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Darf ich Unterhalt von meinem Vater verlangen?

gefragt von JuNiKuJuNiKu am 13.05.2008 um 11:34 Uhr

Ich bin 18 Jahre alt. Ich gehe zur Schule und mein Vater ist dieses Jahr ausgezogen. Lebe jetzt mit meiner Mutter und ihrem neuen Freund zusammen. Da er Unterhalt und Auszahlung von meiner Mutter verlangt und diese das nicht zahlen kann, habe ich vor kurzem mit ihm geredet. Jetzt haben wir keinen Kontakt mehr und er will uns in Ruin treiben. Darf ich denn Unterhalt von ihm verlangen?


Reply


moon73
beantwortet von moon73 am 13. Mai 2008 11:37
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Ja das kannst du und solltest du auch tun. Unterhalt seht dir solange zu, bis du deine 1. Ausbildung beendet hast und die Unterhaltspflicht von deinem Vater , dir gegenüber, geht allen anderen Dingen vor.

Alle notwendigen Infos findest du hier:

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku.htm

Kommentar von motzki am 13. Mai 2008 12:24

Wobei insbesondere der Link zum folgenden Satz bedeutend ist!
die Unterhaltspflicht beider Eltern gegenüber volljährigen Kindern
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wer.htm
Beide Elternteile sind Mama und Papa!!!


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 13. Mai 2008 11:41
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Dein Vater ist Dir bzw. Deiner Mutter Barunterhaltsverpflichtet. Das Minimum liegt bei 408 Euro wobei das halbige Kindergeld abgezogen werden darf. Da er scheinbar selber nicht erwerbstätig ist und Unterhalt von Deiner Mutter fordert scheint er rechtlich wenig bewandert. Nach neuester Rechtssprechung geht der Kindesunterhalt grundsätzlich vor.

Gruß

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 13. Mai 2008 11:43

Die Frage ist wohl was passiert wenn sie den Unterhalt fordert. Wenn der Vater wirklich einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt von der Mutter haben sollte und diesen dann einfordert so wie seine Tochter ihren Unterhalt stehen am Ende vieleicht alle doof da. Oder noch schlimmer die Mutter steht am Ende schlechter da. Also erstmal zum Amt und da nachfragen und vor allem alles durchrechnen.

Kommentar von Simple_avatar6smallMietnormade am 13. Mai 2008 11:49

Der Unterhalt wird verrechnet. Es macht ja keinen Sinn dem Mann die 408 Euro Unterhalt zu zahlen und dann für das Kind diesen zurückzufordern. Die Frau müßte schon deutlich über 2000 Euro netto bekommen um nach dem bereinigtem Satz gegenüber dem Mann noch Unterhaltsverpflichtet zu sein!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Mai 2008 11:49
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Generell sind beide Eltern ihren Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig bis diese einen eigenen Haustand gegründet, geheiratet, über 32 sind oder eigenes Auskommen haben. Also du darfst. Fraglich bliebe nur der Erfolg einer solchen Forderung.


schildi
beantwortet von schildi am 13. Mai 2008 11:35
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ich glaube schon, frage doch mal beim Jugendamt


Tannte12
beantwortet von Tannte12 am 13. Mai 2008 12:07
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am besten gehst du mal mit deiner mutter zum jugendamt.sollte er nicht zahlen,solange wie du noch zur schuhle (lehre )bist muss er das,aber wenn du in der lehre bist wird das geld was du verdienst angerechnet,sollte er im moment nicht zahlen ,wirst du klagen müssen,weil du 18 bist,aber das jugendamt hilft dir dabei





anonym
beantwortet von avamausi am 13. Mai 2008 15:33
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dir stehtUnterhalt zu. Habe selber einen Sohn in dem alter. Auch erbekommt unterhalt von seinem Vater und von mir. Der Unterhalt errechnet sich daraus was er als Nettoeinkommen hat bis zu seinem Selbstbehalt. Alles was über den Selbstbehalt liegt steht dir zu als Unterhalt. Das gleiche gilt auch für deine Mutter. Das Jugendamt fordert von beiden elternteilen die dafür notwendigen Unterlagen an. Also gehe zum jugendamt und lass dich dort beraten und dir helfen. viel Glueck


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