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Darf ich Urlaub mit ins neue Jahr nehmen?

Frage von frankdrecoll frankdrecoll

Mein Arbeitgeber teilt mir letzte Woche mit (Sept.), dass ich meinen Urlaub nicht mit ins neue Jahr nehmen darf. Er hat das allen 15 Mitarbeitern jetzt für 2008/2009 mitgeteilt.

Ich habe am 1. Nov. 2007 meine neue Stelle angetreten. Aus Nov. und Dez. 2007 habe ich noch einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen. Ich habe jetzt beantragt, dass ich diese 5 Tage im Oktober nehmen möchte. Antwort vom Chef: Nein, wird nicht bewilligt. Die Regelung gilt auch rückwirkend für 2007/2008.

In meinem Arbeitsvertrag aus Nov. 2007 steht nichts über Urlaubsregelungen. Mündlich wurde mir damals auch nichts darüber gesagt.

Wer hat hier Recht?

Frank W.

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Antworten (10)

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    Antwort von Zander1961 Zander1961

    Dein chef!

    Laut Gesetz endet der Jahresurlaubsanspruch zum 31.12. eines Jahres. alles was bis dahin nicht genommen wurde verfällt rein theoretisch.

    siehe auch unter

    http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

  • 2
    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Ja, dein Arbeitgeber hat Recht - auch wenn es dich sicherlich nicht freuen wird: . Bundesurlaubsgesetz Gliederung § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

    (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

    (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

    (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

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    Antwort von schnubbel schnubbel

    Normalerweise darf kein Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden. Nur in Ausnahmefälle und dieser muss dann auch bis Ende März genommen worden sein.

    Die Frage die sich mir gerade stellt, ist dein Chef gleichzeitig dein AG oder gab es die Anweisung vom Chef deines Chefs? Wenn dem nicht so wäre, sollte sich dein Chef entscheiden was er nun will.

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    Antwort von krokodilchen krokodilchen

    Schau mal nach, welcher Tarifvertrag für Euch gültig ist- da steht alles.

    Kommentar von Zander1961 Zander1961Zander1961

    Das steht in keinen Tarifvertrag. Wenn es anders geregelt sein sollte steht in einer Betriebsvereinbarung.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ein längerer Übertragungszeitraum kann (und darf) durchaus in einem Tarifvertrag geregelt sein. (Der BAT regelt z.B. einen länegeren Übertragungszeitraum).

    Kommentar von teardrop1109 teardrop1109teardrop1109

    Der BAT wurde 2005 durch den TVÖD ersetzt. Hier steht auch drin, dass der Urlaubsanspruch zum 31.12. endet. Es sei denn, man schließt mit dem AG eine Dienstvereinbarung, in der die Übertragung gestattet wird. Bei uns wurde das so geregelt, wenn jemand einen Rest hat, muss dieser Urlaub im alten Jahr angetreten werden. Da ist es dann kein Problem, wenn der bis zum 5.1. oder so dauert.

    Kommentar von Zander1961 Zander1961Zander1961

    Üblicherweise wird es in einer BV geregelt. Das es im BAT drinnen ist kann sein ist aber nicht üblich.

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    Antwort von Schicksal Schicksal

    Normal sagt man, alter Urlaub sollte bis März in kommenden Jahr genommen werden muss!

    Kommentar von Zander1961 Zander1961Zander1961

    Das gabs früher öfters. Ist auch rein freiwillig oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

    Laut Gesetz endet der Urlaubsanspruch zum 31.12. eines Kalenderjahres.

    Kommentar von teardrop1109 teardrop1109teardrop1109

    Genau.

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    Antwort von killarney killarney

    Mein Vater hat jedes Jahr ein paar Tage Resturlaub und der verfällt nicht!Da ist es aber so,dass er den Chef persönlich kennt und es ist nur eine kleine Firma.Wie es bei großen Unternehmen ist weiß ich leider nicht

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Wie es bei großen Unternehmen ist weiß ich leider nicht''

    Die richten sich meist nach dem Gesetz. Relevanter Text dazu siehe teardrop1109 am 22. September 2008 19:12.

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Die Regelung gilt auch rückwirkend für 2007/2008.''

    Nee, tut sie nicht. Man kann nicht einfach festlegen, dass sowas rückwirkend gilt.


    Davon abgeshen hättest du die Übertragung des Urlaubsanteils aus 2007 ins nächste Jahr verlangen können. Das ergibt sich aus

    ''4Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.'' (§ 7 Abs. 3 BUrlG)

    und

    ''(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt'' (§ 5 Abs 1 BUrlG)

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    Antwort von RamsesII RamsesII

    Das ist in den meisten Firmen so.

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    Antwort von anna74rg anna74rg

    meist ist es so, das Urlaub aus dem Vorjahr bis Ende März genommen werden muß.Aber ich glaub nicht das er plötzlich eine Regelung aufstellen kann die das Vorjahr betrifft.Erkundige dich doch mal bei einer HWK oder IHK.Die wissen mehr dazu.

    Kommentar von Zander1961 Zander1961Zander1961

    Das gabs früher öfters. Ist auch rein freiwillig oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

    Laut Gesetz endet der Urlaubsanspruch zum 31.12. eines Kalenderjahres.

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    Antwort von seerose seerose

    Also bei uns ist es so das wir unseren Urlaub mit ins neue Jahr nehmen dürfen. Wir können den Urlaub aber nur bin ende April noch in Anspruch nehmen, dannach verfällt er.

    Kommentar von Zander1961 Zander1961Zander1961

    Das gabs früher öfters. Ist auch rein freiwillig oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

    Laut Gesetz endet der Urlaubsanspruch zum 31.12. eines Kalenderjahres.

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    So ist es bei uns auch.

    Kommentar von Zander1961 Zander1961Zander1961

    Das haben wir bei uns auch per Betriebsvereinbarung wieder eingeführt. Bis zum 31.03. des Folgejahres dürfen bei uns jetzt maximal 4 Urlaubstage mit rüber genommen werden. :-)

    Aber wie gesagt ist das extra vereinbart. Das Gesetz sagt was anderes.

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