erwirken, dass sie sich ihrem Ex nicht mehr nähern darf. Ich bin mir nicht sicher ob da eine vorherige Anzeige zwingend notwendig ist. Da müsstest du mal unter "gerichtliche Verfügung" recherchieren oder dich einfach beim Gericht erkundigen. Siehe hier : http://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4ufiger_Rechtsschutz

    Kommentar von JinxValentine JinxValentineJinxValentine

    Ich korrigiere, es heißt "einstweilige Verfügung."

    Kommentar von tonks1976 tonks1976tonks1976

    ist keine vorherige anzeige nötig

  • 4
    Antwort von tonks1976 tonks1976

    du kannst deinen vermieter bitten ein haus und hofverbot auszusprechen...

    spreche ganz offen darüber dass es sich um stalking handelt und man nie weiß was als nächstes passiert...

    anzeige bei der polizei würd ich auch machen

    stalking ist strafbar!

    Hier auch mal ein paar tipps, wie man sich bei stalking verhält

    http://www.deutsche-stalkingopferhilfe.de/?page=809

  • 4
    Antwort von holsch holsch

    anzeige, anders geht es nicht, aber nicht du, sondern dein partner sollte das tun

    Kommentar von Emmavonundzu Emmavonundzu

    wir könnten es ja auch beide tun oder?

    Kommentar von holsch holschholsch

    warum nicht, aber der bezug zu deinem partner macht das deutlicher

  • 4
    Antwort von Slizia Slizia

    Brauchst du gar nicht. Wenn sie zu penetrant wird (und das scheint ja gegeben), dann mach eine Anzeige wegen Belästigung. Erstmal passiert ihr nichts, sie wird nur angemahnt, das zu unterlassen, aber bei den meisten Stalkern hat das schon heilsamen Wirkung.

    Kommentar von Emmavonundzu Emmavonundzu

    danke für die antwort. Und was passiert dann wenn sie nicht aufhört. Das geht nämlich nun schon sehr sehr lange so :(

    Kommentar von JinxValentine JinxValentineJinxValentine

    Einstweilige Verfügung erwirken. Siehe meine Antwort.

    Kommentar von Slizia SliziaSlizia

    Ganz genau, Valentine

  • 3
    Antwort von romeo27 romeo27

    das kannst du garantiert machen! viel erfolg!

    Kommentar von Emmavonundzu Emmavonundzu

    danke

  • 2
    Antwort von InfoDieter InfoDieter

    Du und dein Freund habt auf Grund des Mietvertrages zumindest ein Mitbesitz auch auf dem Grundstückteil, welches zum Zugang zu eurer Wohnung (in diesem Fall also dem Vorgarten) dient. Da diese Ex-Freundin ja offenbar diesen Zugang benutzt um gegen euch Stalking zu betreiben, habt ihr auch das Recht dieser Frau ein Hausverbot zu erteilen. Falls diese sich dem Hausverbot widersetzt könnt ihr Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gemäß § 123 Abs.1 StGB) erstatten.

    Auch besteht unabhängig vom einem Hausverbot die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Stalking (§ 238 Abs.1 BGB).

    Zivilrecht habt ihr die Möglichkeit gegen diese Frau eine einwilligen Verfügung beim zuständigen Amtsgericht mit dem Ziel auf Unterlassung von weiterer Belästigungen zu beantragen.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    "Strafanzeige wegen Stalking (§ 238 Abs.1 BGB)."

    Du meinst wohl StGB :D

    Kommentar von InfoDieter InfoDieterInfoDieter

    Ja ganz richtig Aronphoenix, da habe ich mich verschrieben.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Kommt vor^^

  • 2
    Antwort von Stan82 Stan82

    Solange es Teil eurer Mietsache ist, übt ihr das Hausrecht aus und dürft dem Eindringling Hausverbot erteilen. Sollte es ein von mehreren Mietern gemeinsam genutzter Bereich sein, müsst ihr euch an den Vermieter wenden, damit er ein solches Verbot verhängt.

    Kommentar von Emmavonundzu Emmavonundzu

    zum glück ist das nur die tür zu unserer wohnung

  • 2
    Antwort von user1269 user1269

    zu stalking gibts auch hier einen guten Artikel: www.online-nachgefragt.de

  • 2
    Antwort von SoldatSchwejk SoldatSchwejk

    Darfst Du den Vorgarten laut Mietvertrag mitnutzen? Wenn ja, dann gibt es überhaupt kein Problem.

  • 2
    Antwort von gegnhang gegnhang

    sobald sie da steht, fotografiere sie und rufe dann sie Polizei, jedes Mal, wenn sie das macht! Galub mir, das macht die nicht oft. Hört sie trotzdem nicht auf, gehst du zu Amtsgericht und läßt Dir eine Bannmeile geben, wenn sie sich daran nicht hält, gehts ab ins Kittchen.

  • 2
    Antwort von maske1 maske1

    vielleicht tut´s erst auch mal ein eimer wasser übern kopf.

    Kommentar von Emmavonundzu Emmavonundzu

    und dann bekomme ich ärger?!

    Kommentar von Lunanie LunanieLunanie

    Solange das Wasser nicht gefroren ist und ihr eine Gehirnerschütterung verpasst ;D wüsste ich nicht warum du Ärger bekommen solltest.

  • 2
    Antwort von frankenmadla frankenmadla

    selbstverständlich darfst du das.

  • 1
    Antwort von HSV1887 HSV1887

    Bleiben Sie nicht allein mit Ihrer Erfahrung. Informieren Sie Vertrauenspersonen, Kollegen und Ihren Vorgesetzten. Handeln Sie möglichst schnell, so dass sich beim Stalker keine Gewohnheit aufbaut. Von alleine hört er meist nicht auf. Teilen Sie dem Stalker einmalig ausdrücklich mit, dass Sie keinen Kontakt wünschen. Gut ist es, wenn Sie dies schriftlich per Einschreiben oder vor Zeugen tun. Gehen Sie danach nicht mehr auf E-mails, SMS und andere Kontaktversuche ein. Versuchen Sie nicht, ihn zur Einsicht zu bewegen oder von ihm Verständnis für Ihre Reaktion zu bekommen. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. (Wenn Sie den Täter nicht kennen, dann gegen Unbekannt). Bestehen Sie zumindest auf ein Protokoll, wenn die Polizei Sie abweist bzw. keine Notwendigkeit sieht, zu handeln. Hilfe bei Stalking finden Sie auch bei einem Rechtsanwalt, der Erfahrungen mit Stalkern hat. Besprechen Sie mit ihm, inwieweit eine Anzeige, eine Unterlassungsverfügung oder ein Belästigungsverbot ein geeigneter Weg ist. Beantragen Sie eine Fangschaltung, wenn Ihr Stalker Sie durch Telefonanrufe terrorisiert. Beantragen Sie außerdem eine Geheimnummer. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Stalker immer über Ihren jeweiligen Aufenthaltsort Bescheid weiß, obwohl er das eigentlich nicht wissen kann, dann denken Sie daran, dass es heute möglich ist, Ihren Standort im Internet ausfindig zu machen, wenn Sie ein Handy haben und dem Stalker Ihre Rufnummer bekannt ist. In diesem Fall Ihre Rufnummer ändern, indem Sie sich eine neue Telefonkarte holen oder sich eine neue Rufnummer geben lassen. Notieren Sie sich jeden einzelnen Schritt des Stalkers. Sie benötigen diese Beweise für ein mögliches straf- bzw. zivilrechtliches Verfahren.

  • 1
    Antwort von Loktren1959 Loktren1959

    Da würde ich mich absichern und mit meinem Vermieter darüber reden daß der eventuell ein Haus u. Hofverbot ausspricht. Nutzt das nichts, hast du immer noch die Nöglichkeit die Sache bei der Polizei anzuzeigen !

  • 1
    Antwort von Seegeist Seegeist

    Das ist ein Fall für die Polizei! Vom Grundstück kann sie nur der Vermieter vertreiben durch ein entsprechendes Verbot. Das Hausrecht für das Grundstück kannst Du nur ausüben, wenn im Mietvertrag Dir ausdrücklich das Grundstück vor dem Haus zur Nutzung schriftlich überlassen wurde. Mach Dir keinen zusätzlichen Ärger und ruf einfach die Polizei!

  • 1
    Antwort von FH0815 FH0815

    Aus eigener Erfahrung lautet mein Rat: Lass Sie stehen! Stalker wollen Aufmerksamkeit! Wird ihnen diese entzogen, trollen sie sich. Einstweilige Verfügungen klären das Problem nur bedingt, also in diesem Falle ggf., dass sie nicht mehr auf dem Weg steht, sondern auf dem Weg gegenüber zum Bsp.! Jedoch bekäme sie Aufmerksamkeit. Strafanzeige ist albern. Wird der Staatsanwalt "Mangels öffentlichen Interesses" einstellen. In Deutschland ist vieles Strafbar, was nicht bestraft wird. -Leider-

  • 1
    Antwort von jojos2331 jojos2331

    das erinnert mich irgendwie an Rose von "two and half men" xD

    Kommentar von enibas2010 enibas2010enibas2010

    Rose ist aber auch irgendwie süß!

    Kommentar von jojos2331 jojos2331jojos2331

    ja so ne stalkerin hätt ich auch gern :D

    Kommentar von Emmavonundzu Emmavonundzu

    Diese Frau hingegen ist gar nicht süß :-/

  • 0
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Du musst dienen Vermieter fragen ob er ein Hausverbot erteilt.

    Du bist nicht berechtig das auserhalb deiner WOhnung zu mahcnen, wenn es dir nicht ausdrücklich erlaubt wurde.

    ALso den Vermieter anrrufen, nachfragen und wenn der ja sagt machen. Dann kannst du auch die Polizei holen.

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