bin heute von meinem artzt arbeitsunfähig geschrieben worden wegen einer mittelohrentzündung, da muß ich jetz medikamente nehmen, jetz meine frage: darf ich trotz der arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (krankmeldung) und den medikamenten arbeiten so das ich noch einen versicherungsschutz habe falls ich im betrieb einen unfall hätte
darf ich unter medikamenteneinfluss arbeiten
Antworten (10)
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2Antwort von
DoAskDoAsk
Nein, wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast darfst du nicht arbeiten. Dein Arbeitgeber würde sich Strafbar machen! (Deine Krankenversicherung übernimmt ja in der Zeit dein Gehalt.) Bei den Medikamenten kommt es auf die Medikamente und den Job an. Wenn du arbeiten willst, dann musst du dich von deinem Arzt erst wieder "gesund schreiben" lassen.
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fenderfender
Bis auf wenige Ausnahmen scheinen hier nur Neandertaler zu antworten! Wenn Du einen "Gelben" Zettel hast, bist Du krank geschrieben und hast in Deiner Firma nichts verloren!
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DrDralleDrDralle
Im Krankenstand darf man nicht arbeiten. Wenn doch kann die Versicherung regressieren
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orihuelaorihuela
Beim Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit darfst Du nicht arbeiten gehen. Wenn Du dann noch Medikamente einnimmst und es passiert etwas auf der Arbeit kommst Du in Teufelsküche.
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Der Arbeitnehmer ist verpflichtet,seine Genesung zu fördern und sollte deshalb den Weisungen des Arztes folgen und zu Hause bleiben.
Durch Arbeit während der vom Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit kann der Genesungsprozess verzögert werden und damit ist weder dem Arbeitnehmer selbst noch dem Arbeitgeber gedient.
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Michel12Michel12
Packungsbeilage lesen.Dort steht ob man Maschinen bedienen kann, aber wenn du dich arbeitsfähig fühlst, spricht nichts dagegen.
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franklefrankle Schwachsinn II - Rückkehr
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amdrosamdros
Sieh mal in der Packungsbeilage des Medikamentes nach was dort steht
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franklefrankle Schwachsinn
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franklefrankle
Vorher mit dem Arzt abklären und schriftlich geben lassen, damit du Versicherungsschutz hast.
Das stimmt nicht in jedem Punkt DoAsk. Die Krankenversicherung zahlt das Gehalt nicht, sondern der Arbeitgeber. Je nach Job, bekommt der Arbeitgeber einen Teil zurück, weil er monatlich eine Umlage zahlt für die möglichen Krankheitsfälle. Das ist in der Regel hauptsächlich bei gewerblich Tätigen so. Für Angestellte sieht das anders aus.
Du hast aber völlig recht, dass bei offizieller Krankschreibung die Arbeit nicht aufgenommen werden darf, das hat nichts mit den Medikamenten zu tun. Wenn sich jemand vor Ablauf der Krankmeldung wieder gesund genug fühlt, um zu arbeiten, muss er sich erst vom Arzt gesund schreiben lassen, sonst entfällt der Versicherungsschutz, wenn an der Arbeitsstelle etwas passiert.