Hallo
Meine Cousine hatte ein WochenendSeminar als fotografin. Hatte dann meine Tochter fotografiert. Und nun ungefragt ein Foto meiner Tochter im Internet veröffentlicht. Kann ich das verbieten lassen? Ich bat sie bereits zweimal es wegzumachen. Sie reagiert aber nicht. Wie kann ich es noch verbieten lassen?
Klar kann man das verbieten lassen, ohne deine Zustimmung, hat man nicht das Recht Bilder zu veröffentlichen... notfalls kannst du auch zur Polizei gehen, da bist du vollkommen im Recht, aber versuch doch mal dort anzurufen!

Das Kind hat ein Recht am eigenen Bild und kann das verbieten lassen. Du als Erziehungsberechtigte(r) kannst also notfalls einen Anwalt einschalten, um die Bilder zu entfernen!
z95959599 am 31. August 2009 09:37 Nicht nur notfalls, du kannst das und das geht am schnellsten!!! Und die Kosten der Inanspruchnahme des Anwalts muss auch die Cousine tragen. Also was hindert dich es zu tun?

schreib den Admin der Seite an....er wird es dann wohl auch löschen, wenn du ihn das alles erzählst!
z95959599 am 31. August 2009 09:26 Und wenn er es nicht tut??? Machst du dann Bitte, Bitte? Du hast schließlich Rechte, also nutze sie!
kikkerl am 31. August 2009 09:27 wenn sie selber der admin ist, kannst nur ewentuell gerichtlich vorgehen wenn dir das nicht passt. mehr nicht
z95959599 am 31. August 2009 09:29 Völliger Blödsinn! Gerichtlich Vorgehen!?! Weißt Du egentlich wie lange der Klageweg am Amtsgericht dauert? Minimum 1 Jahr! Und bis zum Urteil (gegen das sie Berufung einlegen kann) bleiben die Bilder dann online! Das Einzige das schneller geht ist eine einstweilige Verfügung!
Das ist so nicht ganz richtig. Es geht ja nicht um Schadensersatz etc., sondern um eine einstweilige Anordnung - das geht bei eindeutigen Sachen immer schnell. Dann müsste nämlich der andere Teil klagen, und die Klage würde wohl abgewiesen.
ja kannst du. sie einfach anschreiben oder drauf hinweisen.
zur not schreib den webmaster/hoster an, von der seite.

Du hast die rechte am bild als erziehungsberechtiger in vertretung für dein kind damit darf deine cusine nur bilder veröffentlichen wenn sie von dir ein einverständnis hat bzw muss diese nach aufforderung entfernen.

Natürlich kannst du das verbieten. Wenn du es nicht genehmigt hast hat sie kein Recht dazu und macht sich sogar strafbar damit. Es gibt anwälte die deswegen Abmahnungen rausschicken, wenn du sie nicht dazu bekommst das zu entfernen, kannst du dich von einem Anwalt beraten lassen, aber der Familienfrieden ist damit futsch!

ja, das kannst du. es gibt neben dem urheberrecht, das beim fotografen liegt, auch immer das recht am eigenen bild, das bei den abgelichteten personen liegt. ausnahmen gibt es natürlich bei großen veranstaltungen, wenn z.b. bei einem konzert in die menge fotografiert wird. wenn sie dir allerdings geld gegeben hat, damit sie dein kind fotografieren darf, hast du diese rechte abgetreten.
Drohe im Namen Deiner Kinder doch mal mit einer Klage und setze ihr eine Frist.
es gibt das sogenannte Recht am eigenen Bild. Darauf kannst Du Dich berufen. Ist allerdings schwierig, weil sie ja die Fotos gemacht hat, damit wäre das Urheberrecht schon mal nicht gegeben. Am besten fordere sie nochmals auf mit einer Frist und dann wenn es dann nicht geht, leite weitere rechtliche Schritte ein, allerdings liegt das Copyright bei ihr, aber recht am eigenen Bild, wenn Deine Tochter drauf ist, hast Du schon.
Selbstverständlich kannst du dies verbieten! Ich würde es im übrigen auch nicht haben wollen wenn Bilder von meinen Kindern einfach mal so ins Internet gestellt würden. Egal ob von der Verwandschaft oder wehn auch immer!
Natürlich kannst Du fordern das die Kinder aus dem Internet genommen werden (Einzelaufnahmen). Bei Gruppenfotos gibt es je nach Veranstalter eigene Regeln, aber Du hast ein Recht auf Anonymität und Datenschutz.

Sie dürfen auf jeden Fall. Persönlichkeitsrecht!

Du darfst schon, keine Frage. Aber was hast Du gegen die Bilder? Das verstehe ich nicht...

Wenn das Bild mit Namen beschriftet ist, ist die Sache klar -> anfechtbar! Sollte es aber einfach ein "anonymes" Bild sein, also ohne Name, dann bin ich nicht so sicher.
Du kannst sogar über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung erwirken aufgrund derer der Verbreiter der Fotos zur sofortigen Einstellung der Verbreitung gezwungen wird, da sonst empfindliche Strafe droht!