die mutter meines sohnes verweigert mir meinen sohn zu sehen. darf sie weit weg ziehen, und ich mein sohn nicht mehr sehen????? sie schreibt mir zurzeit immer: ich bin bald weit weg mit meinen kind, viel spaß du wirst ihn nicht mehr sehen. ich habe nur die annerkennung gemacht, was kann ich tun????

geh zum Anwalt, vorerst zum Jugendamt.... Ja sie darf wegziehen. Nein sie darf dir das Kind nicht vorenthalten!

Normalerweise hast du doch ein Recht darauf, dein Kind zu sehen, es sei denn, sie konnte eine einstweilige Verfügung gegen dich erwirken, weil du irgendwie strafrechtlich aufgefallen bist. Aber so weit ich weiß, hast du bis zu einem bestimmten Alter deines Kindes das Recht, es an bestimmten Tagen in der Woche zu sehen. Vorsicht: Wenn sie ins Ausland zieht, sieht die Sache ganz anders aus!

Dir steht das Sogenannte Umgangsrecht zu. Infos gibt es beim Jugendamt.
Ist sie schon weg? Meine Ex ist 650 KM weit mit meinem Sohn verzogen am 01.10.2007: Offizielle Begründung: Der Job! Wegen dem Unterhalt ließ sie aber schon vier Monate später schreiben, sie arbeite wegen der Betreuungsbedürftigkeit meines inzwischen 3 Jahre alten Sohnes noch nicht wieder! Das tut sie übrigens noch immer nicht (Dezember 2008!!!) Nächstes Jahr hat sie´s angeblich vor!!! WARUM ALSO IST SIE SCHON AM 01.10.07 verzogen, nachdem sie vorher ein halbes Jahr den Anhörungstermin verzögert hat??? Clever, oder? Eiskalt, krank und schrecklich für meinen Sohn, wohl eher! ...aber wen interessiert das schon? An den Vater muß er nach über 2 Jahren jetzt wieder "gewöhnt" werden! WO LEBEN WIR EIGENTLICH?
hi also als allererstes find ich es immer wieder übel wenn eltern oder ein elternteil den persönlichen krieg über das kind asträgt!!wenn bei euch gemeinsames sorgerecht besteht darfst du dein kind sehen wie du möchtest natürlich immer rechtzeitig der mutter sagen wann dan sie darf wegziehen aber es darf nicht soweit sein das du das kind nicht mehr ereichen kannst sonst ist sie durchaus dazu verpflichtet dir das kin regelmässig zu bringen geh zu einem anwalt un zm jugendamt un mach das deutlich die werden immer zum wohle des kindes entscheiden das zält als erstes
frag doch mal beim jugendamt nach sie darf nur eine gewisse km zahl weit weg ziehen
Nur zur Info an alle. Sollte die Ex das Kind wie in diesem Fall , das Besuchsrecht verweigern was sie nie darf ohne bestimmten Grund, kann es auch so passieren das die Mutter ein Strafgeld bis zur Höhe ...?? bezahlen muss. Den ein Kind hat das Recht auch beide Elternteile und darf niemals vom andren unterbunden werden. Sie mal im Internet " Guter Vater nach der Scheidung".
Gruß

Das Jugendamt wird dazu genauere Auskunft geben können. Bewahre diese Nachrichten von ihr auf, sie sind auch im Streitfall recht aufschlussreich für Jugendamt oder Gericht.

Sie muß dir die Möglichkeit geben, im gesetzlichen Rahmen dein Kind zu sehen. Daß heißt aber, daß du dafür zuständig bist, die Entfernung zurückzulegen, sie muß ihn dir nicht bringen. Ich würde mich erst einmal in aller Ruhe mit dem Jugendamt über deine Rechte und Pflichten informieren, und dann ein Gespräch mit ihr suchen, damit im Sinne von eurem Sohn alles friedlich geregelt werden kann.