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Darf ich urlaub nehmen wenn ich plötzlich zum zahnarzt muss?

Frage von Sun18 Sun18

hallo, ich arbeite seit mai 2010 als bauhelferin und das bis oktober 2010. und ich möchte urlaub machen weil ich plötzlich zum zahnarzt muss, da die weisheitszähne gezogen werden müssen. hab ich das recht urlaub zu machen? oder darf er verfallen? oder darf der chef nein sagen und mit der kündigung drohen, wenn ich keinen krankenschein bringe?

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Antworten (12)

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    Antwort von michi024 michi024

    wieso willst du dafür urlaub nehmen? wenn es ein notwendiger eingriff ist steht dir dafür eine krankmeldung zu und bei dieser darf dein chef dich nicht kündigen! frag ihn wann es ihm am besten passt das du mal 2 tage nicht da bist und dann mach einen termin! p.s.: wenn du eh nur noch bis oktober dort bist, warum lässt du es nicht dannach machenß

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Wenn Sie sich bei Ihrem Zahnarzt die Weisheitszähne ziehen lassen, besteht zunächst einmal keine Notwendigkeit diesen Termin in die Arbeitszeit zu legen.

    Wenn kein anderer Termin mehr frei ist und / oder wenn Sie akute Beschwerden haben, dann muss Sie der Arbeitgeber zumindest frei stellen, damit Sie den Zahnarzttermin wahrnehmen können.

    Wenn Sie der Zahnarzt nach dem Ziehen der Zähne krank schreibt, dann müssen Sie auch keinen Urlaub nehmen.

    Wenn der Zahnarzt Sie krank schreibt, dann geben Sie den kleinen Durchschlag der AU-Bescheinigung bei Ihrem Chef ab. Denken Sie daran dass Sie Ihren Chef auch unverzüglich telefonisch darüber informieren müssen, dass Sie krank geschrieben sind und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert. Sie können auch jemanden anderen anrufen lassen, wenn Sie nicht sprechen können.

    Wenn Sie akute Beschwerden haben, kann Ihr Chef Sie gar nicht daran hindern einen Arzt / Zahnarzt aufzusuchen.

    Wenn Sie allerdings ein mieses Exemplar von Arbeitgeber erwischt haben, sollten Sie die AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorlegen, oder wenn der Arzt Sie nicht krank schreibt, legen Sie eine Bestätigung vor, dass Sie in ärztlicher Behandlung waren.

    Eine Kündigung ist in dem von Ihnen beschriebenen Zusammenhang nicht so einfach möglich, aber manchem "Prachtexemplar" von Arbeitgeber fällt natürlich das passende ein. Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann aber nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn ein Kündigungsrecht vereinbart wurde.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Warum lässt Du Dich nicht einfach vom Zahnarzt krank schreiben?

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Natürlich kannst du dir dafür Urlaub nehmen.

    Kannst ihn beantragen und der Arbeitgeber müsste ihn genehmigen.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Du hast für jeden vollen Monat Arbeit einen Urlaubsanspruch von 2 Tagen. Für einen akuten Zahnschmerz muss der Arbeitgeber dich frei stellen um zum Zahnarzt zu gehen. Weisheitszähne müssen ja normalerweise nicht als Notmaßnahme raus.

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    Antwort von Sun18 Sun18

    wenn ich noch urlaub zur verfügung habe und ich nur noch einen monat dort arbeite dann kann ich ja wohl urlaub machen. da brauch ich keinen krankenschein bringen. sieht kein chef gerne.

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    Antwort von Lousyl Lousyl

    dafür bekommst du keinen krankenschein ,sei denn es gibt komplikationen und urlaub mußt auch keinen nehmen , da jedem 2 arztstunden im monat zustehen ,du solltest sie so legen ,das du etwas früher schluss machst und dann bist du am nächsten tag wieder fit

    Kommentar von michi024 michi024michi024

    woher willst du das wissen? ich war nach der entfernung 1 woche krank geschrieben

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    Antwort von Sun18 Sun18

    ich war davor schon 2 wochen krank und danach eine woche urlaub und da kann ich nicht jetzt noch einen krankenschein bringen, wenn ich eh noch paar urlaubstage habe.warum sollen die da verfallen.muss ich da ja nicht unbedingt krank machen.später könnte ich es machen, aber wenn ich starke schmerzen habe und ich halte es nicht mehr aus und schmerztabletten helfen nicht mehr.

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Du darfst Dir sogar für diese OP einen KS geben lassen.

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    Antwort von xLaurea xLaurea

    Mach den Termin doch an einem Freitag, geh nach der Arbeit da hin. In der Regel dauert die Abschwellung um die 3 Tage, vielleicht kannst du am 3. wieder arbeiten gehen. Ansonsten wirst du vielleicht krank geschrieben, wenn du ein Attest vom Zahnarzt vorlegst, keine Ahnung...

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    Antwort von dnsl9r dnsl9r

    Wenn du keinen Krankenschein mitbringst kannst du ja auch einfach frei machen. Und das ist ein Kündigungsgrund.

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    Antwort von THJ1991 THJ1991

    Ich würde zum Zahnarzt gehen,der soll dir dann ein Attest ausstellen.

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